Mietspiegel

Vermieter können die Miete erhöhen, solange die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschritten wird. Eine Übersicht bieten die Mietspiegel von Städten und Gemeinden.

Die ortsübliche Vergleichsmiete ist bei Mieterhöhungen das Maß der Dinge. Sie ist der Querschnitt der in einer Stadt oder Region üblichen Mietpreise.


News 21.12.2023 Miethöhe

Ortsübliche Vergleichsmiete ermitteln

Bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete geht es um fünf Kriterien - die so genannten wohnwertbildenden Faktoren. Diese sind die Art, die Größe, die Ausstattung, die Beschaffenheit und die Lage der Wohnung. Nur wenn diese Kriterien vergleichbar sind, lassen sich auch die Mietpreise miteinander vergleichen. Maßstab für die ortsübliche Vergleichsmiete sind die Mieten, die innerhalb der letzten sechs Jahre in einem Ort für frei finanzierte Wohnungen gezahlt wurden. Da es für Städte und Gemeinden bis zu 50.000 Einwohnern keine Verpflichtung gibt, einen Mietspiegel aufzustellen, existiert nicht für jede Kommune in Deutschland ein Wert.

Qualifizierter Mietspiegel

Im Mieterhöhungsverfahren führt der „qualifizierte Mietspiegel“ gegenüber einem „einfachen“ Mietspiegel zu erheblich größerer Rechtssicherheit. Der qualifizierte Mietspiegel muss nach anerkannten wissenschaftlichen Verfahren erstellt werden.

Auch bei der Aktualität der Angaben stellt der Gesetzgeber an den qualifizierten Mietspiegel höhere Bedingungen. Ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB muss alle zwei Jahre erarbeitet werden. Ausnahmsweise darf er nach zwei Jahren auch durch eine Anpassung mit Hilfe des Lebenshaltungskostenindex angepasst werden, spätestens nach vier Jahren ist jedoch eine Neuerstellung zwingend erforderlich.

Der qualifizierte Mietspiegel muss von der Gemeindevertretung förmlich beschlossen und in den Amtsblättern veröffentlicht werden. Anders als ein einfacher Mietspiegel begründet ein qualifizierter Mietspiegel die Vermutung, dass die darin genannten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben.

Mieterhöhung nach Mietspiegel

Der Vermieter darf die Miete auf den ortsüblichen Satz anheben. Eine Mieterhöhung mit Berufung auf die Vergleichsmiete liegt vor, wenn ein Vermieter sich auf die Mieten vergleichbarer Wohnungen in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde bezieht. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in § 558 BGB.

Mietspiegel München

Bundesweit liegt bei den Mietpreisen derzeit die Stadt München an der Spitze. Dort weist der Mietspiegel 2023 Durchschnittsmieten von 14,58 Euro pro Quadratmeter aus und damit 21 Prozent mehr als im Mietspiegel 2021. Im Vergleich zu 2019 beträgt das Plus 24,7 Prozent.

Mietspiegel Berlin

In Berlin ist der Mietspiegel 2021 mithilfe eines Index fortgeschrieben worden. Der aktuelle Berliner Mietspiegel 2023 weist um 5,4 Prozent höhere Mieten aus als der Vorgängermietspiegel. Ein neuer qualifizierter Mietspiegel für Berlin soll im Mai 2024 erscheinen.

Mietspiegel Hamburg

Der Mietspiegel heißt in Hamburg „Mietenspiegel“ - zum Stichtag 1.4.2021 liegen die Mieten für frei finanzierte Wohnungen in der Hansestadt bei durchschnittlich 9,29 Euro pro Quadratmeter. Dies sind 0,63 Euro pro Quadratmeter beziehungsweise 7,3 Prozent mehr als zwei Jahre zuvor.

News 10.08.2023 gif-Report

57 der 200 größten deutschen Städte haben aktuell keinen Mietspiegel, darunter 17 Städte mit einem angespannten Wohnungsmarkt. Das ist ein Ergebnis aus dem jüngsten gif-Mietspiegelreport. Der Energieausweis findet nur in jedem achten Mietspiegel Verwendung.mehr

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News 15.06.2023 Miethöhe

Berlin hat einen neuen Mietspiegel. Dieser beruht auf einer Indexfortschreibung des bisherigen Zahlenwerks und ist als einfacher Mietspiegel eine Übergangslösung. Der neue qualifizierte Mietspiegel ist für Mai 2024 angekündigt.mehr

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News 09.03.2023 Miethöhe

21 Prozent – so viel höher liegt in München gemäß dem neuen Mietspiegel die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete gegenüber dem Vorgänger-Mietspiegel von 2021. OB und Mieterverein fordern ein Eingreifen der Bundespolitik.mehr

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News 05.01.2023 Mietrecht

Eine Netto-Kaltmiete von 550 Euro für eine teilmöblierte Einzimmerwohnung von 33,1 m² in Frankfurt ist unangemessen hoch und rechtfertigt eine Geldbuße wegen überhöhter Miete in Höhe von 3.000 Euro.mehr

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News 29.06.2022 Reformgesetz

Die Reform des Mietspiegelrechts tritt am 1.7.2022 in Kraft. Für Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern werden Mietspiegel dann zur Pflicht. Was ändert sich sonst?mehr

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News 06.10.2021 BGH

Ist ein Mietspiegel allgemein zugänglich, muss dieser einem Mieterhöhungsverlangen nicht beigefügt werden. Allgemein zugänglich ist ein Mietspiegel auch dann, wenn er nur gegen eine geringe Schutzgebühr erhältlich ist.mehr

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News 25.03.2021 F+B-Mietspiegelindex 2020

In den Metropolen haben sich die Mieten in den vergangenen Jahren teils mehr als verdoppelt. Doch der Trend zu überreizten Wohnungsmärkten in den Ballungsräumen schwächt sich ab. Wo es sich am teuersten wohnt in Deutschland, zeigt der aktuelle F+B-Mietspiegelindex.mehr

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News 30.03.2020 Mietrecht

In Mietverhältnissen, die ab dem 1.4.2020 begründet werden, können Mieter überzahlte Miete bei einem Verstoß gegen die Mietpreisbremse auch rückwirkend zurückfordern. Bisher ist die Rückforderung auf Mieten beschränkt, die nach der Rüge fällig geworden sind.mehr

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Der VermieterBrief   23.12.2019

Der VermieterBrief Dezember 2019 unter anderem mit dem Thema Mietspiegelmehr

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News 11.11.2019 BGH

Ein 20 Jahre alter Mietspiegel ist nicht geeignet, um ein Mieterhöhungsverlangen formell wirksam zu begründen. Anhand eines solch alten Mietspiegels kann der Mieter die Berechtigung des Mieterhöhungsverlangens nicht beurteilen.mehr

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News 04.11.2019 BGH

Einwohnerzahl und Infrastruktur sind wesentliche Kriterien bei Beurteilung, ob zwei Gemeinden vergleichbar sind, und der Mietspiegel der einen Gemeinde zu einer Mieterhöhung in der anderen Gemeinde herangezogen werden kann.mehr

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News 05.03.2019 BGH

Das Gericht kann seine Beurteilung der ortsüblichen Vergleichsmiete allein auf einen einfachen Mietspiegel stützen, wenn dieser eine gewisse Qualität aufweist und die Parteien keine stichhaltigen Einwendungen gegen den Erkenntniswert der darin enthaltenen Angaben erheben.mehr

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News 13.11.2018 BGH

Eine vom Mieter auf eigene Kosten in die Mietwohnung eingebaute (Küchen-)Einrichtung bleibt bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete auf Dauer unberücksichtigt, auch wenn der Mieter zuvor absprachegemäß eine vorhandene Einrichtung entfernt hat.mehr

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News 24.10.2018 Mietrecht

Die Begründung eines Mieterhöhungsverlangens mit dem Mietpreis-Check des Immobilienportals ImmoScout24 erfüllt die formalen Anforderungen an ein solches Schreiben nicht.mehr

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News 27.02.2018 BGH

Zahlt der Mieter nach einem Mieterhöhungsverlangen dreimal vorbehaltlos die erhöhte Miete, hat er der Mieterhöhung zugestimmt. Eine schriftliche Zustimmung kann der Vermieter nicht verlangen. Ob schon eine einmalige vorbehaltlose Zahlung zur Zustimmung ausreicht, ließ der BGH offen.mehr

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News 19.02.2018 Miethöhe

Der Berliner Mietspiegel 2017 ist als Schätzgrundlage geeignet, um die ortsübliche Höhe der Miete im Rahmen eines Mieterhöhungsverfahrens zu bestimmen, so das LG Berlin. Es sei nicht erforderlich, ein Sachverständigengutachten einzuholen.mehr

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News 31.01.2018 Mietrecht

Der Mietspiegel für die Stadt Kiel ist kein geeignetes Mittel, eine Mieterhöhung in Flensburg zu begründen, weil es sich nicht um Nachbargemeinden handelt. Dieser Auffassung ist das Amtsgericht Flensburg.mehr

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News 19.05.2017 Miethöhe

Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher hat den Berliner Mietspiegel 2017 vorgestellt. Demnach ist die Nettokaltmiete seit 2015 jährlich um durchschnittlich 28 Cent auf 6,39 Euro pro Quadratmeter gestiegen. Eigentümer und Wohnungsverbände erkennen den neuen Berliner Mietspiegel nicht an.mehr

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News 05.04.2017 BGH

Gab es zwischen dem Stichtag eines Mietspiegels und dem Zugang eines Mieterhöhungsverlangens ungewöhnliche Steigerungen der ortsüblichen Vergleichsmiete, darf das Gericht dem durch einen Zuschlag auf die Werte aus dem Mietspiegel Rechnung tragen.mehr

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News 12.09.2016 BFH Kommentierung

Ortsübliche Miete ist die Bruttomiete, d. h. die Kaltmiete zuzüglich der umlagefähigen Kosten.mehr

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News 11.08.2016 Miethöhe

Der Berliner Mietspiegel 2015 ist eine geeignete Schätzungsgrundlage, um die ortsübliche Vergleichsmiete in der Hauptstadt zu ermitteln, so das LG Berlin. Das Gericht sah es daher in zwei Urteilen nicht als erforderlich an, ein Sachverständigengutachten einzuholen.mehr

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News 19.07.2016 BGH

Eine Mieterhöhung bei einem Reihen- bzw. Einfamilienhaus kann auch dann formell wirksam mit einem Mietspiegel begründet werden, wenn der Mietspiegel ausdrücklich nicht auf solche Objekte anwendbar ist.mehr

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News 16.09.2015 Mietrecht

Die bloße Möglichkeit, sich in einer Badewanne im Knien oder Sitzen abzubrausen, entspricht nicht heutigen Maßstäben für eine Duschmöglichkeit.mehr

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News 12.05.2015 Mietrecht

Der Berliner Mietspiegel 2013 ist nach Auffassung des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unwirksam. Bei der Erstellung seien wissenschaftliche Grundsätze missachtet worden. Über die Bedeutung des Urteils gehen die Meinungen auseinander.mehr

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News 07.04.2015 Mietrecht

Ein Mietspiegel muss einem Mieterhöhungsverlangen nicht beigefügt werden, wenn er allgemein zugänglich ist. Das setzt nicht voraus, dass der Mietspiegel kostenlos erhältlich ist. Eine geringe Gebühr ändert an der allgemeinen Zugänglichkeit nichts.mehr

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Special 10.03.2015 Haufe Shop

Mieterhöhungen sicher durchsetzen: dieses Praxisbuch nennt die Fakten zu den Vermieter-Themen Vergleichsmiete, Mietspiegel, Kappungsgrenze, Mieterhöhung bei Modernisierungen und Mietpreisbremse bei Wiedervermietung. So vermieten Sie Ihr Objekt rentabel!mehr

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News 05.11.2014 Mieterhöhung

Ein Badezimmer, bei dem nur zwei Wände bis zu einer Höhe von zwei Metern mit Fliesen versehen sind, erfüllt bei der Berechnung einer Mieterhöhung das Wohnwertmerkmal „überwiegend gefliest“ nicht.mehr

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News 10.09.2014 Mietrecht

Eine „bevorzugte Citylage“ zeichnet sich durch eine besondere Dichte an Einkaufs- und Kultureinrichtungen sowie Gastronomie aus, die eine besondere Bedeutung und Anziehungskraft für Besucher und Touristen aus dem In- und Ausland hat.mehr

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News 01.09.2014 Mietrecht

Wird ein Mieterhöhungsverlangen bei einer Bruttokaltmiete mit Vergleichswohnungen begründet, muss der Vermieter auch den in der Miete enthaltenen Betriebskostenanteil angeben, wenn ein qualifizierter Mietspiegel für die Gemeinde Nettokaltmieten ausweist.mehr

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News 22.08.2014 Mietrecht

Um für eine Mieterhöhung im Mietspiegel die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln, ist das ursprüngliche Baujahr des Gebäudes maßgeblich. Eine umfassende Sanierung ist nicht mit einem Neubau gleichzusetzen.mehr

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News 16.12.2013 BGH

Eine Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung ist unzulässig, wenn der Vermieter zuvor kein wirksames Mieterhöhungsverlangen gestellt hat.mehr

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News 04.12.2013 BGH

Zweifelt eine Partei in einem Prozess über eine Mieterhöhung substanziiert an, dass es sich beim verwendeten Mietspiegel um einen qualifizierten Mietspiegel handelt, muss das Gericht dem nachgehen.mehr

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News 14.08.2013 Mietrecht

Verfügt eine Küche außer einer Dunstabzugshaube nicht über eine Entlüftung und auch kein Fenster, kann sich dies bei der Berechnung einer Mieterhöhung wohnwertmindernd auswirken.mehr

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News 04.07.2013 BGH

Bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete mithilfe eines Mietspiegels ist ein Einfamilienhauszuschlag auch dann zu berücksichtigen, wenn dadurch der Höchstwert der Mietspiegelspanne überschritten wird.mehr

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News 04.07.2013 BGH

Ein Gutachten ist zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ungeeignet, wenn darin nur Objekte aus einer gleichförmigen Siedlung berücksichtigt sind, die demselben Vermieter gehören.mehr

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News 23.05.2013 Miethöhe

Der Berliner Senat hat einen neuen Mietspiegel für die Bundeshauptstadt veröffentlicht. Demnach sind die Mieten dort in den vergangenen zwei Jahren um 6,3 Prozent gestiegen. Der neue Mietspiegel weist als durchschnittliche Berliner Kaltmiete nun einen Quadratmeterpreis von 5,54 Euro pro Monat aus. 2011 waren es noch 33 Cent weniger, nämlich 5,21 Euro.mehr

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News 15.01.2013 BGH

Ein Mietspiegel ist nicht schon allein deshalb ein qualifizierter Mietspiegel, weil er als solcher bezeichnet ist oder als solcher anerkannt und veröffentlicht worden ist.mehr

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