SGB II

Bundeskabinett beschließt Reform der Grundsicherung und Ende des Bürgergelds


Bürgergeld-Reform

Die Bundesregierung hat das neue Grundsicherungsgesetz verabschiedet, mit dem das Bürgergeld reformiert werden soll. Ab 2026 sollen strengere Regeln gelten, darunter Leistungskürzungen bei Pflichtverletzungen sowie Änderungen beim Schonvermögen. Das Gesetz soll größtenteils am 1.7.2026 in Kraft treten.

Die Bundesregierung hat das Ende des Bürgergelds in heutiger Form beschlossen. Das Bundeskabinett gab am 17.12.2025 grünes Licht für einen Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) und beschloss damit das neue Grundsicherungsgeld. Auf die rund 5,5 Millionen Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld kommen damit deutlich verschärfte Regeln zu. Mit dem Kabinettsbeschluss soll das Gesetzgebungsverfahren in Bundestag und Bundesrat weitergehen. An der SPD-Basis gibt es große Widerstände gegen die Reformpläne.

In der Regierung waren bis zuletzt Details beim geplanten kompletten Wegfall von Leistungen umstritten gewesen. Dieser soll möglich werden, wenn Beziehende des staatlichen Gelds nicht erreichbar sind: Bei drei versäumten Einladungen zu Terminen sollen Jobcenter die Überweisungen einstellen. Auch der Verlust der Wohnkostenübernahme droht. Allerdings müssen die Behörden den Betroffenen den Plänen zufolge Gelegenheit zur persönlichen Anhörung geben – etwa durch einen Telefonanruf oder einen Besuch. Psychisch Kranke sollen vor einem Wegfall der Leistungen geschützt werden. 

Seminar-Tipp: Bürgergeld: Mehr- und Sonderbedarfe

Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind darauf ausgelegt, das Existenzminimum zu sichern. Doch nicht immer reichen die Regelbedarfe aus, um besondere Lebenssituationen und individuelle Anforderungen abzudecken. Das Sozialgesetzbuch II (SGB II) bietet in vielen Fällen die Möglichkeit, Leistungen oberhalb der Regelbedarfe zu gewähren. Diese Zusatzleistungen umfassen Mehrbedarfe und Einmalbedarfe, die in spezifischen Situationen anerkannt werden können. In diesem Online-Seminar werden die verschiedenen Arten von Zusatzbedarfen detailliert vorgestellt, ergänzt durch relevante Gerichtsentscheidungen, die für die Praxis von Bedeutung sind.

Termin: Dienstag 03.03.2026. 10:00 Uhr

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Reform der Grundsicherung: Härteres Vorgehen

Härter vorgehen soll der Staat künftig auch beim Vermögen der Betroffenen. So sieht der Gesetzentwurf die Abschaffung einer festen Karenzzeit für Schonung von Vermögen vor. Vorrangig soll eigenes Einkommen und Vermögen eingesetzt werden, bevor Grundsicherung fließt. Künftig richtet sich die Höhe von Schonvermögen nach dem Lebensalter. Kosten der Unterkunft sollen in geringem Maß anerkannt werden. 

Vorrangiges Ziel der Jobcenter soll Vermittlung in Jobs sein. Wenn eine Weiterbildung erfolgversprechender erscheint, soll dem weiter der Vorzug gegeben werden. Angebote an die Betroffenen sollen sie in einem gemeinsamen Kooperationsplan zusammenstellen.

Geringe Einsparungen

Ursprünglich vor allem seitens der Union erhoffte großen Einsparungen werden nicht erwartet. 2026 sollen bei Bund, Ländern, Kommunen und Bundesagentur für Arbeit unterm Strich 86 Millionen Euro weniger fällig werden, dann 70 Millionen. Dagegen sollen in den Folgejahren sogar 11 beziehungsweise 9 Millionen mehr anfallen.

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dpa

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