Mietvertrag











Figuren stehen auf Papier mit Paragraphen
Figuren stehen auf Papier mit Paragraphen
BFH

Schuldet ein Immobilienerwerber die durch den Veräußerer unrichtig ausgewiesene Umsatzsteuer?

Ein Grundstückserwerber haftet nicht für den unrichtigen Umsatzsteuerausweis in übernommenen Mietverträgen. Ein unrichtiger Umsatzsteuerausweis des Voreigentümers kann nicht dem Grundstückserwerber zugerechnet werden. Ob dem Grundstücksveräußerer der unrichtige Steuerausweis auch nach Veräußerung zuzurechnen ist und ob sich für den Grundstückserwerber eine Haftung nach den Regelungen der AO ergeben kann, blieb im Entscheidungsfall offen.












Gewerbeimmobilie mit Gerüst
Gewerbeimmobilie mit Gerüst
BFH

Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags bei Grundstücksunternehmen

Beseitigen die Mietvertragsparteien den fortbestehenden Streit über die Wirksamkeit des Mietvertrags vor Überlassung des Mietobjekts dadurch, dass sie das Mietverhältnis übereinstimmend für beendet erklären und der Mieter zur Abgeltung sämtlicher wechselseitiger Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag eine Schlusszahlung an den Vermieter entrichtet, stellt diese Schlusszahlung eine Fruchtziehung aus zu erhaltender Substanz dar.












Impfung
Impfung
VG Greifswald lehnt Ausnahmen ab

Das Beherbergungsverbot gilt auch für Corona-Geimpfte

Vermieter von Touristenunterkünften hoffen, dass mit fortschreitender Impfung ihr Geschäft langsam wieder zum Leben erwacht. Sie wünschen sich, dass wenigstens Covid-19-Genesene und Menschen mit Impfnachweis wieder bei ihnen Urlaub machen können. Das Verwaltungsgericht Greifswald hat diese Erwartung vorerst enttäuscht: Auch Corona-Geimpfte dürfen in Mecklenburg-Vorpommern nicht beherbergt werden











Fülleraltmodisch
Fülleraltmodisch
BGH

Schriftformheilungsklauseln in Mietverträgen sind unwirksam

Der BGH hat das Ende der Schriftformheilungsklauseln eingeläutet. Das Gesetz schreibt für Mietverträge, die für länger als ein Jahr abgeschlossen werden, die Schriftform vor. Schriftformheilungsklauseln sollen diese Vorgabe künftig nicht mehr unterlaufen können, da sie mit der nicht abdingbaren Vorschrift in § 550 BGB unvereinbar sind. Damit wird dem Vermieter die ordentliche Kündigung mangels Schriftform eröffnet.