Krankenkasse zur Kostenübernahme für entwichenen Häftling verpflichtet
Das Sozialgericht Hannover hat am 31.1.2024 entschieden, dass eine gesetzliche Krankenkasse verpflichtet ist, einem Krankenhaus die Behandlungskosten in Höhe von ca. 20.000,00 Euro für einen entwichenen Häftling zu erstatten. Der Fall bezieht sich auf einen Vorfall aus dem Jahre 2016, als der Häftling nach Vollzugslockerungen nicht in die Justizvollzugsanstalt zurückkehrte, sondern bei einem – in angenommener suizidaler Absicht – verschuldeten Verkehrsunfall schwer verletzt wurde und noch am Aufnahmetag im Krankenhaus seinen Verletzungen erlag.
Anspruch auf Gesundheitsfürsorge bei Flucht?
Das klagende Krankenhaus vertrat die Auffassung, der Strafvollzug im Rahmen des offenen Vollzuges sei durch die Flucht unterbrochen worden. Der Verletzte habe deshalb zum Behandlungszeitpunkt keinen Anspruch auf Gesundheitsfürsorge durch die Vollzugsbehörde gehabt. Da nach dem Gesetz kein anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall bestanden habe, sei der Verletzte aufgrund der Auffangpflichtversicherung bei der beklagten Krankenkasse, bei der der Verletzte vor seiner Inhaftierung aufgrund einer Beschäftigung pflichtversichert war, pflichtversichert gewesen.
SG: Gesetzliche Krankenkasse muss Behandlungskosten für entwichenen Häftling erstatten
Die Kammer entschied zugunsten des Krankenhauses und urteilte, dass die gesetzliche Krankenkasse, die Behandlungskosten zu erstatten habe. Der Häftling sei mit seinem Entweichen aus dem offenen Vollzug in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig gewesen. Denn er habe keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall gehabt. Dieser anderweitige Anspruch auf Gesundheitsfürsorge durch die Vollzugsbehörde, der bei Urlaub oder Ausgang bestehe, habe durch seine Flucht geendet. Die Justizverwaltung hatte keinerlei amtlichen Gewahrsam mehr. Eine polizeiliche Festnahme, die die Fortsetzung des Strafvollzugs hätte begründen können, konnte nicht mehr stattfinden.
Hinweis: Sozialgericht Hannover, Urteil v. 31.1.2024, S 11 KR 285/19 KH (rechtskräftig)
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
1.010
-
Urlaub während Krankschreibung: Was ist zu beachten?
702
-
Neue Arbeitsverhältnisse
636
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
358
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
338
-
Die rechtmäßige Aufforderung durch die Krankenkasse
248
-
Entgeltfortzahlung statt Kinderkrankengeld für Azubis
235
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
227
-
Widerspruch gegen die Aufforderung der Krankenkasse zur Reha
191
-
Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme
183
-
Elektronische Krankschreibung führt zu mehr erfassten Fehlzeiten
20.03.2026
-
Kabinett bringt antragsloses Kindergeld auf den Weg
18.03.2026
-
Aktuelle Finanzentwicklung der GKV 2025
17.03.2026
-
Lungenkrebs-Früherkennung ab April Kassenleistung für Risikogruppen
16.03.2026
-
Einigung über sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen erzielt
13.03.2026
-
Ursprüngliche Pflegegradeinstufung bleibt maßgeblich bei Zweifeln
12.03.2026
-
Gericht erkennt Schülerunfall auf Umweg als versichert an
11.03.2026
-
GKV-Spitzenverband übergibt neunten Bericht zur Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses
10.03.2026
-
Bundestag beschließt Änderungen an der Krankenhausreform
09.03.2026
-
Rentenerhöhung 2026
09.03.2026