Gasheizofen als einmaliger Bedarf?
Die Klägerin bezog Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II von dem beklagten Jobcenter. Zwischen den Beteiligten war u.a. ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Ersatzanschaffung eines Gasheizofens streitig. Das SG Köln wies die Klage ab.
LSG: Gasheizofen als einmaliger Bedarf ist anzuerkennen
Das LSG hat der Berufung der Klägerin nun teilweise stattgegeben und festgestellt, dass ihr jedenfalls ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Anschaffung und Installation eines Gasheizofens i.H.v. rund 1.800 Euro als einmaliger Bedarf i.S.v. § 22 Abs. 1 S.1 SGB II zusteht.
Die Vermieterin sei nicht verpflichtet, den 48 Jahre alten, nicht zu reparierenden Gasheizofen durch einen neuen Gasheizofen zu ersetzen. Zwar werde ein Vermieter durch den Mietvertrag verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter habe die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten (§ 535 Abs. 1 S. 2 BGB). Hier sei zwischen der Vermieterin und der Klägerin vereinbart gewesen, dass die Mietsache nicht die Heizung, also auch nicht die Heizkörper, umfasse. Mithin sei die Vermieterin mietvertraglich nicht verpflichtet, einen gebrauchsfähigen Heizkörper zur Verfügung zu stellen. Privatrechtliche Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter seien nur dann bei der Ermittlung der übernahmefähigen Kosten für Unterkunft und Heizung unbeachtlich, wenn entweder im konkreten Fall rechtskräftig ihre Unwirksamkeit festgestellt worden oder wenn die zivilrechtliche Rechtslage offensichtlich sei. Letzteres sei nur dann der Fall, wenn sich die Rechtsfrage unmittelbar aus dem Gesetz beantworten lasse, durch höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt oder in der zivilrechtlichen Rechtsprechung der Berufungsgerichte wiederholt entschieden und dabei einheitlich beurteilt worden sei. Dies sei hier nicht der Fall.
Schließlich seien die Anschaffung eines Gasheizofens zur Herstellung der Nutzbarkeit der Wohnung erforderlich und die Kosten angemessen gewesen.
Hinweis: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 5.5.2022, L 19 AS 1736/21
-
Voraussetzungen für einen gültigen Widerspruch per E-Mail
391
-
Hartz IV-Empfänger können kostenlos Personalausweis erhalten
2681
-
Anspruch auf Mietkostenübernahme während Haft
138
-
Besteht Anspruch auf ALG II trotz Immobilie im Ausland?
96
-
Widerspruch einlegen - das ist zu beachten
81
-
SGB II: Einmalzahlung einer privaten Unfallversicherung ist als Einkommen anzurechnen
72
-
Sonstige Bezüge reduzieren das Elterngeld nicht
68
-
Jobcenter muss für behindertengerechten Wohnraum mehr zahlen
51
-
Wann Dritte dem Jobcenter Auskunft geben müssen
50
-
Regelbedarfe 2022 laut Bundessozialgericht nicht verfassungswidrig
47
-
Bundeskabinett beschließt Reform der Grundsicherung und Ende des Bürgergelds
18.12.2025
-
Kindergeld-Erhöhung ab Januar 2026
08.12.2025
-
Regelbedarfe 2022 laut Bundessozialgericht nicht verfassungswidrig
04.12.2025
-
Bundesregierung plant Neuregelung der Sozialleistungen für Geflüchtete aus der Ukraine
27.11.2025
-
Keine Erstattung von Räumungsklagekosten durch Sozialhilfeträger
08.10.2025
-
Kabinett verabschiedet SGB VI-Anpassungsgesetz
05.09.2025
-
Drei Millionen Arbeitslose: Höchststand seit über zehn Jahren erreicht
04.09.2025
-
Kliniken zunehmend in finanzieller Schieflage
03.09.2025
-
Bürgergeld: Strengere Konsequenzen bei versäumten Terminen
18.06.2025
-
Keine Rückzahlungspflicht für Leistungsbezieher bei Fehler des Jobcenters
22.04.2025