Brandenburg: Schub für Holzbau und flotte Baugenehmigung
In Brandenburg soll künftig schneller, effizienter und nachhaltiger gebaut werden können. Unter anderem wird die Digitalisierung von Genehmigungen und das Bauen mit Holz gefördert. Der Landtag stimmte am Donnerstag (17. Dezember) mehrheitlich für eine neue Bauordnung. Damit kann die Gesetzesnovelle zum Jahreswechsel in Kraft treten.
Bauen mit Holz: bis zur Hochhausgrenze
Die Möglichkeiten für das Bauen mit Holz werde mit der modernisierten Bauordnung erweitert, warb Bauminister Guido Beermann (CDU) im Sommer. Wer mit Holz bauen will, kann das künftig in allen Gebäudeklassen bis hin zur Hochhausgrenze machen. Auch das Bauen mit Modulen wird einfacher. Zudem gibt es künftig eine Typenbaugenehmigung.
Digitalisierung: Bauantrag & Co.
Außerdem werden digitale Verfahren für Bauanträge beziehungsweise Baugenehmigungen erleichtert. Das bedeutet: Weniger Verwaltungsaufwand für Bauherren, Architekten und Ingenieure.
Im "Vereinfachten Baugenehmigungsverfahren" müssen Kommunen innerhalb von drei Monaten entscheiden (Fristenregelung). Das gilt für Gebäude mit einer maximalen Höhe von sieben Metern und 400 Quadratmetern Nutzfläche im Bereich des Bebauungsplans. Die Frist kann "aus wichtigen Gründen" um zwei Monate verlängert werden. Wird nicht innerhalb der gesetzlichen Frist über einen solchen Bauantrag entschieden, gilt er automatisch als genehmigt.
Genehmigungsfrei: Ladesäulen für E-Mobilität
Für das Aufstellen von Ladestationen für Elektrofahrzeuge ist mit der neuen Bauordnung keine Genehmigung mehr notwendig, teilte die Staatskanzlei mit. Auch die Regeln für das Errichten von Mobilfunkmasten würden erleichtert.
Die Regierung aus SPD, CDU und Grünen hatte bereits im Koalitionsvertrag 2019 eine Änderung der brandenburgischen Bauordnung angekündigt. Im Februar 2020 beschloss der Landtag, dass sich die Landesregierung mit der Gesetzesnovelle noch vor der Sommerpause beschäftigen soll. Am 14. Juli hat die brandenburgische Landesregierung die modernisierte Bauordnung auf den Weg gebracht. Der Entwurf orientiert sich an der Musterbauordnung (MBO), auf die sich die Länder auf der Bauministerkonferenz 2019 verständigt hatten, um den administrativen Aufwand zu verringern.
Das könnte Sie auch interessieren:
Bayern: Weg zur Baugenehmigung in maximal drei Monaten
-
Sonder-AfA für Neubau von Mietwohnungen: Tipps & Fallstricke
1.2536
-
Gebäude-AfA: Nachweis für Nutzungsdauer wieder einfacher
5482
-
CO2-Kostenaufteilung – Stufenmodell in der Kritik
4197
-
Energetische Sanierung: Kosten von der Steuer absetzen
379
-
Mindesttemperatur in Wohnungen: Die Rechtslage
3751
-
Degressive AfA für den Wohnungsbau: fünf Prozent, sechs Jahre
373
-
Hydraulischer Abgleich und Heizungsprüfung 2026
3591
-
Neubauförderung EH55-Plus: Frist endet am 30. Juni
2881
-
Aktuelle Rechtslage für AfA-Nachweis jetzt nutzen
255
-
Energieausweise: wichtige Änderungen im Mai
218
-
EZB leitet Hochzinsphase ein
11.06.2026
-
Glasfaserausbau: TKG-Novelle nach Kabinettsbeschluss
10.06.2026
-
Kabinett kündigt Novelle der Ersatzbaustoffverordnung an
05.06.20261
-
EU-Gebäuderichtlinie: Fahrplan für Sanierungen
03.06.20263
-
Bundesregierung setzt auf Anreize im Gebäudesektor
02.06.2026
-
Erbschaftsteuerreform: Folgen für Immobilieneigentümer
01.06.2026
-
Immobilienwirtschaft: Veranstaltungen und Events 2026
01.06.2026
-
Insolvenzen erreichen jetzt Gebäudedienstleister und Ausbau
29.05.2026
-
"Energetische Stadtsanierung": Wer noch Fördergeld kriegt
28.05.2026
-
Berliner Mietspiegel 2026 veröffentlicht
28.05.2026