Fehlender Arbeitsantritt als sozialwidriges Verhalten?
Zugrunde lag das Verfahren eines Langzeitarbeitslosen (geb. 1962) aus Osnabrück, der bis 2003 als Buchhalter gearbeitet hatte. Hiernach folgten Zeiten der Arbeitslosigkeit und verschiedene Hilfsarbeiten u.a. in Lagerwirtschaft, Gebäudereinigung und Supermarkt. Der Mann bewarb sich viele Jahre erfolglos auf Stellen als Buchhalter bis das Jobcenter schließlich ab 2017 keine weiteren Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen übernahm. Es müsse ein Strategiewechsel stattfinden, zumal der Bewerber zu Vorstellungsgesprächen insbesondere wegen seiner Gleichstellung als Schwerbehinderter eingeladen werde und Bewerbungen als Buchhalter nach so langer Zeit nicht mehr erfolgversprechend seien. Überraschend erhielt der Mann dennoch 2019 einen Arbeitsvertrag als Buchhalter bei einer Behörde in Düsseldorf. Zur Arbeitsaufnahme kam es jedoch nicht, weil das Jobcenter die Übernahme der Mietkaution für eine neue Wohnung ablehnte und er deshalb nicht umziehen konnte.
Jobcenter Fordert Erstattung wegen sozialwidrigem Verhalten
2020 machte das Jobcenter gegenüber dem Mann eine Erstattungsforderung wegen sozialwidrigen Verhaltens geltend, da er nicht zum Einstellungstermin erschienen sei und damit vorsätzlich das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses verhindert habe. Er müsse daher Grundsicherungsleistungen von rd. 6.800 Euro erstatten. Hiergegen klagte der Mann, denn der fehlende Arbeitsantritt habe nicht in seinem Verschulden gelegen. Den Mietvertrag in Düsseldorf habe er nicht unterschieben, weil er kein Geld für die Kaution gehabt habe und noch nicht aus seinem alten Mietvertrag entlassen gewesen sei.
LSG: Kein Sozialwidriges Verhalten fehlender Hilfe des Jobcenters
Das LSG hat die Rechtsauffassung des Klägers bestätigt. Der Nichtantritt einer außerhalb des Tagespendelbereichs gelegenen Arbeitsstelle stelle kein sozialwidriges Verhalten im Sinne eines objektiven Unwerturteils dar, wenn der Arbeitsuchende am künftigen Beschäftigungsort keine Wohnung anmieten könne, weil ihm selbst die Mittel für eine Mietkaution fehlten und das Jobcenter die Übernahme der Mietkaution abgelehnt habe.
Hinweis: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 26.1.2023, L 11 AS 336/21
-
Voraussetzungen für einen gültigen Widerspruch per E-Mail
391
-
Hartz IV-Empfänger können kostenlos Personalausweis erhalten
2681
-
Anspruch auf Mietkostenübernahme während Haft
138
-
Besteht Anspruch auf ALG II trotz Immobilie im Ausland?
96
-
Widerspruch einlegen - das ist zu beachten
81
-
SGB II: Einmalzahlung einer privaten Unfallversicherung ist als Einkommen anzurechnen
72
-
Sonstige Bezüge reduzieren das Elterngeld nicht
68
-
Jobcenter muss für behindertengerechten Wohnraum mehr zahlen
51
-
Wann Dritte dem Jobcenter Auskunft geben müssen
50
-
Regelbedarfe 2022 laut Bundessozialgericht nicht verfassungswidrig
47
-
Bundeskabinett beschließt Reform der Grundsicherung und Ende des Bürgergelds
18.12.2025
-
Kindergeld-Erhöhung ab Januar 2026
08.12.2025
-
Regelbedarfe 2022 laut Bundessozialgericht nicht verfassungswidrig
04.12.2025
-
Bundesregierung plant Neuregelung der Sozialleistungen für Geflüchtete aus der Ukraine
27.11.2025
-
Keine Erstattung von Räumungsklagekosten durch Sozialhilfeträger
08.10.2025
-
Kabinett verabschiedet SGB VI-Anpassungsgesetz
05.09.2025
-
Drei Millionen Arbeitslose: Höchststand seit über zehn Jahren erreicht
04.09.2025
-
Kliniken zunehmend in finanzieller Schieflage
03.09.2025
-
Bürgergeld: Strengere Konsequenzen bei versäumten Terminen
18.06.2025
-
Keine Rückzahlungspflicht für Leistungsbezieher bei Fehler des Jobcenters
22.04.2025