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Sauer, SGB III Einführung / 5 Die Einführung der Grundsicherung im SGB II und wichtige Weiterentwicklungen

Franz-Josef Sauer
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Rz. 17

Eine langjährige konjunkturelle und strukturelle Krise hat die Kosten für die Arbeitsförderung stetig erhöht. Deshalb sind grundsätzliche Überlegungen angestellt worden, die Möglichkeiten einer Senkung der Leistungen an Arbeitslose und Einsparungen bei den Verwaltungskosten eröffnen. Dazu sind Vorschläge der Kommission für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz-Kommission) und Erfahrungen aus dem Modell zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Agenturen für Arbeit und Trägern der Sozialhilfe (MoZArT) eingebracht worden. Insbesondere die Kritik an dem Nebeneinander der staatlichen Fürsorgesysteme "Arbeitslosenhilfe" und "Sozialhilfe für Erwerbsfähige" wegen ihrer Ineffizienz, fehlenden Transparenz und mangelnden Bürgerfreundlichkeit hat den Gesetzgeber veranlasst, die unterschiedlichen sozialen Transfersysteme zu einer Grundsicherung für Arbeitsuchende und intensiveren Unterstützung der Hilfebedürftigen bei der Eingliederung in Arbeit zusammenzuführen.

 

Rz. 18

Gesetzestechnisch wurde die Zusammenführung der beiden Systeme durch ein eigenes Buch im Sozialgesetzbuch (SGB II) vollzogen, das in seinen wesentlichen Teilen am 1.1.2005 in Kraft getreten ist. Arbeitslosenhilfe nach dem SGB III durfte über den 31.12.2004 hinaus nicht bewilligt werden, die Berechtigten wurden in die bedürftigkeitsabhängige Grundsicherung nach dem SGB II überführt. In der Praxis ist durch die Betrachtung von Bedarfsgemeinschaften die ganze Arbeitslosigkeit in Deutschland sichtbar geworden, z. B. diejenige von Hausfrauen.

 

Rz. 19

Mit der Verabschiedung des SGB II durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) konnte die Trägerschaft nicht abschließend festgelegt werden. Während der Gesetzentwurf die Bundesagentur für Arbeit als alleini...

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