Verantwortung bei Pflichtverletzungen in gescheiterter Bedarfsgemeinschaft bleibt individuell
Anders als das Landessozialgericht findet das Bundessozialgericht keine Rechtfertigung dafür, bei einer Pflichtverletzung des Ehemanns und Vaters auch den Klägern gegenüber festzustellen, dass sie keinen Anspruch auf Leistungen haben. Das ergibt sich bereits aus dem klaren Wortlaut von § 41a Absatz 3 Sätze 3 und 4 SGB II, der auf eine bestehende Bedarfsgemeinschaft zum Zeitpunkt der abschließenden Festsetzung abzielt. Nach der Auflösung dieser Gemeinschaft kann nicht mehr davon ausgegangen werden, dass die Erwartung des "Füreinandereinstehenwollens" weiterhin gilt.
Kläger behalten Leistungsanspruch
Ein Leistungsanspruch besteht daher in der Höhe, wie vorläufig Leistungen bewilligt wurden, es sei denn, es steht höheres Einkommen fest, wie in diesem Fall. Dieses Ergebnis passt besonders gut zum systematischen Rahmen von § 41a Absatz 5 SGB II in Bezug auf die Rechtsfolgen einer Fiktionswirkung.
Hinweis: BSG, Urteil v. 13.12.2023, B 7 AS 24/22 R
-
Voraussetzungen für einen gültigen Widerspruch per E-Mail
391
-
Hartz IV-Empfänger können kostenlos Personalausweis erhalten
2681
-
Anspruch auf Mietkostenübernahme während Haft
138
-
Besteht Anspruch auf ALG II trotz Immobilie im Ausland?
96
-
Widerspruch einlegen - das ist zu beachten
81
-
SGB II: Einmalzahlung einer privaten Unfallversicherung ist als Einkommen anzurechnen
72
-
Sonstige Bezüge reduzieren das Elterngeld nicht
68
-
Jobcenter muss für behindertengerechten Wohnraum mehr zahlen
51
-
Wann Dritte dem Jobcenter Auskunft geben müssen
50
-
Regelbedarfe 2022 laut Bundessozialgericht nicht verfassungswidrig
47
-
Bundeskabinett beschließt Reform der Grundsicherung und Ende des Bürgergelds
18.12.2025
-
Kindergeld-Erhöhung ab Januar 2026
08.12.2025
-
Regelbedarfe 2022 laut Bundessozialgericht nicht verfassungswidrig
04.12.2025
-
Bundesregierung plant Neuregelung der Sozialleistungen für Geflüchtete aus der Ukraine
27.11.2025
-
Keine Erstattung von Räumungsklagekosten durch Sozialhilfeträger
08.10.2025
-
Kabinett verabschiedet SGB VI-Anpassungsgesetz
05.09.2025
-
Drei Millionen Arbeitslose: Höchststand seit über zehn Jahren erreicht
04.09.2025
-
Kliniken zunehmend in finanzieller Schieflage
03.09.2025
-
Bürgergeld: Strengere Konsequenzen bei versäumten Terminen
18.06.2025
-
Keine Rückzahlungspflicht für Leistungsbezieher bei Fehler des Jobcenters
22.04.2025