Aus Bürgergeld wird Grundsicherung - was sich ändert
Stärkeres Fordern und mehr Verbindlichkeit
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind künftig ausdrücklich verpflichtet, ihre Arbeitskraft im maximal zumutbaren Umfang einzusetzen. Alleinstehende Personen müssen in der Regel eine Vollzeittätigkeit aufnehmen. Für Erziehende gilt ab sofort, dass eine Erwerbstätigkeit oder Eingliederungsmaßnahme bereits nach Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes zumutbar sein kann, sofern eine Betreuungsmöglichkeit vorhanden ist.
Das bisherige Schlichtungsverfahren wird abgeschafft. Stattdessen können Jobcenter bei fehlender Mitwirkung künftig direkt per Verwaltungsakt handeln. Wer Einladungen ohne triftigen Grund nicht wahrnimmt oder vereinbarte Schritte aus dem Kooperationsplan nicht umsetzt, wird unmittelbar zur Mitwirkung verpflichtet.
Schärfere Sanktionen, stärkerer Schutz
Die Minderungshöhen und -dauern bei Pflichtverletzungen werden erhöht und vereinheitlicht. Die sogenannte Arbeitsverweigerer-Regelung wird praxistauglicher ausgestaltet, ebenso eine neue Regelung für Terminverweigerer. Menschen mit psychischen Erkrankungen erhalten dabei stärkere Schutzregelungen.
Bessere Förderung und persönliche Beratung
Der Kooperationsplan wird um ein persönliches Beratungs- und Unterstützungsangebot erweitert und damit als zentrales Instrument des Integrationsprozesses gestärkt. Der Zugang zur geförderten Beschäftigung nach § 16e SGB II wird erleichtert, geförderte Beschäftigte werden künftig in die Arbeitslosenversicherung einbezogen. Gesundheitsaspekte werden stärker in die Beratung integriert, um eine ganzheitliche und präventive Eingliederungsstrategie zu unterstützen.
Vermögen und Wohnkosten neu geregelt
Die bisherige Karenzzeit beim Schonvermögen entfällt. Die Höhe des Schonvermögens wird nach Altersstufen gestaffelt. Auch die anerkennungsfähigen Unterkunftskosten werden begrenzt, die Pflicht zur Kostensenkung gilt nun auch während der Karenzzeit.
Missbrauch wirksamer bekämpfen
Jobcenter sind künftig verpflichtet, Hinweise auf Schwarzarbeit oder Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohns an die Zollverwaltung zu melden. Arbeitgeber, die Beschäftigungsverhältnisse nicht oder nur zum Schein anmelden, haften für dadurch zu Unrecht bezogene Leistungen.
Junge Menschen gezielt stärken
Bewährte Instrumente des SGB II zur Integration junger Menschen werden auch im SGB III eingeführt. Die Beratung wird ganzheitlicher ausgerichtet, die Zusammenarbeit zwischen Agenturen für Arbeit, Jobcentern und Jugendhilfe in Jugendberufsagenturen gestärkt. Die Förderung von Unterkunftskosten bei Berufsorientierungspraktika steigt auf bis zu 60 Euro pro Tag, maximal 420 Euro pro Monat. Das IT-System YouConnect wird von der Bundesagentur für Arbeit kostenfrei bereitgestellt.
Digitalisierung der Jobcenter
Eine neue Digitalisierungsnorm verpflichtet zur Ende-zu-Ende-Digitalisierung und Automatisierung von Verwaltungsabläufen. Die Pilotierung neuer Technologien wird ausdrücklich unterstützt, um die Jobcenter effizienter und moderner aufzustellen.
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