Wohngeldgesetz soll geändert werden
Nach Angaben des federführenden Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bedürfen einige Regelungen des Wohngeldgesetzes (WoGG) einer Präzisierung. Dies betreffe insbesondere die Vorschrift des § 33 Abs. 5 WoGG, die den automatisierten Datenabgleich im Wohngeldverfahren regelt. Die Vorschrift dient der Vermeidung rechtswidriger Inanspruchnahme des Wohngeldes und soll helfen, Haushaltsmittel des Bundes und der Länder effektiv einzusetzen. Im Fall der Überzahlung ergebe sich ein entsprechendes Rückforderungspotenzial, das allerdings mit zunehmender Aufdeckung rechtswidriger Inanspruchnahme auf absehbare Zeit sinken wird.
Weniger Missbrauch durch automatischen Datenabgleich
Diejenigen Länder, die den automatisierten Datenabgleich bereits eingeführt haben (Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Berlin und Baden-Württemberg) hätten mit seiner Hilfe insbesondere bei der Antragstellung verschwiegene Kapitalerträge aufdecken und so einen überhöhten Leistungsbezug verhindern können. Nordrhein-Westfalen habe etwa ein Rückforderungspotenzial im ersten Datenabgleich von rund 9 Mio. EUR und im vierten Datenabgleich von noch rund 1 Mio. EUR realisieren können.
Des Weiteren ist vorgesehen, dass die Kosten des automatisierten Datenabgleichs, die bei der Datenstelle des Trägers der Rentenversicherung für die Durchführung und Ermittlung des automatisierten Datenabgleichs entstehen, die Länder tragen sollen. Hierzu soll eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage in § 38 Nr. 3 WoGG geschaffen werden.
Die Einkommensanrechnungsvorschrift von weitergeleitetem Pflegegeld nach § 14 Abs. 2 Nr. 26 WoGG wird präzisiert.
Kreditinstitute, die Auskünfte erteilen, die der Ermittlung des wohngeldrechtlichen Einkommens dienen, sollen in Zukunft eine Entschädigung hierfür erhalten.
-
Voraussetzungen für einen gültigen Widerspruch per E-Mail
391
-
Hartz IV-Empfänger können kostenlos Personalausweis erhalten
2681
-
Anspruch auf Mietkostenübernahme während Haft
138
-
Besteht Anspruch auf ALG II trotz Immobilie im Ausland?
96
-
Widerspruch einlegen - das ist zu beachten
81
-
SGB II: Einmalzahlung einer privaten Unfallversicherung ist als Einkommen anzurechnen
72
-
Sonstige Bezüge reduzieren das Elterngeld nicht
68
-
Jobcenter muss für behindertengerechten Wohnraum mehr zahlen
51
-
Wann Dritte dem Jobcenter Auskunft geben müssen
50
-
Regelbedarfe 2022 laut Bundessozialgericht nicht verfassungswidrig
47
-
Bundeskabinett beschließt Reform der Grundsicherung und Ende des Bürgergelds
18.12.2025
-
Kindergeld-Erhöhung ab Januar 2026
08.12.2025
-
Regelbedarfe 2022 laut Bundessozialgericht nicht verfassungswidrig
04.12.2025
-
Bundesregierung plant Neuregelung der Sozialleistungen für Geflüchtete aus der Ukraine
27.11.2025
-
Keine Erstattung von Räumungsklagekosten durch Sozialhilfeträger
08.10.2025
-
Kabinett verabschiedet SGB VI-Anpassungsgesetz
05.09.2025
-
Drei Millionen Arbeitslose: Höchststand seit über zehn Jahren erreicht
04.09.2025
-
Kliniken zunehmend in finanzieller Schieflage
03.09.2025
-
Bürgergeld: Strengere Konsequenzen bei versäumten Terminen
18.06.2025
-
Keine Rückzahlungspflicht für Leistungsbezieher bei Fehler des Jobcenters
22.04.2025