Bedarfsgemeinschaft

Eine Bedarfsgemeinschaft sind Personen, die zusammen leben und wirtschaften. Bei der Prüfung des Anspruchs auf Leistungen zum Lebensunterhalt werden daher Einkommen und Vermögen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt.


Zur Bedarfsgemeinschaft des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gehören:

  • der Partner (d. h. Ehegatte, gleichgeschlechtlicher Lebenspartner),
  • unverheiratete Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie die Sicherung des Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können.

Kinder, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, bilden eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Auch setzt die Bedarfsgemeinschaft kein Getrenntleben voraus.

Die erwerbsfähige Person und weitere erwerbsfähige Personen in der Bedarfsgemeinschaft erhalten Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II. Weitere nicht erwerbsfähige Personen erhalten Sozialgeld.


News 05.01.2024 SGB II

Unterscheidung Bedarfsgemeinschaft – Haushaltsgemeinschaft

Zu unterscheiden ist zwischen einer Bedarfsgemeinschaft und einer Wohn- oder Haushaltsgemeinschaft. Hier wohnen und ggf. wirtschaften mehrere Personen zusammen, stehen aber nicht füreinander ein. Gerade wenn Verwandte oder Verschwägerte zusammenleben, kann von Gesetzes wegen davon ausgegangen werden, dass diese zusammen wirtschaften und sich gegenseitig finanziell unterstützen. Die gesetzliche Vermutung kann von den Betroffenen widerlegt werden, indem in einer einfachen Erklärung klargestellt wird, dass der Leistungsberechtigte keine Unterstützung erhält.

News 30.04.2021 Praxis-Tipp

Bei einem gemeinsamen Kind kann der Lebensgefährte gegenüber seiner Lebensgefährtin zum Unterhalt verpflichtet sein. In Hinblick auf die steuerliche Berücksichtigung des Unterhalts nach § 33a EStG stellt sich die Frage, inwieweit bei einer sozialrechtlichen Bedarfsgemeinschaft Leistungen nach dem SGB II bei der unterhaltenen Person als Bezug zu berücksichtigen sind.mehr

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News 05.02.2018 Nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Bildet der Schuldner mit einer Person, welcher er nicht zum Unterhalt verpflichtet ist, eine Bedarfsgemeinschaft und erhält diese Person deshalb keine Sozialleistungen, dann rechtfertigt dies nicht zwangsläufig eine Erhöhung des Pfändungsfreibetrages des Schuldners.  mehr

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News 11.11.2014 Hartz IV

Anders als in Strafprozessen haben Verwandte in Hartz IV-Verfahren vor Sozialgerichten kein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht. Die Verwandten müssten als Zeugen Auskunft geben, wenn es um Vermögensangelegenheiten der Familie gehe.mehr

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News 11.11.2013 Hartz IV

Das Kindergeld für ein im Heim lebendes behindertes Kindes zählt nicht zum Einkommen der Mutter. Denn durch die Heimunterbringung besteht keine Bedarfsgemeinschaft. Das Kindergeld darf nicht bei der Grundsicherung angerechnet werden.mehr

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News 16.08.2013 Grundsicherung

Ein Stiefkind hat keinen Anspruch auf SGB II-Leistungen, wenn der Stiefvater ein ausreichend hohes Einkommen erzielt. Das BSG entschied, dass ein Stiefvater für den Unterhalt eines im Haushalt lebenden Stiefkindes aufkommen muss.mehr

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News 14.06.2013 Hartz IV

Werden dem Angehörigen einer Bedarfsgemeinschaft Unterkunftskosten gestrichen, erhalten die anderen Familienangehörigen höhere Leistungen, entschied das BSG. Denn die familiäre Bedarfsgemeinschaft haftet nicht für das Fehlverhalten eines Einzelnen.mehr

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News 14.08.2012 Hartz IV

Nach einem Urteil des SG Mainz hat ein getrennt lebender Elternteil einen Anspruch auf höhere Leistungen des Jobcenters im Rahmen der temporären Bedarfsgemeinschaft, auch wenn sich die Kinder nur zeitweise am Wochenende oder in den Schulferien bei ihm aufhalten.mehr

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News 26.06.2012 Hartz IV

Immer mehr Hartz IV-Empfänger beantragen bei ihrem Jobcenter ein zinsloses Darlehen.mehr

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News 22.05.2012 Sozialgeld

Die verschärften Sanktionen für Jugendliche, die Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) empfangen, sind kritisch zu betrachten. Das wurde in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 21.5.2012 festgestellt.mehr

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