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Bürgergeld

Mann sitzt ratlos vor Agentur fuer Arbeit

Das Bürgergeld sichert den Lebensunterhalt von erwerbsfähigen und bedürftigen Menschen, die ihren Bedarf nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können. Neben den Kosten des Lebensunterhalts umfasst es auch die Kosten der Unterkunft sowie Leistungen für weitere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft. Zum 1.7.2026 wurde das Bürgergeld in Grundsicherungsgeld umbenannt. 

Grundsicherungsgeld ersetzt Bürgergeld

Zum 1.1.2023 hatte das Bürgergeld das bis dahin geltende Arbeitslosengeld II, bekannt als Hartz IV, abgelöst. Zum 1.7.2026 wurde das Bürgergeld nun in Grundsicherungsgeld umbenannt. Mit der Umbenennung gehen weitere gesetzliche Änderungen einher, etwa bei den Vermögensfreibeträgen, dem Vermittlungsvorrang und den Leistungsminderungen. Alle bisherigen Bürgergeldbeziehenden erhalten das Grundsicherungsgeld automatisch, ohne einen erneuten Antrag stellen zu müssen. Mehr dazu erfahren Sie auf der Themenseite "Grundsicherungsgeld".






















Weißer Ordner mit Aufschrift Gutachten
Weißer Ordner mit Aufschrift Gutachten
GKV-Spitzenverband

IGES-Gutachten: Gesundheitsausgaben für Bürgergeldbeziehende nicht gedeckt

Es ist die Aufgabe des Staates, das Existenzminimum von bedürftigen Bürgerinnen und Bürgern zu gewährleisten. Darunter fällt auch die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehenden im Krankheitsfall. Laut Gutachten des IGES Instituts kommt der Bund jedoch seinen Ausgleichsverpflichtungen gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht nach. Die Ausgaben der GKV lagen demnach 9,2 Mrd. Euro über den vom Bund gezahlten Beiträge.








Eurobanknoten liegen auf Finanzdiagramm
Eurobanknoten liegen auf Finanzdiagramm
Grundsicherung

Wann ist Vermögen erheblich?

Während der COVID-19-Pandemie wurden Sozialschutz-Pakete eingeführt, um die Auswirkungen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie abzumildern. Diese beinhalteten unter anderem eine vorübergehende Aussetzung der Vermögensprüfung für den Bezug von Arbeitslosengeld II. Die genaue Definition des Begriffs „erhebliches Vermögen" war jedoch nicht eindeutig festgelegt und führte zu Rechtsunsicherheit und unterschiedlicher Auslegung.