Schleswig-Holstein: "Entrümpelte" Landesbauordnung in Kraft
Regelungen wurden gestrichen, Vorschriften reduziert, verfahrensfreie Vorhaben und schnellere Verfahren sind künftig einfacher möglich: Am 1.9.2022 ist die neue Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (Landesbauordnung – LBO) in Kraft getreten. Ziel sei es besonders, die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zu beschleunigen, sagte Innenministerin Sabine Sütterlin-Wack (CDU).
"Wir haben die Landesbauordnung ordentlich entrümpelt und an die aktuellen Bedarfe aller am Bau Beteiligten angepasst", erklärte die Ministerin. Das sei gerade bei den steigenden Baukosten von großer Bedeutung.
Weg frei für die digitale Baugenehmigung?
Die bauaufsichtlichen Verfahren wurden insgesamt gestrafft, damit Baugenehmigungen schneller erteilt werden können. Das gilt für Regelbauten – wie Wohnhäuser bis zur Hochhausgrenze – und für sogenannte Sonderbauten, also Hochhäuser oder Wohnheime. Auch eine Genehmigungsfreistellung ("Bauen ohne Baugenehmigung") kommt unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht. Erleichterungen gebe es auch für den Holzbau, um klimaneutrales Bauen voranzubringen, heißt es aus dem Innenministerium: "Die neue Landesbauordnung macht zudem den Weg frei für eine Digitalisierung der Baugenehmigungsverfahren."
Bauanträge und Bauvorlagen müssen nicht mehr von Bauherrn und Architekten unterschrieben werden und können über ein Online-Konto eingereicht werden. Die Bauaufsichten arbeiteten derzeit an der Umsetzung, so Sütterlin-Wack. Noch in diesem Jahr sollen die ersten Bauanträge in Pilotbehörden digital eingereicht werden können. Mit der Reform der Landesbauordnung soll es auch für bundesweit agierende Baufirmen und Investoren attraktiver werden, in Schleswig-Holstein zu bauen.
LBO-Reform: Regionale Ausnahmen sollen bleiben
Der Gesetzentwurf für die LBO-Novelle für Schleswig-Holstein wurde am 24.11.2020 im Kabinett beschlossen und dann in den Kieler Landtag eingebracht. Regelungstexte, Paragrafen und Vorschriften wurden weitgehend auf die Musterbauordnung (MBO) abgestimmt. Eine komplette Übernahme war nicht möglich, da laut Innenministerium regionale Besonderheiten berücksichtigt werden mussten.
Das gilt zum Beispiel für den Bau der traditionellen Reetdachhäuser, bei Vorgaben für Stellplätze oder bei der Barrierefreiheit – vor allem bei Letzterer gibt es keine Abstriche gegenüber dem geltenden Gesetz in der Fassung von 2009, aber auch keine neuen Standards.
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