Koalitionsvertrag

Was der Koalitionsvertrag im Sozialwesen vorsieht


Was der Koalitionsvertrag im Sozialwesen vorsieht

Union und SPD haben einen Koalitionsvertrag abgeschlossen, in dem auch einige Änderungen im Sozialwesen vorgesehen sind. Diese News gibt einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen.

Der neue Koalitionsvertrag bringt umfassende Reformen im Sozialwesen, die darauf abzielen, soziale Leistungen effizienter und zugänglicher zu gestalten.

Sozialleistungen

Zusammenführung von Wohngeld und Kinderzuschlag: Ziel ist es, soziale Leistungen besser abzustimmen und die Anreize für Sozialleistungsempfänger zu erhöhen, ein höheres Erwerbseinkommen zu erzielen oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen.

Digitalisierung und Vereinfachung: Sozialleistungen und Beratung sollen aus einer Hand erbracht und die Prozesse digitalisiert werden. Die verfügbaren Daten sollen genutzt werden, um die Beantragung zu vereinfachen und auf mögliche Leistungsansprüche hinzuweisen.

Stärkung der Selbstverwaltung der Sozialversicherungen: Modernisierung der Sozialwahlen und Einführung von Online-Wahlen.

Selbstständige

Statusfeststellungsverfahren und Scheinselbstständigkeit: Beschleunigung und Verbesserung der Rechtsicherheit im Statusfeststellungsverfahren, um Scheinselbstständigkeit zu verhindern.

Absicherung von Selbstständigen: Einbeziehung neuer Selbstständiger in die gesetzliche Rentenversicherung, mit Möglichkeiten für andere Altersvorsorgeformen.

Grundsicherung/Bürgergeld

Neue Grundsicherung für Arbeitssuchende: Das Bürgergeldsystem wird umgestaltet, um Rechte und Pflichten verbindlich zu regeln. Jobcenter sollen ausreichend Mittel für die Eingliederung erhalten.

Karenzzeit und Schonvermögen: Die Karenzzeit für Vermögen wird abgeschafft, und die Höhe des Schonvermögens wird an die Lebensleistung gekoppelt. Dies soll bürokratiearm umgesetzt werden.

Studienfinanzierung

Erhöhung der Wohnkostenpauschale: Zum Wintersemester 2026/27 wird die Wohnkostenpauschale einmalig auf 440 Euro pro Monat erhöht und regelmäßig überprüft.

Dynamisierung der Freibeträge: Die Freibeträge werden dynamisiert, um flexibel auf wirtschaftliche Veränderungen reagieren zu können.

Anpassung des Grundbedarfs: Der Grundbedarf für Studierende wird in zwei Schritten (hälftig zum Wintersemester 2027/28 und 2028/29) dauerhaft an das Grundsicherungsniveau angepasst. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler, deren Grundbedarf im gleichen prozentualen Umfang erhöht wird.

Vereinfachung und Digitalisierung des BAföG-Bezugs: Der Prozess für den BAföG-Bezug soll vereinfacht, digitalisiert und beschleunigt werden. Die jährlichen Folgeanträge werden vereinfacht und der Antrag für die Studienstarthilfe in den BAföG-Antrag integriert.

Hinzuverdienstgrenze: Diese bleibt an die Minijobgrenze gekoppelt, was eine gewisse Flexibilität für Studierende sicherstellt.

Rente und Reha

Absicherung des Rentenniveaus: Das Rentenniveau wird gesetzlich bis 2031 bei 48 Prozent gesichert, finanziert durch Steuermittel. Eine Rentenkommission prüft eine neue Kenngröße für das Gesamtversorgungsniveau über alle Rentensäulen.

Frühstart-Rente: Einführung zum 1.1.2026, mit monatlichen Einzahlungen in ein Altersvorsorgedepot für Kinder, steuerfreie Erträge bis zum Renteneintritt und Schutz vor staatlichem Zugriff.

Flexibler Renteneintritt: Abschlagsfreier Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren bleibt möglich, mit finanziellen Anreizen für freiwilliges längeres Arbeiten und steuerfreiem Gehalt bis zu 2.000 Euro.

Mütterrente und Künstlersozialversicherung: Vollendung der Mütterrente mit drei Rentenpunkten für alle Mütter, Finanzierung aus Steuermitteln, und Stabilisierung des Abgabesatzes der Künstlersozialversicherung.

Prävention und Reha: Umsetzung des Grundsatzes „Prävention vor Reha vor Rente“, Einführung des Ü45-Checks, Verbesserung der Reha-Leistungen und digitale Beantragung von Leistungen.

Gesundheit und Pflege

Beitragssätze: Die Finanzsituation der GKV und sozialen Pflegeversicherung soll stabilisiert werden, um weitere Belastungen zu vermeiden. Eine Kommission wird eingerichtet, um weitere Maßnahmen vorzuschlagen.

Ambulante Versorgung: Wartezeiten sollen verringert und der Zugang zu Fachärzten verbessert werden. Ein Primärarztsystem wird eingeführt, um zielgerichtete Versorgung zu gewährleisten.

Apotheken: Vor-Ort-Apotheken werden gestärkt, insbesondere im ländlichen Raum. Bürokratie wird reduziert und die Vergütung angehoben.

Krankenhausreform: Eine qualitative und praxistaugliche Krankenhauslandschaft wird weiterentwickelt. Transformationskosten werden finanziert und Fachkrankenhäuser erhalten.

Pflegereform: Eine große Pflegereform zielt auf nachhaltige Finanzierung und Stärkung der ambulanten Pflege. Eine Arbeitsgruppe wird die Grundlagen erarbeiten.

Bürokratieabbau: Dokumentationspflichten werden massiv reduziert und eine KI-unterstützte Dokumentation ermöglicht.

Digitalisierung: Die elektronische Patientenakte wird eingeführt und der digitale Datenaustausch vereinfacht.

Psychotherapie: Online-Beratung und digitale Anwendungen werden gestärkt, um Prävention und Versorgung zu verbessern.

Organspende: Die Zahl der Spenden soll erhöht werden, durch bessere Aufklärung und Förderung der Bereitschaft.

Gesundheitsberufe: Die Attraktivität und Wertschätzung der Gesundheitsberufe werden erhöht, mit Fokus auf eigenständige Heilkundeausübung und gerechte Vergütungsstrukturen.


Alle drei Parteien müssen dem Koaltionsvertrag für die 21. Legislaturperiode, der mit "Verantwortung für Deutschland" betitelt ist, noch offiziell zustimmen.


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