Hessen plant längere Mietpreisbremse für 71 Kommunen
Die Mietpreisbremse in Hessen soll über den 25.11.2026 hinaus verlängert werden. 36 Kommunen sollen neu in den Geltungsbereich aufgenommen werden und 14 Kommunen herausfallen. Damit wären künftig 71 statt wie bisher 49 Kommunen erfasst. Die Landesregierung hat die Entwürfe für zwei neue Verordnungen in die Anhörung gegeben. Grundlage für die Gebietskulisse ist ein neues Gutachten, das für insgesamt 76 hessische Kommunen einen angespannten Wohnungsmarkt ausweist. Davon haben fünf Kommunen eine Aufnahme in die Gebietskulisse abgelehnt.
In den Städten und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete bei neu abgeschlossenen Mietverträgen höchstens zehn Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Von der Mietpreisbremse ausgenommen sind nach dem 1.10.2014 bezogene Neubauten und umfassend sanierte Wohnungen.
Kappungsgrenze und Kündigungssperrfrist bei Umwandlung
Ebenfalls verlängert und ausgedehnt werden sollen die Regelungen zur Kappungsgrenze und zur Kündigungssperrfrist nach der Umwandlung vermieteter Wohnungen in Wohnungseigentum. Für die erfassten Kommunen gilt eine von 20 auf 15 Prozent reduzierte Kappungsgrenze für Mieterhöhungen. Bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gilt dort eine längere Sperrfrist für Kündigungen als die gesetzliche Frist von drei Jahren. Aktuell ist die Frist in Hessen noch auf acht Jahre verlängert, künftig soll sie sechs Jahre betragen.
Mehr Spielraum für Wohnungsbau
Die 71 Kommunen sollen zugleich als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt nach § 201a Baugesetzbuch bestimmt werden. Dadurch erhalten die Kommunen zusätzliche Möglichkeiten, Grundstücke für den Wohnungsbau zu mobilisieren. So können sie für bestimmte unbebaute oder brachliegende Grundstücke ein besonderes Vorkaufsrecht begründen oder Baugebote erlassen. Mehr dazu: Bauland-Novelle: Meilenstein für die Wohnungswirtschaft?
Mieterschutz in Hessen: Künftige Gebietskulisse
Neu in den Geltungsbereich aufgenommen werden nach dem Entwurf:
Alsbach-Hähnlein, Bad Nauheim, Bensheim, Beselich, Bickenbach, Einhausen, Erlensee, Fernwald, Friedberg (Hessen), Gießen, Gladenbach, Großkrotzenburg, Groß-Umstadt, Hanau, Heidenrod, Heppenheim, Hochheim, Hofheim am Taunus, Idstein, Karben, Kronberg im Taunus, Lampertheim, Liederbach am Taunus, Lorsch, Merenberg, Mühlheim am Main, Münster (Hessen), Neustadt, Niederdorfelden, Oberursel (Taunus), Rodenbach, Rödermark, Ronneburg, Seeheim-Jugenheim, Wehrheim und Zwingenberg.
Im Geltungsbereich verbleiben sollen:
Bad Homburg vor der Höhe, Bad Soden am Taunus, Bad Vilbel, Bischofsheim, Darmstadt, Dietzenbach, Dreieich, Egelsbach, Eltville am Rhein, Eschborn, Flörsheim am Main, Frankfurt am Main, Friedrichsdorf, Ginsheim-Gustavsburg, Griesheim, Groß-Gerau, Heusenstamm, Kelkheim (Taunus), Kriftel, Langen (Hessen), Langenselbold, Marburg, Nauheim, Neu-Anspach, Neu-Isenburg, Nidderau, Obertshausen, Offenbach am Main, Raunheim, Rüsselsheim am Main, Schwalbach am Taunus, Steinbach (Taunus), Walluf, Weiterstadt und Wiesbaden
Nicht mehr zum Geltungsbereich gehören sollen:
Biebesheim am Rhein, Fuldabrück, Groß-Zimmern, Hainburg, Kelsterbach, Kiedrich, Mainhausen, Maintal, Mörfelden-Walldorf, Pfungstadt, Rosbach v. d. Höhe, Roßdorf, Usingen und Viernheim.
Mietpreisbremse & Co. in Hessen: Gebietskulisse bis November 2026
In diesen 49 hessischen Kommunen gilt noch bis zum 25.11.2026 die Mietpreisbremse, eine verlängerte Kündigungssperrfrist und eine abgesenkte Kappungsgrenze:
- Bad Homburg vor der Höhe
- Bad Soden am Taunus
- Bad Vilbel
- Biebesheim am Rhein
- Bischofsheim
- Darmstadt
- Dietzenbach
- Dreieich
- Egelsbach
- Eltville am Rhein
- Eschborn
- Flörsheim am Main
- Frankfurt am Main
- Friedrichsdorf
- Fuldabrück
- Ginsheim-Gustavsburg
- Griesheim
- Groß-Gerau
- Groß-Zimmern
- Hainburg
- Heusenstamm
- Kelkheim (Taunus)
- Kelsterbach
- Kiedrich
- Kriftel
- Langen (Hessen)
- Langenselbold
- Mainhausen
- Maintal
- Marburg
- Mörfelden-Walldorf
- Nauheim
- Neu-Anspach
- Neu-Isenburg
- Nidderau
- Obertshausen
- Offenbach am Main
- Pfungstadt
- Raunheim
- Rosbach vor der Höhe
- Roßdorf
- Rüsselsheim am Main
- Schwalbach am Taunus
- Steinbach (Taunus)
- Usingen
- Viernheim
- Walluf
- Weiterstadt
- Wiesbaden
Eine Liste der deutschen Gemeinden, die von der Mietpreisbremse erfasst sind, finden Sie im Top-Thema "In diesen Städten gilt die Mietpreisbremse".
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