Gewerbe zu Wohnen

Förderung für Umnutzung ab Juli: die Konditionen


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Eigentümer von Gewerbeimmobilien und anderen Nichtwohngebäuden können ab dem 1. Juli Anträge auf zinsverbilligte Darlehen stellen, wenn sie Wohnraum durch Umbau und Umnutzung schaffen. Das sind die Konditionen.

Das neue Programm "Gewerbe zu Wohnen" setzt gezielt auf die Aktivierung vorhandener Flächenpotenziale in unsanierten Nichtwohnimmobilien und ist kombinierbar mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Unterstützt werden ab dem 1.7.2026 der Umbau und die Umnutzung im Bestand.

Für jede Wohnung können Investoren bis zu 30.000 Euro Zuschuss erhalten. Insgesamt sind bis zu 300.000 Euro pro Unternehmen möglich. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden. Für 2026 stehen 300 Milliinen Euro bereit. Die Details im Überblick.

Förderprogramm "Gewerbe zu Wohnen": Übersicht

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Umbau von zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden oder nicht zu Wohnzwecken genutzten Teilen von Gebäuden zu Wohnraum. Wichtig ist: diese Gebäude müssen beheizt sein. Das unterscheidet sie zum Beispiel von Lagerräumen, die nicht für den Umbau geeignet wären.

Wie viele Wohnungen?

Durch den Umbau muss mindestens eine neue Wohneinheit geschaffen werden.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind alle Investoren. Investor meint im Rahmen dieser Förderung den Auftraggeber der Maßnahme, der ein oder mehrere Nichtwohngebäude oder Teile von solchen Gebäuden zu Wohnraum umbauen möchte.

Investoren können natürliche oder juristische Personen (des öffentlichen oder privaten Rechts) sowie Personengesellschaften sein. Auch Selbstnutzer können die Förderung beantragen.

Gibt es energetische Vorgaben?

Die Förderung des Umbaus ist mit der Auflage einer Sanierung der Immobilie mindestens auf das energetische Niveau "Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien" (EH 85 EE) verbunden.

Ausnahmen: Davon ausgenommen sind Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz. Für diese muss das energetische Niveau "EH Denkmal EE" erreicht werden. Für besondere Fälle sind auch Ausnahmen von der Erneuerbaren-Energien-Klasse (EE) vorgesehen.

Wie hoch ist der Fördersatz?

Gefördert werden bis zu 30 Prozent von maximal 100.000 Euro förderfähige Ausgaben pro durch Umbau entstehende Wohneinheit als direkter Zuschuss – also bis zu 30.000 Euro direkter Zuschussförderung pro Wohneinheit. Ausgaben im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung zählen nicht dazu.

Lässt sich die Förderung kombinieren?

Die Förderung kann grundsätzlich mit anderen Förderungen, wie der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), kombiniert werden, wenn die Summe der Fördermittel die Summe der förderfähigen Ausgaben nicht übersteigt.

Was zählt zu den förderfähigen Ausgaben?

Zu den förderfähigen Ausgaben gehören zum Beispiel die Anpassung der Baukonstruktion an die geplante Wohnnutzung, Grundrissänderungen, Innenausbau oder die Umgestaltung der Außenanlagen zum Zweck der Wohnnutzung einschließlich Entsiegelung. 

Gibt es einen Förderdeckel?

Die Gesamtförderung pro Unternehmen wird grundsätzlich bei 300.000 Euro gedeckelt. Das wird durch die europäische De-minimis-Verordnung so festgelegt.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Als Vorhabenbeginn gilt grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Liefer- und Leistungsvertrags. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden, soweit sie nicht selbst Gegenstand einer Förderung sind. 

Die Richtlinie für die Bundesförderung für den Umbau von Gewerbeimmobilien und anderen Nichtwohngebäuden zu Wohnraum "Gewerbe zu Wohnen" wurde am 2.4.2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Weitere Informationen und Antworten zu häufigen Fragen zum KfW-Programm Zuschuss Nr. 266 "Gewerbe zu Wohnen"

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Förderprogramm "Gewerbe zu Wohnen": Hintergrund

Die Bundesregierung hatte am 5.11.2025 im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen einen Bericht vorgelegt: Demnach ist die Leerstandsquote in den relevanten deutschen Büromärkten von rund zwei Prozent im Jahr 2019 auf 5,6 Prozent (elf Millionen Quadratmeter) im Jahr 2024 gestiegen. 2023 waren es 4,8 Prozent.

Mit der Förderung von Eigentümern geeigneter Gewerbeimmobilien und anderer Nichtwohngebäude wolle die Regierung einen Impuls zur Hebung des vorhandenen Potenzials setzen, hieß es aus dem Bauministerium. Anders als der Neubau erfordere die Umwidmung einen hohen Grad an Umdenken und Flexibilität von Planern, Architekten, Eigentümern, Genehmigungsbehörden, Quartiersbewohnern und anderen Akteuren.

Die Umwandlung von Gewerbeimmobilien in Wohnraum biete außerdem eine Möglichkeit, durch den Erhalt von Bausubstanz bis zu zwei Drittel an CO2 im Vergleich zum Neubau einzusparen. Projekte hätten gezeigt, dass die Umwandlung auch wirtschaftlich ist.

Auf die Frage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Ausschuss, ob mit dem Programm Mietobergrenzen verbunden seien oder ob frei vermietet werden könne, antwortete die Regierung, für das Einziehen einer Mietobergrenze im Rahmen des Programms gebe es keine verfassungsrechtliche Kompetenz.        

 

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