Kabinett verabschiedet SGB VI-Anpassungsgesetz
Bei der gesetzlichen Rentenversicherung wird die berufliche Teilhabe nachhaltig für Personen mit komplexem Unterstützungsbedarf verbessert. Hierfür wird ein individuelles, personenzentriertes und rechtskreisübergreifendes Fallmanagement eingeführt.
Förderung von Fachkräften mit ausländischen Berufsqualifikationen
Die aktuell in einem Förderprogramm durchgeführte Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung für Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen wird bei der Bundesagentur für Arbeit verstetigt. Damit werden mehr Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen in Fachkrafttätigkeiten kommen.
Digitalisierung, Rechtsvereinfachung und schnellere Verwaltungsverfahren
Außerdem unternehmen wir wichtige Schritte bei der Digitalisierung, Rechtsvereinfachung und Entbürokratisierung des Sozialrechts. Dazu gehört beispielsweise, dass die rechtsichere Entwicklung von KI-Modellen und KI-Systemen mit Sozialdaten ermöglicht wird, dass das Verfahren zur Rentenfeststellung durch ein vereinfachtes Verfahren zur Hochrechnung der letzten Verdienste vor dem Altersrentenbeginn beschleunigt wird und dass abgelaufene Übergangsregelungen aufgehoben werden.
Ausweitung der Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen in der Landwirtschaft
Das Gesetz wird damit zu effektiver gestalteten Verwaltungsverfahren und einer modernen Sozialverwaltung in einem leistungsfähigen Sozialstaat beitragen. Außerdem werden die Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen in landwirtschaftlichen Betrieben von bisher 70 Arbeitstagen oder drei Monaten auf 90 Arbeitstage oder 15 Wochen erhöht.
Weiterführende Informationen: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz - SGB VI-AnpG)
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