Unterrichtung der Bundesregierung

Mieten, Wohngeld, Eigentum: Bericht zur Lage der Nation


Bericht der Bundesregierung zu Mieten und Wohngeld

Die im Internet angebotenen Mieten steigen stärker als die Bestandsmieten, jeder fünfte Mieterhaushalt profitiert vom Wohngeld-Plus, die warmen Nebenkosten bleiben hoch, Eigentum wird noch zu wenig gebildet – ein Bericht der Bundesregierung.

Die Bundesregierung muss alle zwei Jahre einen Wohngeld- und Mietenbericht vorlegen. Die jüngste Ausgabe von Oktober 2025 zeigt die Entwicklung zwischen 2022 und 2024.

Das Fazit lautet: Die durchschnittliche Nettokaltmiete in bestehenden Mietverträgen belief sich nach Ergebnissen des Zensus 2022 bundesweit auf 7,28 Euro pro Quadratmeter und Monat – für 2024 werden 7,62 Euro angegeben. Rund 17,8 Millionen von 43,1 Millionen Wohnungen wurden 2022 von den Eigentümern selbst bewohnt. Im Dezember 2023 erhielten 3,63 Millionen Haushalte Leistungen für Unterkunft und Heizung und 1,03 Millionen Haushalte Wohngeld. Die Eigentumsquote stagniert. Die privaten Haushalte gaben im vergangenen Jahr rund 451 Milliarden Euro für das Wohnen aus.

Auch Zahlen zur Lage der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sind in dem Bericht enthalten: 2024 hat die Branche eine Bruttowertschöpfung von 387 Milliarden Euro erwirtschaftet. Das sind knapp zehn Prozent der gesamten Bruttowertschöpfung. 

Mieten im Bestand: Zwei Prozent plus pro Jahr

In Deutschland gab es 2022 – auf Basis der Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus 2022 – insgesamt rund 25 Millionen Mietwohnungen. Das entspricht zirka 58 Prozent der Wohnungen. 

Der Mietenindex der tatsächlichen Nettokaltmieten, den das Statistische Bundesamt im Rahmen des Verbraucherpreisindex (VPI) berechnet, zeigt für den Berichtszeitraum 2022 bis 2024 einen durchschnittlichen jährlichen Anstieg von zwei Prozent. Während die Steigerungsrate 2022 noch 1,8 Prozent betrug, stieg sie im Jahr 2023 auf 2,1 Prozent und 2024 auf 2,2 Prozent an. Die Inflationsrate lag bei durchschnittlich fünf Prozent pro Jahr.

Auf Grundlage des VPI und der Nebenkostenangaben des Mikrozensus 2022 lassen sich auch die kalten und warmen Betriebskosten fortschreiben.

Wohnnebenkosten: Nachwehen der Energiekrise

Die kalten Betriebskosten lagen nach Unterrichtung der Bundesregierung im Zensus-Jahr 2022 bei 1,30 Euro pro Quadratmeter. Im VPI stiegen die kalten Betriebskosten zwischen 2022 bis 2024 durchschnittlich um 3,6 Prozent pro Jahr auf 1,41 Euro pro Quadratmeter und damit tendenziell etwas stärker als in den Jahren 2019 und 2020.

Die warmen Betriebskosten belaufen sich für 2024 (fortgeschriebene Angaben aus dem Mikrozensus 2022) auf 1,33 Euro pro Quadratmeter. Das liegt an den hohen Preissteigerungen der Jahre 2022 (33 Prozent) und 2023 (14 Prozent). Hintergund sind die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Überfall Russlands auf die Ukraine und den veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Im Jahr 2024 setzte ein Rückgang der warmen Betriebskosten von 3,1 Prozent ein: Dämpfend wirkten zum Teil sehr milde Winter. Bei einer typischen 70 Quadratmeter großen Mietwohnung ergeben sich laut Bericht für das Jahr 2024 warme Betriebskosten von 93 Euro pro Monat.

Im Jahr 2022 betrug die durchschnittliche Mietbelastung (bruttokalt) 27,8 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens. Kleinere Haushalte mit einer Person weisen mit 32,7 Prozent eine höhere Mietbelastung als größere Haushalte auf. Die Quote liegt bei Haushalten mit vier und mehr Personen bei 23,4 Prozent, in Haushalten mit zwei oder drei Personen bei 22,8 Prozent auf. Die Höhe der Mietbelastung nimmt mit steigenden Einkommen ab.

Teure Wiedervermietung über Internet-Angebote

Die im Mieten- und Wohngeldbericht 2025 dargestellten Angebotsmieten im Internet basieren auf Inseraten aus Immobilienportalen und Print-Onlineangeboten. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass Studien des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) und Auswertungen des Spitzenverbands der Wohnungswirtschaft GdW zeigen, dass gerade günstige Wohnungen von Wohnungsunternehmen vielfach über andere Vertriebswege vermittelt werden.

Die durchschnittlichen Mieten der inserierten Wohnungen aus Wiedervermietungen lagen im Jahr 2024 bei 10,92 Euro pro Quadratmeter nettokalt und damit deutlich über den Bestandsmieten. In Westdeutschland ergeben sich demnach Angebotsmieten bei Wiedervermietungen von im Schnitt 11,08 Euro pro Quadratmeter, in Ostdeutschland sind es 10,45 Euro pro Quadratmeter – dabei hat Berlin (84 Prozent Miethaushalte) ein hohes Gewicht bei der Berechnung des Durchschnittswerts. Ohne Berlin lag der Mittelwert der Wiedervermietungsmieten in den ostdeutschen Flächenländern bei 7,76 Euro pro Quadratmeter.

Wohngeld: Jeder fünfte Mieterhaushalt unterstützt

Im Berichtsmonat Dezember 2023 entlastete der Staat mit Wohngeld und Zuschüssen für Unterkunft und Heizung rund 4,7 Millionen Privathaushalte bei den Wohnkosten, wie die Bundesregierung in dem Bericht ausführt. Davon erhielten 3,63 Millionen Haushalte Leistungen für Unterkunft und Heizung und 1,03 Millionen Haushalte Wohngeld. Damit profitierten rund elf Prozent aller privaten Haushalte in Deutschland von einer vollständigen oder teilweisen Entlastung bei den Wohnkosten. Die große Mehrheit der Leistungsberechtigten sind Mieterhaushalte.

Rund ein Fünftel aller Mietwohnungen werden von Haushalten bewohnt, die mit Wohngeld oder Mindestsicherungsleistungen unterstützt werden. Das Wohngeldsystem wurde stufenweise weiterentwickelt: Teilweise leicht modifiziert, teilweise ergänzt oder neu justiert.

Nachdem im Jahr 2021 die CO2-Komponente ins Wohngeld eingeführt wurde, sorgte die erstmalige Dynamisierung des Wohngeldes 2022 für weitere Entlastungen. Am 1.1.2023 trat die Wohngeld-Plus-Reform mit drei wesentlichen Elementen in Kraft: die dauerhafte Heizkostenkomponente, die Klimakomponente und Anpassungen an der Wohngeldformel. Die aktuelle Erhöhung wurde am 1.1.2025 fällig.

Im Jahr 2023 bezogen den Daten zufolge rund 397.000 Familien mit 883.000 Kindern unter 18 Jahren Wohngeld. Die Anzahl der Haushalte mit Mietzuschuss ist von rund 537.000 Haushalten im Jahr 2021 auf mehr als eine Million Haushalte 2023 gestiegen. 

Unterrichtung durch die Bundesregierung: Wohngeld- und Mietenbericht 2024 (Stand: 8.10.2025)

Wohngeld-Plus-Rechner für Mieter und Selbstnutzer

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) stellt einen Wohngeldrechner bereit, der eine erste Orientierung bietet, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht und ob Wohngeld beantragt werden kann. Davon profitieren auch Selbstnutzer von Häusern und Wohnungen.

Anspruch auf Wohngeld haben Haushalte mit eher geringem Einkommen. Der Bezug von Wohngeld setzt voraus, dass der sonstige Lebensunterhalt und ein Teil der Miete oder der finanziellen Belastung bei Wohneigentum durch eigenes Einkommen bestritten wird. Das betrifft auch Menschen mit Altersbezügen, die die größte Gruppe bilden. Deren Anteil unter den Beziehenden ist mit der Wohngeldreform deutlich gestiegen.

BMWSB Wohngeld-Plus-Rechner


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