Der Bundesrat hat der Wohngeldreform mit Heizkostenkomponente und Klimazuschlag zugestimmt. Damit kann das sogenannte Wohngeld-Plus-Gesetz wie geplant am 1.1.2023 in Kraft treten.mehr
Bis Ende der Legislaturperiode sollten 1,5 Millionen neue Wohnungen gebaut worden sein – das klappt so nicht. Trotzdem stellt sich die Große Koalition ein gutes Zeugnis aus. Die Mieten steigen seit zwei Jahren "deutlich verlangsamt", berichtet die Bundesregierung. Ihr Fazit: Die Wohnraumoffensive wirkt.mehr
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Den Kinderfreizeitbonus erhalten ab August 2021 bedürftige Familien und Familien mit kleinen Einkommen. Die einmalige Leistung in Höhe von 100 Euro wird für jedes minderjährige Kind geleistet.mehr
Wohngeld erhalten derzeit Haushalte mit geringem Einkommen, die zur Miete oder im eigenen Eigentum wohnen und keine Unterstützung wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II bekommen. Zum 1.1.2020 wird das Wohngeld erhöht.mehr
Das Bundessozialgericht hat in einem Grundsatzurteil angeordnet, bei der Berechnung von Wohnkostenzuschüssen für Hartz-IV-Empfänger nachzubessern. Kritiker halten Wohngeld für das am wenigsten geeignete Instrument der Regierung, um Mieten bezahlbar zu halten.mehr
Wohnungseigentümer müssen Zahlungen an die WEG nur auf ein Konto leisten, das unmittelbar der Gemeinschaft zusteht. Verlangt der Verwalter Zahlung auf ein offenes Treuhandkonto, können die Eigentümer die Zahlung jedenfalls dann zurückhalten, wenn dadurch die Liquidität der WEG nicht gefährdet wird.mehr
Ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen ist oft mit Kosten verbunden, die einkommensschwache Mieter oder Eigentümer selbstgenutzten Wohnraums nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Das Wohngeld unterstützt sie dabei, die erforderlichen Wohnkosten zu tragen.mehr
Verjähren Hausgeldansprüche, weil der Verwalter von einer Einzugsermächtigung keinen Gebrauch macht, muss der Verwalter der Gemeinschaft Schadensersatz leisten.mehr
Die Ausgaben im Sozialwesen steigen stetig. Das Wohngeld macht hier eine Ausnahme. Die Zahl der Wohngeld-Bezieher ging im Jahr 2015 deutlich zurück. Das Statistische Bundesamt hat eine Erklärung dafür, rechnet aber bald wieder mit mehr Empfänger.mehr
Werdender Wohnungseigentümer ist nur, wer - neben einem durch Vormerkung gesicherten Anspruch auf Eigentumserwerb - den Besitz an der erworbenen Wohnung durch Übergabe erlangt hat.mehr
Wer in einer Reality-Show offenherzig im TV Informationen über sich und seine familiären Verhältnisse preisgibt, muss sich später auch bei öffentlichen Stellen daran festhalten lassen. Die Ablehnung eines Wohngeldantrages kann auf solche Informationen gestützt werden.mehr
Ein werdender Wohnungseigentümer bleibt auch dann Mitglied des Verbandes und haftet weiter für Kosten und Lasten, wenn er die Einheit unter Abtretung des vorgemerkten Übereignungsanspruchs und der Besitzübertragung veräußert. Der Erwerber ist nicht als werdender Wohnungseigentümer anzusehen.mehr
Am 2.7.2015 hat der Bundestag eine Reform beschlossen, durch die armen Mietern ab 2016 mit einem höheren Wohngeld unter die Arme gegriffen werden soll. Der Opposition kommt die Reform zu spät. Nach Meinung der Grünen sei dabei auch eine Chance für den Klimaschutz vertan worden.mehr
„Das Wohngeld muss künftig dynamisch an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst werden. Ansonsten steigt die finanzielle Belastung der Kommunen weiter enorm an und der soziale Zusammenhalt der Quartiere steht auf dem Spiel“, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, anlässlich einer öffentlichen Anhörung im Umwelt- und Bauausschuss des Deutschen Bundestages am 10. Juni 2015.mehr
Mehr Geld für Wohngeldempfänger: Nach langen Diskussionen will die GroKo die Sozialleistung erhöhen. Vor allem Familien und Alleinerziehende könnten von der Wohngelderhöhung profitieren und teilweise mehr als 100 Euro im Monat zur Verfügung haben.mehr
„Die Höhe des Wohngelds sollte jährlich an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst werden“, forderte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, anlässlich der Anhörung zur Reform des Wohngeldrechts am 28. Januar 2015.mehr
Die Fraktionsspitzen von CDU/CSU und SPD haben sich am 23. September 2014 auf Nachbesserungen an der Mietpreisbremse geeinigt. Die Wohnungswirtschaft begrüßt die Änderungen an dem Gesetz als Kompromiss mit Augenmaß. „Damit hat die Vernunft letztlich doch die Oberhand über eine populistische, aber für die Bekämpfung des Wohnungsmangels fatale ursprünglich beabsichtigte Regelung behalten”, so Axel Gedaschko.mehr
Die Zwangsverwaltung ist eine Form der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen. Bei der Zwangsverwaltung wird der Gläubiger nicht aus der Substanz der Sache, sondern aus den Erträgen befriedigt. Bei vermieteten Eigentumswohnungen bietet sich diese Vollstreckungsart an.mehr
Der Veräußerer einer Eigentumswohnung schuldet das Hausgeld bis zur Eintragung des Erwerbers im Grundbuch. Dies gilt auch, wenn sich die Eigentumsumschreibung durch das Verhalten eines Dritten verzögert.mehr
Auch wenn ein Wohnungseigentümer im Ausland wohnt, ist für Hausgeldklagen gegen diesen Eigentümer das Amtsgericht zuständig, in dem sich die Wohnungseigentumsanlage befindet.mehr
Es gehört nicht zu den Sorgfaltspflichten des WEG-Verwalters, zu überprüfen, ob die Berechtigung für den Einzug von Hausgeld durch Eigentumswechsel endet; dies auch dann nicht, wenn er vom Verkauf einer Wohnung erfahren hat.mehr
Die Abtretung von Hausgeldforderungen an den Verwalter widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung; dies auch dann, wenn der Verwalter die Forderungen bereits in eigenem Namen einklagt.mehr
Bayern lässt im Bundesrat prüfen, ob eine eine Wohngelderhöhung für Mieter mit geringen Einkommen möglich wäre. Ein entsprechender Vorstoß wurde am heutigen Freitag in die Ausschüsse der Länderkammer gegeben.mehr
Macht eine WEG Hausgeldforderungen für mehrere Wohnungen desselben Eigentümers ohne sachlichen Grund in Einzelverfahren anstatt in einem einzigen Prozess geltend, muss der unterlegene Wohnungseigentümer die hierdurch entstehenden Mehrkosten nicht tragen.mehr
Die dreijährige Verjährungsfrist für Ansprüche auf Hausgeldvorschüsse beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Vorschüsse fällig sind. Der Beschluss über die Jahresabrechnung führt nicht dazu, dass die Verjährung neu beginnt.mehr
Der werdende Wohnungseigentümer haftet beim Ersterwerb vom Bauträger bzw. teilenden Eigentümer allein für die Lasten der Wohnung, sobald er eine verfestigte Erwerbsposition erlangt hat. Der noch im Grundbuch eingetragene Veräußerer muss nicht mehr für die Lasten aufkommen.mehr
Mit dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften will die Bundesregierung die Regelungen zum Wohngeld präzisieren.mehr