Zeugnisverweigerungsrecht für Verwandte in Hartz IV-Prozessen

Anders als in Strafprozessen haben Verwandte in Hartz IV-Verfahren vor Sozialgerichten kein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht. Die Verwandten müssten als Zeugen Auskunft geben, wenn es um Vermögensangelegenheiten der Familie gehe.

Dies gab das Landessozialgericht NRW am 10.11.2014 bekannt. Die Beschlüsse sind rechtskräftig (L 19 AS 1880/14 B; L 19 AS 1906/14 B).  Auch die Frage, über welches Einkommen und Vermögen eine Bedarfsgemeinschaft verfügt, ist von dieser Regelung betroffen.

Eltern von Hartz IV–Empfänger müssen Auskunft geben

Im konkreten Fall hatten die Mutter und der Stiefvaters eines Kölner Langzeitarbeitslosen die Aussage verweigern wollen. Der Arbeitslose hatte Leistungen zur Sicherung seines Lebensunterhalts beantragt. Das Jobcenter Köln hatte dies abgelehnt: Das Einkommen seines Stiefvaters decke auch den Bedarf des Klägers. Der Arbeitslose hatte gegen die Entscheidung geklagt. Vor Gericht hatten seine Eltern sich dann vergeblich auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen.

dpa