Zusammenfassung

Der Bundesrat hat der Wohngeldreform mit Heizkostenkomponente und Klimazuschlag zugestimmt. Damit kann das sog. Wohngeld-Plus-Gesetz wie geplant am 1.1.2023 in Kraft treten.

Ab dem 1.1.2023 sollen mehr Haushalte als bisher Wohngeld erhalten. Der staatliche Mietzuschuss soll außerdem um durchschnittlich 190 EUR pro Monat aufgestockt werden. Der Bundesrat hat am 25.11.2022 dem von den Ampel-Fraktionen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Wohngeldes (Wohngeld-Plus-Gesetz) in einer vom Ausschuss geänderten Fassung zugestimmt. Der Bundestag hatte die Wohngeldreform am 10.11.2022 beschlossen.

Die Änderungen sehen u. a. die Einführung von Bagatellgrenzen im Fall von Rückforderungen sowie die Möglichkeit der Verlängerung des Bewilligungszeitraums von 18 auf 24 Monate vor. Die Effekte der neuen, dauerhaften Komponenten für Heizkosten und Klima sollen nach 2 Jahren evaluiert werden.

Mehr Wohngeld für mehr Haushalte

Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete für Haushalte, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld haben. Im Schnitt sollen Wohngeld-Haushalte ab Januar 2023 monatlich rund 370 EUR erhalten. Außerdem wird der Kreis der Berechtigten deutlich ausgeweitet: Zu den bisher 600.000 Haushalten sollen bis zu 1,4 Millionen weitere dazukommen. Künftig sollen auch Menschen Wohngeld beantragen können, die Mindestlohn verdienen oder eine Rente in vergleichbarer Höhe haben.

Für das Wohngeld-Plus stehen im kommenden Jahr laut Bundesbauminterin Klara Geywitz (SPD) 5 Mrd. EUR zur Verfügung.

Bund und Länder werden sich die Kosten für die Wohngeldreform teilen. Es bleibe dabei, dass die staatliche Hilfe für Geringverdiener zur Hälfte von den Ländern finanziert werde, heißt es in einem Beschluss der Ministerpräsidenten nach einem Treffen mit Kanzler Olaf Scholz (SPD) am 2.11.2022. Eigentlich wollten die Bundesländer das Wohngeld finanziell nicht mehr mittragen.

Wohngeld-Plus: Die Komponenten Heizkosten und Klima

Das Wohngeld-Plus enthält nicht nur eine allgemeine Leistungsverbesserung, sondern auch eine dauerhafte Heizkostenkomponente. Sie führt im Schnitt in der Wohngeldberechnung zu 1,20 EUR pro Quadratmeter mehr Wohngeld. Die Fortschreibung zum 1.1.2025 soll im Rahmen der Wohngeld-Dynamisierung erfolgen.

Zudem soll es ab Januar 2023 ein Klimakomponente geben, die höhere Mieten durch energetische Sanierungen oder energieeffizienten Neubau pauschal abfedert. Vorgesehen ist ein Zuschlag auf die Miethöchstbeträge des Wohngeldes von 0,40 EUR pro Quadratmeter. Die Lösung sieht einen Pauschalansatz ohne Nachweiserfordernis in der Wohngeld-Administration vor.

Der Bundesrat hatte am 28. Oktober in einer Stellungnahme die Koalition aufgefordert, umfassende Vereinfachungen und einen erleichterten Nachweis im Wohngeldrecht umzusetzen – auch eine unbürokratische Vollzugslösung für pauschale Vorauszahlungen wurde angeregt.

Zweiter Heizkostenzuschuss zum Wohngeld und BAföG

Grünes Licht gab es bereits zuvor für die Auszahlung eines zweiten Heizkostenzuschusses für Empfänger von Wohngeld, BAföG und Ausbildungsbeihilfe: Der Bundestag beschloss am 20. Oktober einstimmig den Gesetzentwurf zur Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes und des Elften Buches Sozialgesetzbuch. Der Bundesrat billigte am 28.10.2022 die Änderungen. Das Gesetz kann damit einen Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Wer bekommt den Heizkostenzuschuss?

Empfänger von Wohngeld, die alleine wohnen, erhalten einmalig 415 EUR, für einen Zwei-Personen-Haushalt gibt es 540 EUR – und für jede weitere Person jeweils 100 EUR zusätzlich. An Studenten und Azubis, die Bafög oder andere staatliche Unterstützung zur Ausbildung erhalten, werden pauschal 345 EUR ausgezahlt.

Von der neuen und höheren Finanzspritze sollen alle Haushalte profitieren, die im Zeitraum vom 1.9.2022 bis 31.12.2022 in mindestens einem Monat wohngeldberechtigt sind. Im Frühjahr 2022 hatte der Bundestag einen ersten einmaligen Heizkostenzuschuss für Wohngeldbezieher, Studenten und Auszubildende gewährt.

Insgesamt rechnet der Bund bei Einführung des zweiten Heizkostenzuschusses mit Mehrausgaben in Höhe von rund 551 Mio. EUR in den Jahren 2022 und 2023.

Der Heizkostenzuschuss: Teil des Koalitionsvertrags

Am 2.2.2022 brachte die Bundesregierung den ersten einmaligen Zuschuss zu den Heizkosten auf den Weg, nachdem seit Beginn des Krieges in der Ukraine die Energiepreise stark gestiegen waren. Der Bundestag hatte den Gesetzentwurf aus dem Bauministerium am 17. März beschlossen. Der Bundesrat stimmte am 8. April zu.

Wohngeldbezieher, die alleine leben, erhielten einmalig 270 EUR – Zwei-Personen-Haushalte 350 EUR. Für jeden weiteren Mitbewohner wurden 70 EUR überwiesen. Studierende, Auszubildende und andere Berechtigte erhielten pauschal 230 EUR. Das Geld wurde ohne Antrag direkt auf die Konten überwiesen. Der Bund bezifferte die Kosten für den ersten Heizkostenzuschuss auf rund 370 Mio. EUR.

Der Heizkostenzuschuss zur Klimakomponente (CO2-Komponente) und ...

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