Altersarmut

Im Dezember 2023 erhielten über eine Million Menschen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, was einen leichten Anstieg im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Die Mehrheit dieser Empfängerinnen und Empfänger erhielten Grundsicherung aufgrund des Erreichens der Altersgrenze. Ein wesentlicher Faktor für den Anstieg der Gesamtzahlen war die Zunahme der leistungsberechtigten Geflüchteten aus der Ukraine.

Über 1,2 Millionen Personen haben im Dezember 2023 Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) bezogen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das rund 22.000 beziehungsweise 1,9 % mehr als im Dezember 2022. Leistungsberechtigt sind Erwachsene, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 (SGB XII) erreicht haben und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können.

Grundsicherung im Alter 

Knapp 690.000 beziehungsweise 56,9 % der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung erhielten im Dezember 2023 Grundsicherung im Alter. Das heißt, sie hatten die Altersgrenze nach dem (SGB XII) erreicht oder überschritten. Dies entspricht einem Anstieg von 4,7 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Vor dem Jahr 1947 geborene Personen erreichten die Altersgrenze mit 65 Jahren; für 1947 und später Geborene wird die Altersgrenze seit dem Jahr 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Im Dezember 2023 lag die Altersgrenze daher bei 66 Jahren. 

Grundsicherung bei Erwerbsminderung

Rund 520.000 beziehungsweise 43,1 % der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung waren im Alter ab 18 Jahren bis unter die Altersgrenze. Sie erhielten die Leistung aufgrund einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung. Das bedeutet, sie konnten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung für einen nicht absehbaren Zeitraum täglich keine drei Stunden unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein. Ihre Zahl ging gegenüber dem Vorjahresmonat um 1,6 % zurück.  

Anstieg bei leistungsberechtigten Geflüchteten aus der Ukraine

Die Gesamtentwicklung geht weiterhin auf einen Anstieg von leistungsberechtigten Geflüchteten aus der Ukraine zurück. Ihre Zahl ist von 73.060 im Dezember 2022 auf 86.775 im Dezember 2023 und damit um 18,8 % gestiegen. Seit 1.6.2022 haben Geflüchtete aus der Ukraine unter den üblichen Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen nach dem (SGB XII) anstatt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

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Schlagworte zum Thema:  Altersarmut, Grundsicherung, Sozialhilfe