Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – landläufig auch Heizungsgesetz genannt – ist bald Geschichte. Der Bundestag hat am 10.7.2026 in zweiter und dritter Lesung das neue Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Der Bundesrat hat es passieren lassen. Eine Mehrheit für ein Anrufen des Vermittlungsausschusses gab es nicht.
Die Neuregelungen sollen unmittelbar nach der Verkündung in Kraft treten.
GModG: Wesentliche Inhalte im Überblick
Der Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen soll langfristig möglich bleiben. Allerdings müssen Brennstoffe für Heizungen ab 2045 komplett klimaneutral sein. Die eingesetzten Brennstoffe sollen sukzessive klimafreundlicher werden. Ab 2029 soll dem Gas oder Öl ein verbindlicher Bioanteil beigemischt werden (sogenannte Biotreppe).
Gleichzeitig soll der Hochlauf von Biomethan, biogenem Flüssiggas, Bioöl und Wasserstoff ab 2028 durch eine moderate Grüngas-/Grünheizöl-Quote unterstützt werden. Die zentralen Vorgaben des Gebäudemodernisierungsgesetzes sollen 2030 mit Blick auf die Erreichung der Klimaschutzziele für den Gebäudesektor evaluiert werden (§ 9a GModG).
Um das zu ermöglichen, will die Bundesregierung bis Ende 2026 ein weiteres Gesetz vorlegen. Als Ausgleich sollen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ab 2029 zu steigenden Anteilen mit Biogas oder Bioöl (Biotreppe) betrieben werden.
Überblick zu den relevanten Regelungen:
Biotreppe (§ 43 GModG)
Neue Gas- und Ölheizungen müssen einen zunehmenden Anteil biogener Brennstoffe/Wasserstoff nutzen
- ab 2029: mindestens zehn Prozent
- ab 2030: mindestens 15 Prozent
- ab 2035: mindestens 30 Prozent
- ab 2040: mindestens 60 Prozent
Heizungstausch (§ 42 GModG)
Wärmepumpen-, Solarthermie- und Biomasse-Hybridheizungen (mit Gas/Öl/Flüssiggas) erfüllen bis 2035 unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls die Anforderungen der Biotreppe. Ab 2035 ist ein Nachweis durch eine fachkundige Person über den erneuerbaren Anteil zur Erfüllung der Anforderungen der Biotreppe erforderlich.
Neue Mieterschutzregelung
Aufteilung der Betriebskosten einer nach § 43 GModG neu eingebauten Gas- oder Ölheizung zwischen Mieter und Vermieter (Ergänzung des Kohlendioxidkostenaufteilungs-Gesetzes: §§ 5a und 5b).
Streichung der §§ 71 sowie 71b bis 72 GEG
Der Kern des GEG wird wegfallen: § 71 mit "Anforderungen an eine Heizungsanlage" und der 65-Prozent-Regelung, die gestrichen wird. Ebenso die Beratungspflicht beim Einbau von Öl- und Gasheizungen und das Betriebsverbot für Heizkessel und Ölheizungen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hatte im parlamentarischen Verfahren noch Änderungen am ursprünglichen Entwurf vorgenommen.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich (Regierungsentwurf; Stand 8.6.2026 )
Keine News verpassen mit dem Newsletter Immobilienwirtschaft Alle News für die Immobilienwirtschaft – dienstags direkt ins E-Mail-Postfach |
GModG: Überblick zum Gesetzgebungsverfahren
Am 24.2.2026 hatten Union und SPD zunächst Eckpunkte für das geplante GModG vorgelegt. Umstritten waren damals noch Regelungen zum Mieterschutz: Auf diese offenen Fragen einigte sich die Koalition am 29.4.2026.
Konkret ging es um eine Kostenbremse für Mieter. Vereinbart wurde, dass Kostenrisiken für Netzentgelte, CO2-Preis und Biogas künftig hälftig zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden.
Das Kabinett hat die Reform am 13.5.2026 beschlossen. Die erste Lesung im Parlament am 11.6.2026 verlief kontrovers. Der Bundesrat verabschiedete am 12.6.2026 eine Stellungnahme mit Änderungsvorschlägen.
Die beschlossene Änderung der Frist für die Gültigkeit der 65 Prozent-EE-Anforderung bei neu eingebaute Heizungsanlagen in größeren Kommunen wurde am 26.6.2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am darauffolgenden Tag in Kraft getreten.
Die Neuregelungen zum Heizungstausch sollen unmittelbar nach der Verkündung in Kraft treten, die ersten Regelungen zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie EPBD sechs Monate später.
Angenommen wurde am 10.7.2026 im Bundestag auch eine Entschließung, mit der die Bundesregierung aufgefordert wird, sich auf europäischer Ebene für eine "grundlegende Vereinfachung" der EU-Gebäuderichtlinie einzusetzen.
Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBSR) bietet einen umfassenden, chronologischen Überblick zur GEG-Reform inklusive Gesetzgebungsverfahren, Änderungen, Stellungnahmen, Ausschussempfehlungen.
BBSR-Infoportal zur GEG-Reform: Alle Informationen zum GModG im Überblick
Klagen gegen das Gebäudemodernisierungsgesetz erwartet
Das Bundesverfassungsgericht hat 9.7.2026 eine Klage der Linken zurückgewiesen. Die Fraktion wollte eine Verabschiedung der Gesetzesänderungen vor der parlamentarischen Sommerpause stoppen.
Erwartet werden auch Klagen gegen das beschlossene Gesetz. So hat etwa die Deutsche Umwelthilfe das geplante neue Gesetz bereits als verfassungsrechtlich "höchst zweifelhaft" bezeichnet.
Das könnte Sie auch interessieren:
CO2-Preis soll 2027 nicht steigen
Heizungstausch 2026: BEG-Förderung mit neuen Regeln
Mietrechtsreform 2026: Was CDU und CSU noch ändern wollen
-
Hitzewelle und Mietminderung: relevante Urteile
1.688
-
Sonder-AfA für Neubau von Mietwohnungen: Tipps & Fallstricke
1.1216
-
Gebäude-AfA: Nachweis für Nutzungsdauer wieder einfacher
5332
-
Degressive AfA für den Wohnungsbau: fünf Prozent, sechs Jahre
433
-
Neuer Widerrufsbutton: Was Immobilienmakler wissen müssen
383
-
Energetische Sanierung: Kosten von der Steuer absetzen
378
-
Förderung für Umnutzung ab Juli: die Konditionen
336
-
Hydraulischer Abgleich und Heizungsprüfung 2026
3341
-
CO2-Kostenaufteilung – Stufenmodell in der Kritik
2957
-
Aktuelle Rechtslage für AfA-Nachweis jetzt nutzen
247
-
EPBD-Verzug: Risiken für Immobilieneigentümer
13.07.2026
-
Bezahlbares Wohnen versus Baukultur
13.07.2026
-
Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet
10.07.2026
-
Mietrechtsreform 2026: Was CDU und CSU noch ändern wollen
10.07.2026
-
Klage gegen neues Heizungsgesetz gescheitert
10.07.2026
-
Wohnen im Gewerbegebiet: Welcher Lärmschutz gilt?
10.07.20261
-
Heizungstausch 2026: BEG-Förderung mit neuen Regeln
09.07.2026
-
Bestand wird zur prägenden Bauform
09.07.2026
-
Gebäudetyp E: Rechtsgutachten konkretisiert Weg zum Gesetz
08.07.2026
-
DIN-Normen reformieren: Weniger Regeln, mehr Wirkung
08.07.2026
Wed Jun 24 11:45:32 UTC 2026 Wed Jun 24 11:45:32 UTC 2026
Haufe Online Redaktion: Dieser Text wurde redaktionell gelöscht.