Hessen verlängert Mietpreisbremse & Co. um ein Jahr
Die hessische Mieterschutzverordnung ist um ein Jahr bis zum 25.11.2026 verlängert worden. Damit bleibt in 49 Städten und Gemeinden die Miethöhe bei Wiedervermietung auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete gedeckelt.
In den 49 betroffenen Kommunen gilt außerdem eine auf acht Jahre verlängerte Kündigungssperrfrist, wenn Miet- in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Außerdem ist dort die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von 20 auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren abgesenkt.
In diesen hessischen Kommunen gilt die Mietpreisbremse, eine verlängerte Kündigungssperrfrist und eine abgesenkte Kappungsgrenze:
- Bad Homburg vor der Höhe
- Bad Soden am Taunus
- Bad Vilbel
- Biebesheim am Rhein
- Bischofsheim
- Darmstadt
- Dietzenbach
- Dreieich
- Egelsbach
- Eltville am Rhein
- Eschborn
- Flörsheim am Main
- Frankfurt am Main
- Friedrichsdorf
- Fuldabrück
- Ginsheim-Gustavsburg
- Griesheim
- Groß-Gerau
- Groß-Zimmern
- Hainburg
- Heusenstamm
- Kelkheim (Taunus)
- Kelsterbach
- Kiedrich
- Kriftel
- Langen (Hessen)
- Langenselbold
- Mainhausen
- Maintal
- Marburg
- Mörfelden-Walldorf
- Nauheim
- Neu-Anspach
- Neu-Isenburg
- Nidderau
- Obertshausen
- Offenbach am Main
- Pfungstadt
- Raunheim
- Rosbach vor der Höhe
- Roßdorf
- Rüsselsheim am Main
- Schwalbach am Taunus
- Steinbach (Taunus)
- Usingen
- Viernheim
- Walluf
- Weiterstadt
- Wiesbaden
Eine Liste der deutschen Gemeinden, die von der Mietpreisbremse erfasst sind, finden Sie im Top-Thema "In diesen Städten gilt die Mietpreisbremse".
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