VDIV-Umfrage

Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter sinnvoll


VDIV: Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter sinnvoll

Die gesetzliche Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter soll ersatzlos gestrichen werden – gegen den breiten Willen der Verwalterbranche. Auch Eigentümer und Mieter haben Argumente gegen die Pläne.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) will die Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwaltungen streichen. Das soll dem Bürokratieabbau dienen.

Ein breites Bündnis aus Verbänden und Verbraucherorganisationen – darunter Immobilienverwalter und Wohnungseigentümer – hält das nicht für zielführend und fordert nun Korrekturen an dem Referentenentwurf, bevor er ins parlamentarische Verfahren geht.

Mehr Streit, Kosten, Risiko statt Bürokratieabbau

Die zentrale Begründung für die Streichung hält dem Bündnis zufolge einer Plausibilitätsprüfung kaum stand: Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Informationspflichten gegenüber Behörden zu reduzieren. Der eingesparte Aufwand wird beziffert mit rund sechs Minuten pro Jahr und bundesweiten Übermittlungskosten von etwa 26.000 Euro bei mehr als 26.000 Unternehmen. Dem gegenüber steht das Risiko deutlich höherer Folgekosten in Milliarden Euro durch Qualitätseinbußen, fachliche Fehler und fehlendes Wissen.

"Wir sprechen hier über gerade einmal 20 Stunden Weiterbildung, die in einem Zeitraum von drei Jahren zu erbringen sind", warnt VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler. Die Abschaffung der Weiterbildungspflicht wäre kein Bürokratierückbau, sondern ein enormer Verlust für Qualität und Verbraucherschutz.

Verwalter zur Weiterbildungspflicht

Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) hat in einer Umfrage im Dezember 2025 die erwarteten Auswirkungen einer Abschaffung der Fortbildungspflicht auf Servicequalität, Personalentwicklung, Rekrutierung und organisatorische Abläufe abgefragt.

Von den rund 1.200 Teilnehmern bewerteten 84,9 Prozent eine kontinuierliche Weiterbildung als wichtig oder sehr wichtig; 73,7 Prozent halten die gesetzliche Pflicht für sinnvoll, viele davon für unbedingt notwendig. Gleichzeitig erwarten 74,4 Prozent keine oder nur eine geringe Entlastung durch eine Abschaffung der Fortbildungspflicht.

Weiterbildung ist keine Formalie. Ohne sie steigen Fehlerquoten bei Beschlüssen, Abrechnungen und technischen Entscheidungen, Haftungsrisiken nehmen zu und neue Anforderungen – etwa bei Energieeffizienz und Klimaschutz – können nicht fachgerecht bewältigt werden. In der Folge ist mit hohen Zusatzkosten für den Verbraucher zu rechnen.

Weiterbildungspflicht vs. Freiwilligkeit

In vielen Regionen sei die Nachfrage nach Verwaltung höher als das Angebot, schreibt das Bündnis. Eigentümergemeinschaften hätten oft nicht die Auswahl, die es für einen echten Qualitätswettbewerb brauche.

Auch freiwillige Zertifizierungen ersetzen die Pflicht in der Breite nicht. Seit Dezember 2020 haben sich den Angaben zufolge nur rund 15 Prozent der gewerbsmäßigen Wohnungseigentumsverwalter zertifizieren lassen. Dabei liegt die Durchfallquote beim ersten Prüfungsversuch bei etwa 20 Prozent.

Eine Erhebung von Wohnen im Eigentum (WiE) unter 1.762 Eigentümergemeinschaften zeigt, dass 89 Prozent die gesetzliche Weiterbildung für wichtig zur Qualitätssicherung halten und 84 Prozent bei Abschaffung negative Folgen sehen (mehr Fehler, mehr Konflikte, höhere Folgekosten). Nur 18 Prozent glauben, dass sich Verwalter ohne Vorgaben freiwillig fortbilden würden.

Das Bündnis weist darauf hin, dass die Anforderungen an Verwaltungen sogar noch steigen werden durch Klimawende, Modernisierung, Technik und immer neue gesetzliche Vorgaben. "Entscheidungen zu Sanierungen, Förderanträgen und Gebäudetechnik sind komplex und Fehler sind teuer. Wenn Weiterbildung zur Kann-Option wird, drohen Verzögerungen und Fehlentscheidungen", heißt es in der Mitteilung.

Entlastung durch digitale Nachweisführung

Verwaltungen organisieren Beschlüsse, steuern Verträge, koordinieren Maßnahmen am Gebäude und verantworten komplexe Abrechnungen. Insgesamt müssen laut Bündnis im Alltag mehr als 70 Gesetze angewandt werden. Statt Mindeststandards zu streichen, sollte Politik dort entlasten, wo Aufwand tatsächlich entsteht: durch digitale Nachweisführung der Weiterbildung und den Abbau administrativer Doppelstrukturen.

"Was eine Große Koalition vor nicht einmal acht Jahren im Deutschen Bundestag beschloss, will nun eine selbsternannte Fortschrittskoalition abschaffen – ohne Sinn, ohne Nutzen, ohne Notwendigkeit", so Kaßler abschließend. "Es bleibt zu hoffen, dass die parlamentarische Behandlung des vorliegenden Gesetzentwurfes im Bundestag das Verbraucherschutzinteresse von Millionen Bundesbürgern, den Wählern, im Blick behält."

Der VDIV hatte bereits im Herbst 2025 einen offenen Brief an Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) initiiert, in dem das Bündnis Argumente gegen die Streichung der Weiterbildungspflicht festgeschrieben hat. In dem Schreiben von Januar 2026 handelt es sich um eine Ergänzung der ursprünglichen Stellungnahme.

Ergänzung vom 21.1.2026 zum offenen Verbändebrief zum "Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und zur Aufhebung der Berichtspflichten"


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