Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, bestätigt im zweiten Teil eines Rechtsgutachtens, die materielle Verfassungswidrigkeit eines Landesgesetzes zur Mietenbegrenzung. Das Gutachten wurde im Auftrag des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW erstellt. Damit bestätigt nach dem Staatsrechtler Ulrich Battis, den Juristen vom wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages und dem Bundesinnenministerium ein weiterer renommierter Verfassungsrechtler die Unvereinbarkeit eines Landesmietendeckels mit dem Grundgesetz.
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