Sozialgeld: Kritik an härteren Sanktionen für Hartz IV-Jugendlich

Die verschärften Sanktionen für Jugendliche, die Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) empfangen, sind kritisch zu betrachten. Das wurde in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 21.5.2012 festgestellt.

Die Grünen fordern die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Verfahrens-, Leistungs- und Partizipationsrechte der Nutzer sozialer Leistungen stärkt und dadurch auch die Effizienz des sozialen Rechtsstaates steigert.

Die Linksfraktion spricht sich dafür aus, die Situation von Hartz IV-Empfängern unter 25 Jahren zu verbessern. Erwachsene junge Menschen sollten nicht zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern zählen. "Auf dem Weg zu einer komplett sanktionsfreien Mindestsicherung" soll kurzfristig das "Sanktionssondersystem für unter 25-Jährige erwerbsfähige Leistungsberechtigte" aufgehoben werden.

Betroffene Familie wird mitsanktioniert

Johannes Jakob vom Deutschen Gewerkschaftsbund plädierte für eine Angleichung im Sanktionsrecht. Er zweifele an der Sinnhaftigkeit von schärferen Sanktionen für Jugendliche, meinte er und wies darauf hin, dass es im Strafrecht genau umgekehrt sei. In der Folge von Sanktionen komme es zu teils erheblichen Konflikten.

Das bestätigte auch Joß Steinke von der Arbeiterwohlfahrt. Die verschärften Sanktionen griffen zu kurz und führten zu Problemen. So werde etwa die betroffene Familie "mitsanktioniert".

Sanktionen sind verfassungskonform

Sanktionen sollten jedoch nicht generell ausgesetzt werden, da dies die Allgemeinheit "über das sozial gebotene Maß hinaus belasten" würde, so der Sachverständig Michael Schweiger, sie seien verfassungskonform, betonte er.

Der frühere CDU-Bundestagsabgeordnete Gerald Weiß, der selbst einmal diesen Ausschuss leitete, forderte eine "deutliche Wiederausweitung der Kompetenzen der Selbstverwaltung". Der "langjährige Trend" in die andere Richtung müsse umgekehrt werden.