Was darf ein arbeitsunfähiger Arbeitnehmer machen?

Der Arbeitgeber ist nicht über die Krankheit des arbeitsunfähigen Arbeitnehmers informiert.  Deswegen vertraut er regelmäßig darauf, dass der erkrankte Arbeitnehmer möglichst schnell wieder die Arbeit aufnehmen wird und sich entsprechend verhält. Angemessenes Verhalten ist nach den medizinischen Fakten zu beurteilen. Unangemessenes Verhalten kann für den Arbeitnehmer nachteilige Folgen haben und den Arbeitgeber u.a. zu einer Abmahnung oder Kündigung berechtigen

Heilerfolg

Der Arbeitnehmer hat alles zu unterlassen, was eine möglichst rasche Genesung verhindert. Dazu hat er sich an die Anweisungen des behandelnden Arztes zu halten und z. B. den Medikationsplan zu beachten. Der Arbeitnehmer hat sich aktiv an gesundheitlichen Maßnahmen zu beteiligen, wenn dadurch der Gesundheitszustand gebessert oder eine Verschlechterung vermieden wird. Allerdings sind der behandelnde Arzt und die Krankenkasse verantwortlich, den Arbeitnehmer zur aktiven Mitwirkung aufzufordern.

Aktivitäten während Arbeitsunfähigkeit

Welche Aktivitäten während der Arbeitsunfähigkeit zulässig sind, richtet sich nach den medizinischen Verhältnissen im Einzelfall. Neben den Aktivitäten des täglichen Lebens (u.a. Körperpflege, Ernährung, soziale Kontakte) ist alles erlaubt, was den medizinischen Heilungserfolg nicht gefährdet. Dazu gehören auch außerhäusliche Aktivitäten wie Sport, Veranstaltungsbesuche (z.B. Kino, Theater) oder Reisen. Die Grenzen setzen die Krankheit und der Heilungserfolg. Im Zweifel sollte der Arzt hinzugezogen und gefragt werden, was der Genesung entgegen steht.

Sport während Arbeitsunfähigkeit

  • Sportliche Aktivitäten, die die Kräfte und Fähigkeiten des Arbeitnehmers deutlich übersteigen,
  • sportliches Verhalten, bei dem in besonders grober Weise und leichtsinnig gegen anerkannte Regeln der jeweiligen Sportart verstoßen wird oder
  • eine besonders gefährliche Sportart 

schließen sich während einer Arbeitsunfähigkeit aus und gefährden den Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Ansonsten ist der individuell oder im Verein ausgeübte Sport zulässig.

Beispiel: Ausdauersport während einer depressiven Episode kann die Heilung fördern. Bei Atemwegserkrankungen steht dies der Heilung entgegen.

Reisen während Arbeitsunfähigkeit

Reisen sind zulässig, wenn sie der Genesung nicht im Wege stehen und der Erholung dienen. Das könnte bei einer Kur oder einer Wellness-Reise sogar besser gelingen als zu Hause. Weder der Arbeitgeber noch die Krankenkasse müssen informiert werden. Es ist allerdings vertrauensbildend, wenn der Arbeitgeber informiert und darauf hingewiesen wird, dass die Reise einvernehmlich mit dem behandelnden Arzt besprochen wurde.
Hindert die Reise die bestmögliche Genesung, sollte sie nicht angetreten werden. Treten Arbeitnehmer eine Reise trotzdem an, kann das schwerwiegende arbeitsrechtliche Folgen haben (z.B. Abmahnung oder Kündigung).

Beispiel: Ein Patient, der mit Fieber und Grippe im Bett liegt, sollte den Skiurlaub ausfallen lassen.
Bei einer psychischen Erkrankung (z.B. schwere depressive Episode) gelten die gleichen Regeln wie bei einer Erkrankung der Atemwege oder der Muskeln. Steht also der Erholungszweck im Vordergrund und dient die Reise der Genesung, kann sie auch mit einer psychischen Erkrankung angetreten werden.

Reisen ins Ausland unterliegen den gleichen Regeln wie im Inland. Zahlt die Krankenkasse das Krankengeld, muss die Krankenkasse der Reise zustimmen. 

Nebenbeschäftigung während Arbeitsunfähigkeit

Ob eine Nebenbeschäftigung zulässig ist, richtet sich nach den arbeitsrechtlichen Bedingungen der Hauptbeschäftigung. Die zulässige Nebenbeschäftigung kann danach auch während einer Arbeitsunfähigkeit ausgeübt werden, wenn nicht die Genesung verhindert oder hinausgezögert wird. Um das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht zu beschädigen empfiehlt sich, eine ärztliche Bescheinigung darüber vorzulegen.

Beispiel: Wegen einer Herz- und Kreislauferkrankung kann die Hauptbeschäftigung als Schlosser nicht mehr ausgeübt werden. Eine leichte Nebenbeschäftigung als Reinigungskraft für einen anderen Arbeitgeber ist aber möglich. Wenn die Nebenbeschäftigung arbeitsrechtlich zulässig ist, kann sie auch während er Arbeitsunfähigkeit ausgeübt werden.