Wohngeld

Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) geleistet. Gesetzliche Grundlage ist das Wohngeldgesetz (WoGG).

Einen Mietzuschuss können erhalten:

  • Mieter,
  • Untermieter und
  • Bewohner eines Heimes.

Wohngeldberechtigt für den Lastenzuschuss sind:

  • Haus- oder Wohnungseigentümer, die den Wohnraum selbst nutzen, und
  • Personen, die ein eigentumsähnliches Dauerwohnrecht, ein Wohnungsrecht oder einen Nießbrauch innehaben.

News 17.01.2024 Wohngeldreform der Bundesregierung

Wohngeld: Beantragung und Bewilligung

Die Leistung ist bei der Wohngeldbehörde der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung zu beantragen. Anspruch auf Wohngeld besteht grundsätzlich erst ab dem Monat des Antragseingangs. Für zurückliegende Zeiträume wird die Leistung nur in Ausnahmefällen erbracht. Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich.

Wohngeld: Berechnungsgrößen

Ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Wohngeld besteht, hängt von den folgenden Faktoren ab:

  • der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung und
  • der Höhe des Gesamteinkommens.

Die  Wohngeldtabellen bieten eine Orientierung zur Höhe des Wohngeldes.

Zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder

Die zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder sind die wohngeldberechtigte Person (Antragsteller) und alle Personen, die mit dieser zusammen die Wohnung bewohnen, für die Wohngeld beantragt wird (z. B. Ehegatte, Lebenspartner, Kinder). Die Wohnung stellt dabei den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen dar.

Für einzelne (nicht zu berücksichtigende) Haushaltsmitglieder kann der Wohngeldanspruch aufgrund gesetzlicher Regelungen ausgeschlossen sein.

Wohngeld: Zuschussfähige Miete bzw. Belastung

Miete ist das vereinbarte Entgelt für die Gebrauchsüberlassung von Wohnraum. Heizkosten, Kosten für Warmwasser und Haushaltsenergie sind nicht zuschussfähig.

Belastung sind die Kosten für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung von Wohnraum. Die Kosten werden von der Wohngeldbehörde ermittelt.

Die monatlichen Höchstbeträge für Miete und Belastung nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder ergeben sich aus dem WoGG.

Wohngeldrechtliche Einkommensermittlung

Die wohngeldrechtliche Einkommensermittlung orientiert sich am Einkommensteuergesetz.

Zum Einkommen zählen somit beispielsweise

  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Vermietung und Verpachtung abzüglich der Werbungskosten sowie
  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit und Gewerbebetrieb abzüglich der Betriebsausgaben.

Berechnungsgrundlage ist das Jahreseinkommen jedes zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieds (vermindert um gesetzlich festgelegte Beträge für abgeführte Steuern und Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung). Das Jahreseinkommen ist das Einkommen, das im Bewilligungszeitraum zu erwarten ist. Eine Orientierung bieten hierbei die Einkommensverhältnisse zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Wohngeld: Gesamteinkommen

Die Summe der Jahreseinkommen aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder abzüglich bestimmter Freibeträge (z. B. für schwerbehinderte Haushaltsmitglieder) stellt das Gesamteinkommen dar. Kindergeld und Kinderzuschlag werden bei der Ermittlung des Gesamteinkommens nicht berücksichtigt.

Um Wohngeld erhalten zu können, darf das monatliche Gesamteinkommen (ein Zwölftel des Gesamteinkommens) die gesetzlich festgelegten Höchstbeträge nicht überschreiten.

Erhöhung oder Verringerung des Wohngeldes

Grundsätzlich bleibt das Wohngeld während des Bewilligungszeitraumes unverändert.

Eine Erhöhung der Leistung kann jedoch beantragt werden, wenn sich

  • die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht (z. B. durch die Geburt eines Kindes),
  • die zu berücksichtigende Miete oder Belastung erhöht oder
  • das Gesamteinkommen vermindert.

In den entgegengesetzten Fällen kann das Wohngeld sinken oder vollständig entfallen.

News 25.11.2022 Bundesrat stimmt Reform zu

Der Bundesrat hat der Wohngeldreform mit Heizkostenkomponente und Klimazuschlag zugestimmt. Damit kann das sogenannte Wohngeld-Plus-Gesetz wie geplant am 1.1.2023 in Kraft treten.mehr

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News 24.06.2021 Unterstützung zur Freizeitgestaltung

Den Kinderfreizeitbonus erhalten ab August 2021 bedürftige Familien und Familien mit kleinen Einkommen. Die einmalige Leistung in Höhe von 100 Euro wird für jedes minderjährige Kind geleistet.mehr

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News 13.12.2019 Sozialleistungen

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Das Bundessozialgericht hat in einem Grundsatzurteil angeordnet, bei der Berechnung von Wohnkostenzuschüssen für Hartz-IV-Empfänger nachzubessern. Kritiker halten Wohngeld für das am wenigsten geeignete Instrument der Regierung, um Mieten bezahlbar zu halten.mehr

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News 29.05.2018 Wohnungseigentumsrecht

Wohnungseigentümer müssen Zahlungen an die WEG nur auf ein Konto leisten, das unmittelbar der Gemeinschaft zusteht. Verlangt der Verwalter Zahlung auf ein offenes Treuhandkonto, können die Eigentümer die Zahlung jedenfalls dann zurückhalten, wenn dadurch die Liquidität der WEG nicht gefährdet wird.mehr

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News 17.05.2017 Wohnungseigentumsrecht

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News 15.12.2016 Sozialleistungen

Die Ausgaben im Sozialwesen steigen stetig. Das Wohngeld macht hier eine Ausnahme. Die Zahl der Wohngeld-Bezieher ging im Jahr 2015 deutlich zurück. Das Statistische Bundesamt hat eine Erklärung dafür, rechnet aber bald wieder mit mehr Empfänger.mehr

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News 11.02.2016 BGH

Werdender Wohnungseigentümer ist nur, wer - neben einem durch Vormerkung gesicherten Anspruch auf Eigentumserwerb - den Besitz an der erworbenen Wohnung durch Übergabe erlangt hat.mehr

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Serie 21.09.2015 Colours of law

Wer in einer Reality-Show offenherzig im TV Informationen über sich und seine familiären Verhältnisse preisgibt, muss sich später auch bei öffentlichen Stellen daran festhalten lassen. Die Ablehnung eines Wohngeldantrages kann auf solche Informationen gestützt werden.mehr

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News 19.08.2015 BGH

Ein werdender Wohnungseigentümer bleibt auch dann Mitglied des Verbandes und haftet weiter für Kosten und Lasten, wenn er die Einheit unter Abtretung des vorgemerkten Übereignungsanspruchs und der Besitzübertragung veräußert. Der Erwerber ist nicht als werdender Wohnungseigentümer anzusehen.mehr

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Wohnungspolitische Information   17.06.2015

„Das Wohngeld muss künftig dynamisch an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst werden.  Ansonsten steigt die finanzielle Belastung der Kommunen weiter enorm an und der soziale  Zusammenhalt der Quartiere steht auf dem Spiel“, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des  Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, anlässlich einer öffentlichen Anhörung im  Umwelt- und Bauausschuss des Deutschen Bundestages am 10. Juni 2015.mehr

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Wohnungspolitische Information   05.02.2015

„Die Höhe des Wohngelds sollte jährlich an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst werden“, forderte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, anlässlich der Anhörung zur Reform des Wohngeldrechts am 28. Januar 2015.mehr

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Wohnungspolitische Information   30.09.2014

Die Fraktionsspitzen von CDU/CSU und SPD haben sich am 23. September 2014 auf Nachbesserungen an der Mietpreisbremse geeinigt. Die Wohnungswirtschaft begrüßt die Änderungen an dem Gesetz als Kompromiss mit Augenmaß. „Damit hat die Vernunft letztlich doch die Oberhand über eine populistische, aber für die Bekämpfung des Wohnungsmangels fatale ursprünglich beabsichtigte Regelung behalten”, so Axel Gedaschko.mehr

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Serie 23.09.2014 Wohnungseigentumsrecht - Deckert erklärt

Die Zwangsverwaltung ist eine Form der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen. Bei der Zwangsverwaltung wird der Gläubiger nicht aus der Substanz der Sache, sondern aus den Erträgen befriedigt. Bei vermieteten Eigentumswohnungen bietet sich diese Vollstreckungsart an.mehr

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News 29.08.2014 Wohnungseigentumsrecht

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News 01.04.2014 Wohnungseigentumsrecht

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News 09.12.2013 Wohnungseigentumsrecht

Es gehört nicht zu den Sorgfaltspflichten des WEG-Verwalters, zu überprüfen, ob die Berechtigung für den Einzug von Hausgeld durch Eigentumswechsel endet; dies auch dann nicht, wenn er vom Verkauf einer Wohnung erfahren hat.mehr

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News 14.08.2013 Wohnungseigentumsrecht

Die Abtretung von Hausgeldforderungen an den Verwalter widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung; dies auch dann, wenn der Verwalter die Forderungen bereits in eigenem Namen einklagt.mehr

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News 18.12.2012 BGH

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News 06.07.2012 BGH

Die dreijährige Verjährungsfrist für Ansprüche auf Hausgeldvorschüsse beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Vorschüsse fällig sind. Der Beschluss über die Jahresabrechnung führt nicht dazu, dass die Verjährung neu beginnt.mehr

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News 26.06.2012 BGH

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News 24.05.2012 Wohngeld

Mit dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften will die Bundesregierung die Regelungen zum Wohngeld präzisieren.mehr

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