Sozialwohnungen

Verwaltungskostenpauschale 2026: Kostenmiete steigt mit Tabelle


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Die Verwaltungskostenpauschale und die Instandhaltungskostenpauschale 2026 liegen vor. Die Werte haben entscheidenden Einfluss auf die Kostenmiete. Gegenüber 2023 steigen die Pauschalen um mehr als acht Prozent.

Für öffentlich geförderte Wohnungen – wie Sozialwohnungen – ist der Vermieter an die Kostenmiete gebunden. Voraussetzung für eine Mieterhöhung bei preisgebundenem Wohnraum ist daher, dass sich die laufenden Aufwendungen des Vermieters erhöht haben.

In das Berechnen der Kostenmiete fließen Kapital- und Bewirtschaftungskosten ein. Dies ergibt sich aus der Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen (II. Berechnungsverordnung / II. BV). Teil der Bewirtschaftungskosten sind neben der Abschreibung, den Betriebskosten und dem Mietausfallwagnis die Verwaltungs- und Instandhaltungskosten. Diese werden als Pauschalen angesetzt.

Verwaltungskostenpauschale 2026: Mietanpassung

Die Verwaltungskostenpauschale und die Instandhaltungskostenpauschale sind indexiert und werden alle drei Jahre anhand der Entwicklung des Verbraucherpreisindex angepasst. Zum 1.1.2026 ist es wieder so weit. Maßgeblich ist die Erhöhung des Verbraucherpreisindex, die im Oktober 2025 gegenüber dem Oktober 2022 eingetreten ist. Nachdem das Statistische Bundesamt den Verbraucherpreisindex Oktober 2025 veröffentlicht hat, können die neuen Pauschalen berechnet werden.

Verbraucherpreisindex Oktober 2025 (2020=100): 123,0

Verbraucherpreisindex Oktober 2022 (2020=100): 113,5

Dies entspricht einer Veränderung von 8,37 Prozent.

Nachfolgend die hieraus errechnete Verwaltungskostenpauschale 2026 und die Instandhaltungskostenpauschale 2026 im Überblick.

Verwaltungskostenpauschale 2026 gemäß § 26 II. BV (pro Jahr)

 2020-20222023-2025Ab. 1.1.2026
Je Wohnung298,41 Euro343,69 Euro372,46 Euro
Je Garagen- oder Einstellplatz38,92 Euro44,83 Euro48,58 Euro
Je Eigentumswohnung356,79 Euro410,93 Euro445,32 Euro

 

Instandhaltungskosten gemäß § 28 II. BV (Quadratmeter / Jahr)

 2020-20222023-2025Ab 1.1.2026
in Wohnungen, deren Bezugsfertigkeit am Ende des Kalenderjahres …   
… weniger als 22 Jahre zurückliegt9,21 Euro10,61 Euro11,50 Euro
… mindestens 22 Jahre zurückliegt11,68 Euro13,45 Euro14,58 Euro
… mindestens 32 Jahre zurückliegt14,92 Euro 17,18 Euro18,62 Euro
Abschlag bei eigenständiger gewerblicher Lieferung von Wärme0,25 Euro0,29 Euro0,31 Euro
Abschlag, wenn Mieter Kosten kleinerer Instandhaltungen trägt1,36 Euro1,57 Euro1,70 Euro
Zuschlag für Aufzug1,30 Euro1,50 Euro1,63 Euro
Zuschlag für Schönheitsreparaturen, sofern der Vermieter sie trägt11,02 Euro12,69 Euro13,76 Euro
Pro Garagen- oder Einstellplatz88,23 Euro101,62 Euro110,11 Euro

Kostenmiete: Mietanpassung 2026

Aufgrund der geänderten Verwaltungskostenpauschale und Instandhaltungskostenpauschale kann der Vermieter die neue Kostenmiete berechnen und bei einer preisgebundenen Wohnung eine Mieterhöhung erklären. Diese erfolgt durch eine einseitige Erklärung des Vermieters, in der die Erhöhung berechnet und erläutert werden muss.

Der Berechnung der neuen Kostenmiete muss eine Wirtschaftlichkeitsberechnung oder ein Auszug daraus, der die Höhe der laufenden Aufwendungen erkennen lässt, beigefügt werden. Anstelle der Wirtschaftlichkeitsberechnung kann auch eine Zusatzberechnung zur letzten Wirtschaftlichkeitsberechnung oder, wenn das zulässige Entgelt von der Bewilligungsstelle aufgrund einer Wirtschaftlichkeitsberechnung genehmigt worden ist, eine Abschrift der Genehmigung beigefügt werden.

Eine diesen Anforderungen entsprechende Erklärung des Vermieters hat die Wirkung, dass vom Ersten des Folgemonats an die erhöhte Miete zu zahlen ist. Dies setzt aber voraus, dass der Vermieter die Erklärung bis zum 15. des Monats abgibt. Wenn die Erklärung erst später abgegeben wird, erhöht sich die Miete erst zum Ersten des übernächsten Monats.

Mieterhöhung nach Änderung der Baualtersklasse

Da sich die Instandhaltungskostenpauschale auch nach dem Alter des Gebäudes richtet, kann sich eine Erhöhung der Kostenmiete auch daraus ergeben, dass ein Gebäude in eine andere Baualtersklasse "rutscht". Im Jahr 2026 rücken Gebäude aus den Jahren 2004 beziehungsweise 1994 in die nächsthöhere Baualtersklasse auf.


Schlagworte zum Thema:  Sozialwohnung , Mieterhöhung
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