Brandenburg: Schub für Holzbau und flotte Baugenehmigung
In Brandenburg soll künftig schneller, effizienter und nachhaltiger gebaut werden können. Unter anderem wird die Digitalisierung von Genehmigungen und das Bauen mit Holz gefördert. Der Landtag stimmte am Donnerstag (17. Dezember) mehrheitlich für eine neue Bauordnung. Damit kann die Gesetzesnovelle zum Jahreswechsel in Kraft treten.
Bauen mit Holz: bis zur Hochhausgrenze
Die Möglichkeiten für das Bauen mit Holz werde mit der modernisierten Bauordnung erweitert, warb Bauminister Guido Beermann (CDU) im Sommer. Wer mit Holz bauen will, kann das künftig in allen Gebäudeklassen bis hin zur Hochhausgrenze machen. Auch das Bauen mit Modulen wird einfacher. Zudem gibt es künftig eine Typenbaugenehmigung.
Digitalisierung: Bauantrag & Co.
Außerdem werden digitale Verfahren für Bauanträge beziehungsweise Baugenehmigungen erleichtert. Das bedeutet: Weniger Verwaltungsaufwand für Bauherren, Architekten und Ingenieure.
Im "Vereinfachten Baugenehmigungsverfahren" müssen Kommunen innerhalb von drei Monaten entscheiden (Fristenregelung). Das gilt für Gebäude mit einer maximalen Höhe von sieben Metern und 400 Quadratmetern Nutzfläche im Bereich des Bebauungsplans. Die Frist kann "aus wichtigen Gründen" um zwei Monate verlängert werden. Wird nicht innerhalb der gesetzlichen Frist über einen solchen Bauantrag entschieden, gilt er automatisch als genehmigt.
Genehmigungsfrei: Ladesäulen für E-Mobilität
Für das Aufstellen von Ladestationen für Elektrofahrzeuge ist mit der neuen Bauordnung keine Genehmigung mehr notwendig, teilte die Staatskanzlei mit. Auch die Regeln für das Errichten von Mobilfunkmasten würden erleichtert.
Die Regierung aus SPD, CDU und Grünen hatte bereits im Koalitionsvertrag 2019 eine Änderung der brandenburgischen Bauordnung angekündigt. Im Februar 2020 beschloss der Landtag, dass sich die Landesregierung mit der Gesetzesnovelle noch vor der Sommerpause beschäftigen soll. Am 14. Juli hat die brandenburgische Landesregierung die modernisierte Bauordnung auf den Weg gebracht. Der Entwurf orientiert sich an der Musterbauordnung (MBO), auf die sich die Länder auf der Bauministerkonferenz 2019 verständigt hatten, um den administrativen Aufwand zu verringern.
Das könnte Sie auch interessieren:
Bayern: Weg zur Baugenehmigung in maximal drei Monaten
-
Hitzewelle und Mietminderung: relevante Urteile
1.688
-
Sonder-AfA für Neubau von Mietwohnungen: Tipps & Fallstricke
1.1216
-
Gebäude-AfA: Nachweis für Nutzungsdauer wieder einfacher
5332
-
Degressive AfA für den Wohnungsbau: fünf Prozent, sechs Jahre
433
-
Neuer Widerrufsbutton: Was Immobilienmakler wissen müssen
383
-
Energetische Sanierung: Kosten von der Steuer absetzen
378
-
Förderung für Umnutzung ab Juli: die Konditionen
336
-
Hydraulischer Abgleich und Heizungsprüfung 2026
3341
-
CO2-Kostenaufteilung – Stufenmodell in der Kritik
2957
-
Aktuelle Rechtslage für AfA-Nachweis jetzt nutzen
247
-
Extremwetter: Kommt bald die Pflichtversicherung?
15.07.2026
-
EPBD-Verzug: Risiken für Immobilieneigentümer
13.07.2026
-
Bezahlbares Wohnen versus Baukultur
13.07.2026
-
Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet
10.07.2026
-
Mietrechtsreform 2026: Was CDU und CSU noch ändern wollen
10.07.2026
-
Klage gegen neues Heizungsgesetz gescheitert
10.07.2026
-
Wohnen im Gewerbegebiet: Welcher Lärmschutz gilt?
10.07.20261
-
Heizungstausch 2026: BEG-Förderung mit neuen Regeln
09.07.2026
-
Bestand wird zur prägenden Bauform
09.07.2026
-
Gebäudetyp E: Rechtsgutachten konkretisiert Weg zum Gesetz
08.07.2026