Zinsverbilligte Darlehen ab Sommer 2026

"Gewerbe zu Wohnen" wird ohne Mietobergrenzen gefördert


"Gewerbe zu Wohnen" wird ohne Mietobergrenzen gefördert

Eigentümer von Büros und anderen Nichtwohngebäuden sollen ab Sommer 2026 zinsverbilligte Darlehen erhalten, wenn sie Wohnraum durch Umnutzung schaffen. Mietobergrenzen wird es laut Bundesregierung für das Förderprogramm nicht geben.

Die Bundesregierung hat am 5.11.2025 im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen einen Bericht vorgelegt: Demnach ist die Leerstandsquote in den relevanten Büromärkten von rund zwei Prozent im Jahr 2019 auf 5,6 Prozent (elf Millionen Quadratmeter) im Jahr 2024 gestiegen. 2023 waren es noch 4,8 Prozent.

Mit dem Förderprogramm "Gewerbe zu Wohnen" wolle man finanzielle Anreize setzen, nicht benötigte Nichtwohngebäude zu Wohnraum umzubauen. Dafür seien im Entwurf des Wirtschaftsplans für das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität für das kommende Jahr Mittel in Höhe von 360 Millionen Euro eingeplant. Man hoffe, dass es mit dem Programm im Sommer 2026 losgehen könne.

Auf die Frage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ob mit dem Programm Mietobergrenzen verbunden seien oder ob frei vermietet werden könne, antwortete die Regierung, für das Einziehen einer Mietobergrenze im Rahmen des Programms gebe es keine verfassungsrechtliche Kompetenz.

Gewerbe zu Wohnen: Förderkonzept

Die Umwandlung von Gewerbeimmobilien in Wohnraum biete außerdem eine Möglichkeit, durch den Erhalt von Bausubstanz bis zu zwei Drittel an CO2 im Vergleich zum Neubau einzusparen. Projekte hätten gezeigt, dass die Umwandlung auch wirtschaftlich ist.

Mit einer Förderung über zinsverbilligte Darlehen an Eigentümer geeigneter Gewerbeimmobilien und anderer Nichtwohngebäude wolle die Bundesregierung einen Impuls zur Hebung des vorhandenen Potenzials setzen, heißt es beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).

Anders als der Neubau erfordere die Umwidmung einen hohen Grad an Umdenken und Flexibilität von Planern, Architekten, Eigentümern, Genehmigungsbehörden, Quartiersbewohnern und anderen Akteuren.

Das Förderkonzept werde aktuell erarbeitet. Die Ziele:

  1. Beseitigung von Leerstand zur Revitalisierung der Innenstädte
  2. Schaffung von Wohnraum in zentralen Lagen
  3. Impuls für eine Umbaukultur und Klimaschutz durch Umnutzung bereits gebundener grauer Energie

Allein in den sieben größten deutschen Städten Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München und Stuttgart sollen 1,8 Millionen Quadratmeter umwidmungsfähige Büroflächen zur Verfügung stehen, die in Wohnraum umgewandelt werden könnten. Darauf weist das BMWSB hin.

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