Reformvorhaben

Mietrechtliche Fragen bremsen Gebäudemodernisierungsgesetz


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Eigentlich sollte es längst erledigt sein – aber die Einigung im Kabinett über das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) als Nachfolger des umstrittenen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hängt noch an den Vorstellungen der SPD vom Mieterschutz.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) geht von einer baldigen Einigung innerhalb der Bundesregierung über das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) aus. Es geht bei der Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – auch bekannt als Heizungsgesetz – aber noch um Regelungen zum Mieterschutz.

 Die SPD pocht bei der GEG-Reform auf einen starken Mieterschutz. Reiche sprach von einer Regelung, die Mieter davor schützen solle, Entscheidungen des Vermieters einseitig übernehmen zu müssen.

GEG-Reform: SPD pocht auf starken Mieterschutz

Das Kabinett sei bei Verhandlungen insgesamt "sehr, sehr weit", betonte die Wirtschaftsministerin. Die Bereitschaft zur Lösung sei groß. Sie sei sicher, dass die Regierung den Komplex Mietrecht und Gebäudemodernisierungsgesetz schnell über die Bühne bringe.

Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) hatte gesagt: "Es darf nicht passieren, dass Vermieter Heizungen einbauen, die zwar in der Anschaffung billig sind, aber die Mieter das Risiko für das immer teurere Gas tragen."

Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz

Ende Februar 2026 hatten Union und SPD Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz vorgelegt. Das von der Ampel und maßgeblich vom früheren Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) vorangetriebene Gebäudeenergiegesetz soll grundlegend reformiert werden.

Zentrale Vorgaben des GEG sollen gekippt werden. So soll etwa die 65-Prozent-Regel wegfallen. Eckpunkte für eine Reform sehen auch vor, dass der Einbau von Gas- und Ölheizungen weiter möglich sein soll, wenn ab 2029 anteilig klimafreundliche Brennstoffe genutzt werden. Konkret: Eine Biotreppe soll eingeführt werden und Öl- und Gasheizungen zunehmend mit Biomasse betrieben werden. Der Wert soll ab 2029 bei zehn Prozent liegen und schrittweise steigen.

Eigentlich wollte das Kabinett noch vor Ostern 2026 einen Gesetzentwurf beschließen. Nach aktuellen Plänen (Stand März/April 2026) soll das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz zum 1.7.2026 in Kraft treten.


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dpa

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