Zinsverbilligte Darlehen

Gewerbe zu Wohnen wird ab Juli gefördert: die Konditionen


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Eigentümer von Gewerbeimmobilien und anderen Nichtwohngebäuden erhalten ab Juli zinsverbilligte Darlehen, wenn sie Wohnraum durch Umnutzung schaffen. Das ist bisher vom neuen Förderprogramm bekannt.

In Büro- und Gewerbeimmobilien sollen mit einer Förderung des Bundes neue Wohnungen entstehen. Bauministerin Verena Hubertz (SPD) startet dazu im Juli 2026 das Programm "Gewerbe zu Wohnen" im Umfang von 300 Millionen Euro für dieses Jahr.

Für jede neue Wohnung können Investoren bis zu 30.000 Euro Zuschuss erhalten, heißt es in einer Mitteilung. Insgesamt sind bis zu 300.000 Euro pro Unternehmen möglich. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden. Mietobergrenzen soll es nicht geben.

Gewerbe zu Wohnen: Zuschüsse und Bedingungen

"In vielen Städten stehen Gebäude leer, während gleichzeitig Wohnungen fehlen", sagte Hubertz. "Dieser Widerspruch beschäftigt mich. Und genau hier wollen wir ansetzen." Das Programm verbinde drei Ziele: Bekämpfung des Leerstands, Schaffung von Wohnraum und klimagerechte Sanierung.

Die Sanierung muss mindestens das energetische Niveau "Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien" erreichen. Ausnahmen gibt es für Baudenkmäler.

Details zum Förderprogramm im Überblick:

  • Gefördert wird der Umbau von zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht zu Wohnzwecken genutzten beheizten Gebäuden oder nicht zu Wohnzwecken genutzten beheizten Teilen von Gebäuden zu Wohnraum. Durch den Umbau muss mindestens eine neue Wohneinheit geschaffen werden.
  • Antragsberechtigt sind alle Investoren. Investor meint im Rahmen dieser Förderung den Auftraggeber der Maßnahme, der ein oder mehrere Nichtwohngebäude oder Teile solcher Gebäude zu Wohnraum umbauen möchte. Investoren können natürliche oder juristische Personen (des öffentlichen oder privaten Rechts) sowie Personengesellschaften sein. Auch Selbstnutzer können die Förderung beantragen.  
  • Die Förderung des Umbaus ist mit der Auflage einer Sanierung der Immobilie mindestens auf das energetische Niveau "Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien" (EH 85 EE) verbunden. Davon ausgenommen sind Baudenkmäler und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz. Für diese muss das energetische Niveau "EH Denkmal EE" erreicht werden. Für besondere Fälle sind auch Ausnahmen von der Erneuerbaren-Energien-Klasse (EE) vorgesehen.  
  • Gefördert werden bis zu 30 Prozent von maximal 100.000 Euro förderfähigen Ausgaben pro durch Umbau entstehende Wohneinheit als direkter Zuschuss – also bis zu 30.000 Euro direkter Zuschussförderung pro Wohneinheit. Ausgaben im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung zählen nicht dazu. Die Förderung kann grundsätzlich mit anderen Förderungen, wie der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kombiniert werden, sofern die Summe der Fördermittel die Summe der förderfähigen Ausgaben nicht übersteigt.
  • Zu den förderfähigen Ausgaben können die Anpassung der Baukonstruktion an die geplante Wohnnutzung, Grundrissänderungen, Innenausbau und die Umgestaltung der Außenanlagen einschließlich Entsiegelung gehören.
  • Die Gesamtförderung pro Unternehmen wird grundsätzlich bei 300.000 Euro gedeckelt, da die Förderung rechtlich auf Grundlage der europarechtlichen De-minimis-Verordnung erfolgt, die eine klare Fördergrenze zieht.
  • Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Als Vorhabenbeginn gilt grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Liefer- und Leistungsvertrags. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden, soweit sie nicht selbst Gegenstand einer Förderung sind. 

 Die Richtlinie Gewerbe zu Wohnen wird am 2.4.2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

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Förderprogramm "Gewerbe zu Wohnen": Hintergrund

Die Bundesregierung hatte am 5.11.2025 im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen einen Bericht vorgelegt: Demnach ist die Leerstandsquote in den relevanten deutschen Büromärkten von rund zwei Prozent im Jahr 2019 auf 5,6 Prozent (elf Millionen Quadratmeter) im Jahr 2024 gestiegen. 2023 waren es 4,8 Prozent.

Mit der Förderung von Eigentümern geeigneter Gewerbeimmobilien und anderer Nichtwohngebäude wolle die Regierung einen Impuls zur Hebung des vorhandenen Potenzials setzen, hieß es aus dem Bauministerium. Anders als der Neubau erfordere die Umwidmung einen hohen Grad an Umdenken und Flexibilität von Planern, Architekten, Eigentümern, Genehmigungsbehörden, Quartiersbewohnern und anderen Akteuren.

Die Umwandlung von Gewerbeimmobilien in Wohnraum biete außerdem eine Möglichkeit, durch den Erhalt von Bausubstanz bis zu zwei Drittel an CO2 im Vergleich zum Neubau einzusparen. Projekte hätten gezeigt, dass die Umwandlung auch wirtschaftlich ist.

Auf die Frage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Ausschuss, ob mit dem Programm Mietobergrenzen verbunden seien oder ob frei vermietet werden könne, antwortete die Regierung, für das Einziehen einer Mietobergrenze im Rahmen des Programms gebe es keine verfassungsrechtliche Kompetenz.


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