Mietspiegel: „Allgemein zugänglich“ bedeutet nicht „kostenlos“
Hintergrund
Die Mieter einer Wohnung in Karlsruhe verlangen von den Mietern die Zustimmung zu einer Mieterhöhung.
Im Juni 2013 haben die Vermieter schriftlich die Zustimmung zu einer Mieterhöhung begehrt und hierbei auf den Karlsruher Mietspiegel Bezug genommen. Der Mietspiegel ist gegen eine Gebühr von sechs Euro bei der Stadt Karlsruhe sowie privaten Verbänden erhältlich.
Die Mieter stimmten der Mieterhöhung nicht zu. Daraufhin haben die Vermieter Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung erhoben. Das Amtsgericht hat die Klage als unzulässig abgewiesen, weil das Mieterhöhungsverlangen formell nicht ordnungsgemäß gewesen sei. Die Vermieter hätten dem Erhöhungsverlangen den Mietspiegel beifügen müssen, weil dieser nicht allgemein und kostenlos zugänglich sei.
Entscheidung
Das LG Karlsruhe hebt das Urteil des Amtsgerichts auf und verweist den Rechtsstreit dorthin zurück.
Das Mieterhöhungsverlangen war nicht formell unwirksam. Es war nicht notwendig, den Mietspiegel beizufügen, denn dieser ist allgemein zugänglich.
Die allgemeine Zugänglichkeit des Mietspiegels setzt nicht voraus, dass dieser von der Kommune kostenlos abgegeben wird oder zur Einsicht bereitgehalten wird oder über das Internet abrufbar ist. Auch ein Mietspiegel der gegen eine geringe Schutzgebühr an jedermann abgegeben wird, ist allgemein zugänglich in diesem Sinne. Dies ist hier der Fall. Eine Gebühr von sechs Euro überschreitet die Grenze der Geringfügigkeit nicht.
(LG Karlsruhe, Urteil v. 11.4.2014, 9 S 17/14)
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
964
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
907
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
754
-
Grillen: Regeln für Balkon, Terrasse und Garten
437
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige Klauseln im Mietvertrag
400
-
Balkonsanierung: Pflichten, Rechte und Kostenverteilung
389
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
369
-
Blumenkästen am Balkon: Das gilt für Mieter und WEGs
368
-
Unterjährige Verbrauchsinformation: Fristen für Verwalter
353
-
Betriebskostenvorauszahlung: Das gilt bei Anpassungen
349
-
KI-Agenten werden die Zukunft der Verwaltung prägen
18.06.2026
-
Müllgebühren-Ranking: 100 Städte im Vergleich
18.06.2026
-
Facility Services 2026 – Wachstum unter Druck
15.06.2026
-
Verwalter müssen sich auch künftig fortbilden, Makler nicht
12.06.20261
-
WM, Feiern & Mietrecht
11.06.2026
-
Hitzeschutz: Regeln und geförderte Maßnahmen
11.06.2026
-
Digitale Reife im Facility Management nimmt zu
08.06.2026
-
Nachforderung von Grundsteuer nach Einspruch gegen Bescheid
08.06.2026
-
Wirtschaftlichkeitsgebot zwingt nicht zu Vergleichsangeboten
02.06.2026
-
Grillen: Regeln für Balkon, Terrasse und Garten
26.05.2026