Kabinett beschließt Gesetzentwurf

Kürzungen beim Wohngeld ab Januar 2027

Das Wohngeld wurde zuletzt im Januar 2025 angepasst – der Mietzuschuss stieg um durchschnittlich 15 Prozent. Zum 1.1.2027 sollen massive Einschnitte kommen. Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.

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Alle zwei Jahre wird das Wohngeld an die Preise und Mieten angepasst. Die letzte Erhöhung war am 1.1.2025 fällig. Wegen der Sparpläne der Bundesregierung müssen alle bisherigen Empfänger künftig mit Einbußen rechnen, einige könnten sogar leer ausgehen.

Das Kabinett hat am 6.7.2026 einen Gesetzentwurf von Bauministerin Verena Hubertz (SPD) beschlossen, der im kommenden Jahr 1,5 Milliarden Euro und ab 2028 sogar zwei Milliarden Euro pro Jahr einsparen soll. Der Entwurf geht nun zur Beratung in den Bundestag. Die Änderungen sollen am 1.1.2027 in Kraft treten. Das ist geplant.

Wohngeld: Wo gekürzt wird

Die Kürzungspläne werden nach jetzigem Stand alle Wohngeldhaushalte berühren, heißt es aus Regierungskreisen.

Zum einen soll die sogenannte Dynamisierung ausgesetzt werden, das heißt, das Wohngeld wird vorerst nicht an Inflation und Mietpreisentwicklung angepasst. Zum anderen wird die Heizkostenkomponente halbiert. Der dritte Hebel: Die Wohngeldformel wird verändert, so dass weniger Haushalte die Hilfen bekommen.

Ganz wegfallen soll die Leistung für Haushalte an der oberen Einkommensgrenze derer, die heute für Wohngeld infrage kommen. Wer also heute Beträge von 50 bis 60 Euro im Monat bekommt, werde künftig darauf verzichten müssen.

Bestehende Wohngeldbescheide bleiben gültig 

Ein Drittel der Wohngeldhaushalte werde rausfallen, sagte Hubertz vor Kurzem der "Rheinischen Post". In bestehende Bescheide werde aber nicht eingegriffen.

Das heißt, die Kürzungen greifen erst nach und nach, wenn neue Bescheide ergehen. In der Regel muss alle zwölf Monate ein neuer Antrag gestellt werden. Wer im Wohngeld bleibt, soll künftig geringere Summen erhalten.

Menschen mit sehr wenig Geld sollen vom Wohngeld in Leistungen der Grundsicherung wechseln. Die Bauministerin begründete die geplanten Kürzungen damit, dass die Regierung wegen der vielen Krisen und mangels Wirtschaftswachstums sparen müsse.

BMWSB: Informationen zum Wohngeld

Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes

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Wohngeld und Wohngeldreformen: geltende Rechtslage

Das Wohngeld berechtigt Haushalte, die keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld haben, zu einem staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten. Mit der Wohngeldreform 2023 wurde der Kreis der Berechtigten deutlich ausgeweitet, darunter Menschen, die Mindestlohn verdienen oder eine Rente in vergleichbarer Höhe haben.

In der "Zweiten Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes nach § 43 des Wohngeldgesetzes", die am 1.1.2025 in Kraft trat, ist eine Dynamisierung festgelegt. Der staatliche Zuschuss stieg zum Stichtag um durchschnittlich rund 15 Prozent (30 Euro) pro Monat.

Die anrechenbaren Wohnkosten werden je nach Region angepasst. Haushalte in teuren Gegenden können höhere Zuschüsse erhalten.

Die "Zweite Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes nach § 43 des Wohngeldgesetzes"

Wohngeld-Plus-Gesetz

Die erste automatische Anpassung des Wohngeldes trat Anfang 2022 in Kraft. Die letzte Reform gab es zum 1.1.2023 mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz.

Seitdem erhalten mehr Haushalte Wohngeld und der Mietzuschuss wurde aufgestockt – um durchschnittlich 190 Euro auf rund 370 Euro pro Monat. Außerdem wurden Bagatellgrenzen bei Rückforderungen und die Möglichkeit zur Verlängerung des Bewilligungszeitraums auf 24 Monate eingeführt. 

Gesetz zur Erhöhung des Wohngeldes und zur Änderung anderer Vorschriften (Wohngeld-Plus-Gesetz)

Heizkostenkomponente und Klimakomponente

Das Wohngeld-Plus-Gesetz enthält auch eine dauerhafte Heizkostenkomponente – die führt im Schnitt in der Wohngeldberechnung zu 1,20 Euro pro Quadratmeter mehr Wohngeld – und eine Klimakomponente, die höhere Mieten durch energetische Sanierungen oder energieeffizienten Neubau pauschal abfedert mit einem Zuschlag auf die Miethöchstbeträge des Wohngeldes von 0,40 Euro pro Quadratmeter. Die Lösung sieht einen Pauschalansatz ohne Nachweiserfordernis in der Wohngeld-Administration vor.

CO2-Komponente als Zuschlag zur Miete

Damit Geringverdiener durch den CO2-Preis auf fossile Brennstoffe wie Erdöl und Gas nicht extra belastet werden, gibt es seit Januar 2021 die Wohngeld-CO2-Entlastungspauschale (CO2-Komponente) als Zuschlag zur Miete.

Wohngeld-Plus-Rechner

Wer den Mietzuschuss bekommen kann, lässt sich online mit dem Wohngeld-Plus-Rechner aus dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) ermitteln. 

Wohnungsverband gegen Kürzungen beim Wohngeld

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) lehnt die angekündigten Wohngeldkürzungen ab. Die Pläne der Bundesregierung beschleunigten den sozialen Abstieg vieler Menschen, warnte VNW-Direktor Andreas Breitner. Das Wohngeld sei ein Zeichen gesellschaftlicher Solidarität. Die Ausweitung des Berechtigtenkreises Anfang 2023 sei eine richtige Entscheidung der damaligen Ampel-Regierung gewesen, so Breitner. Das Wohngeld sei schon deshalb eine gute Lösung, weil es auch die stark steigenden Nebenkosten einpreise.

Auch der rheinland-pfälzische Bauminister Sven Teuber (SPD) sieht Wohngeldkürzungen kritisch: "Das ist das völlig falsche Signal", sagte er der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. "Der Druck auf dem Wohnungsmarkt wächst, und ausgerechnet jetzt kürzt der Bund die Unterstützung für zehntausende Haushalte, die trotz täglicher Arbeit kaum noch bezahlbare Wohnungen finden." Diese Unterstützung sei solange notwendig, bis mehr mietgebundene, öffentlich geförderte Wohnungen entstünden als wegfielen.

 

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dpa

Schlagworte zum Thema:  Miete , Wohngeld , Wohnungswirtschaft