Bürgergeld
Das Bürgergeld sichert den Lebensunterhalt von erwerbsfähigen und bedürftigen Menschen, die ihren Bedarf nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können. Neben den Kosten des Lebensunterhalts umfasst es auch die Kosten der Unterkunft sowie Leistungen für weitere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft. Zum 1.7.2026 wurde das Bürgergeld in Grundsicherungsgeld umbenannt.
Grundsicherungsgeld ersetzt Bürgergeld
Zum 1.1.2023 hatte das Bürgergeld das bis dahin geltende Arbeitslosengeld II, bekannt als Hartz IV, abgelöst. Zum 1.7.2026 wurde das Bürgergeld nun in Grundsicherungsgeld umbenannt. Mit der Umbenennung gehen weitere gesetzliche Änderungen einher, etwa bei den Vermögensfreibeträgen, dem Vermittlungsvorrang und den Leistungsminderungen. Alle bisherigen Bürgergeldbeziehenden erhalten das Grundsicherungsgeld automatisch, ohne einen erneuten Antrag stellen zu müssen. Mehr dazu erfahren Sie auf der Themenseite "Grundsicherungsgeld".