Verantwortung bei Pflichtverletzungen in gescheiterter Bedarfsgemeinschaft bleibt individuell
Anders als das Landessozialgericht findet das Bundessozialgericht keine Rechtfertigung dafür, bei einer Pflichtverletzung des Ehemanns und Vaters auch den Klägern gegenüber festzustellen, dass sie keinen Anspruch auf Leistungen haben. Das ergibt sich bereits aus dem klaren Wortlaut von § 41a Absatz 3 Sätze 3 und 4 SGB II, der auf eine bestehende Bedarfsgemeinschaft zum Zeitpunkt der abschließenden Festsetzung abzielt. Nach der Auflösung dieser Gemeinschaft kann nicht mehr davon ausgegangen werden, dass die Erwartung des "Füreinandereinstehenwollens" weiterhin gilt.
Kläger behalten Leistungsanspruch
Ein Leistungsanspruch besteht daher in der Höhe, wie vorläufig Leistungen bewilligt wurden, es sei denn, es steht höheres Einkommen fest, wie in diesem Fall. Dieses Ergebnis passt besonders gut zum systematischen Rahmen von § 41a Absatz 5 SGB II in Bezug auf die Rechtsfolgen einer Fiktionswirkung.
Hinweis: BSG, Urteil v. 13.12.2023, B 7 AS 24/22 R
-
Voraussetzungen für einen gültigen Widerspruch per E-Mail
299
-
Hartz IV-Empfänger können kostenlos Personalausweis erhalten
1571
-
Anspruch auf Mietkostenübernahme während Haft
95
-
Besteht Anspruch auf ALG II trotz Immobilie im Ausland?
81
-
Widerspruch einlegen - das ist zu beachten
59
-
Jobcenter muss für behindertengerechten Wohnraum mehr zahlen
52
-
Bundesrat billigt Umgestaltung des Bürgergeldes zur neuen Grundsicherung
48
-
Zwei Bewerbungen pro Woche sind Arbeitslosen zumutbar
41
-
SGB II: Einmalzahlung einer privaten Unfallversicherung ist als Einkommen anzurechnen
38
-
Wann Dritte dem Jobcenter Auskunft geben müssen
35
-
Anstieg der Grundsicherungsempfänger im Alter
15.04.2026
-
Sanktionen 2025 um 25 Prozent gestiegen
14.04.2026
-
Kein Rückforderungsrecht bei fehlendem Nachweis grober Fahrlässigkeit
09.04.2026
-
Bundesrat billigt Umgestaltung des Bürgergeldes zur neuen Grundsicherung
30.03.2026
-
Keine Eingliederungshilfe für Japanreise mit hohen Mehrkosten
25.03.2026
-
Fahrplan für Sozialstaatsreformen bis Sommer angekündigt
19.03.2026
-
Kein höheres Arbeitslosengeld II durch Schulgeld für Privatschulen
18.03.2026
-
Bundesrat fordert umfassende BAföG-Reform
10.03.2026
-
Kein Bürgergeld für Studierende
17.02.2026
-
Scheinarbeitsverhältnisse schließen Kurzarbeitergeld aus
30.01.2026