Gesetzgebung

Kabinett beschließt Gesetz zur Modernisierung der Arbeitsförderung

Das Bundeskabinett hat am 15.7.2026 das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung beschlossen. Es macht die Arbeitslosenversicherung bürgerfreundlicher, effizienter und digitaler. Neu eingeführt wird die Job-to-Job-Erprobung, die Beschäftigten einen nahtlosen Wechsel zu neuen Arbeitgebern ermöglicht, ohne Arbeitslosigkeit entstehen zu lassen.

Nachhaltigkeitsmanagerin_Frau in Büro

Arbeitsagenturen werden noch besser digital erreichbar sein, auch per Videotelefonie. Dies ermöglicht ein breiteres Terminangebot, insbesondere auch für Arbeitsuchende, die sich noch in einem Beschäftigungsverhältnis befinden. "Digital First" soll bei der digitalen Antragsstellung zum Regelfall werden. Anträge auf Leistungen der Arbeitsförderung sollen vorrangig elektronisch gestellt werden. Für diejenigen, die die digitalen Wege nicht nutzen können oder wollen, bleiben die bekannten Wege aber geöffnet. Zusätzlich wird die elektronische Arbeitslosmeldung vereinfacht und das Erreichbarkeitsrecht modernisiert.

Mit dem Kooperationsplan, der die bisherige Eingliederungsvereinbarung ersetzt, wird ein stärker kooperationsorientierter und unbürokratischer Ansatz in der Zusammenarbeit zwischen Agentur für Arbeit und Arbeitsuchenden verfolgt, ohne dabei auf gesetzliche Mitwirkungspflichten zu verzichten. Auch die Regelungen des Kurzarbeitergeldes werden vereinfacht. Zudem werden die rechtlichen Grundlagen für die weitere Digitalisierung und Automatisierung der Verfahren beim Kurzarbeitergeld geschaffen.

All diese Maßnahmen zusammen entlasten wirkungsvoll sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch die Wirtschaft.

Weiterführende Informationen

Transformation im Blick: Die Job-to-Job-Erprobung

Mit dem neuen Instrument der Job-to-Job-Erprobung setzen wir eine zentrale Forderung aus der Praxis um. Beschäftigte erhalten die Möglichkeit, bei einem potenziellen neuen Arbeitgeber frühzeitig eine Tätigkeit unbürokratisch auszuprobieren, ohne dort sofort ein neues Arbeitsverhältnis einzugehen und ohne das bestehende zu verlieren. So verbessern wir die Chancen auf einen möglichst direkten Wechsel von einem Arbeitgeber zu einem anderen Arbeitgeber, ohne dass Arbeitslosigkeit überhaupt entsteht.

Das ist insbesondere in den von Transformation betroffenen Branchen eine echte Chance sowohl für Beschäftigte als auch für Unternehmen.

Arbeitsmarktdrehscheiben

Veränderungen in Betrieben machen Wechsel von Beschäftigten in andere Betriebe oder Branchen häufiger notwendig als in der Vergangenheit. Entscheidend für alle Beteiligten ist, diese Umbrüche für eine zukunftsfähige Wirtschaft gut zu begleiten und zu gestalten, Beschäftigung zu sichern und neue Beschäftigungsperspektiven zu schaffen. Ist eine Beschäftigungssicherung nicht oder nicht vollumfänglich möglich, wird bei einem Job-to-Job-Prozess ein unmittelbarer Übergang von Arbeit in Arbeit angestrebt.
Dieser Job-to-Job-Prozess bezeichnet den gesamten Zyklus bei Arbeitgeberwechseln ohne zwischenzeitlich eintretende Arbeitslosigkeit.

Zur Unterstützung des Prozesses gibt es zum Beispiel die Möglichkeit, sogenannte regionale Arbeitsmarktdrehscheiben einzurichten. Akteure einer Arbeitsmarktdrehscheibe können Unternehmen, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und Agenturen für Arbeit sein. Ziel und Mechanismus der Drehscheibe ist die Vermittlung von Arbeitskräften von einem Unternehmen mit Arbeitskräfteüberhang zu einem Unternehmen, das Arbeitskräfte sucht − ohne zwischenzeitliche Arbeitslosigkeit und ggf. begleitet durch eine gezielte Nach-Qualifizierung entlang der Anforderungen der neuen Stelle.

BMAS

Schlagworte zum Thema:  SGB , Gesetzgebung
0 Kommentare
Sie haben noch keinen Text eingegeben.
Noch keine Kommentare - teilen Sie Ihre Sicht und starten Sie die Diskussion