Erster Mietspiegel für Bremen
Vermieter und Mieter von Wohnungen in der Stadtgemeinde Bremen können ab dem 1.1.2024 auf einen qualifizierten Mietspiegel zurückgreifen, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln.
Diese ist im Rahmen von Mieterhöhungen und angesichts der Geltung der Mietpreisbremse in Bremen auch beim Abschluss neuer Mietverträge relevant. Unter dem Begriff der ortsüblichen Vergleichsmiete sind Entgelte zu verstehen, die für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten sechs Jahren vereinbart oder geändert worden sind.
Die mittlere Nettokaltmiete über alle verwertbaren Mieten in der Stadt Bremen beträgt demnach 7,37 Euro pro Quadratmeter. Je nach Lage, Art, Baujahr, Größe, Beschaffenheit und Ausstattung der Wohnung verändert sich der Wert.
Die Stadtgemeinde Bremen hatte bisher keinen Mietspiegel. Mit der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels setzt die Stadt eine Pflicht aus dem Mietspiegelreformgesetz um. In Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern ist die Erstellung eines Mietspiegels nun verpflichtend. Städte dieser Größe, die bislang nicht über einen Mietspiegel verfügten, hatten bis zum 1.1.2023 Zeit, einen einfachen Mietspiegel zu erstellen; entscheidet sich eine Stadt – wie nun die Stadt Bremen – für einen qualifizierten Mietspiegel, läuft die Übergangsfrist bis zum 1.1.2024.
Um die für die Erstellung des Mietspiegels benötigten Daten zu erheben, wurden nach dem Zufallsprinzip rund 6.200 Vermieter und 4.200 Mieter in Bremen befragt.
Ab dem 29.12.2023 steht der Mietspiegel für Bremen online zur Verfügung, einschließlich eines Online-Rechners und der Dokumentation der Mietspiegelerstellung:
Mietspiegel für die Stadt Bremen
Bremerhaven hat eigenen Mietspiegel
Der Mietspiegel für die Stadtgemeinde Bremen gilt nicht für die Stadt Bremerhaven. Diese verfügt über einen eigenen Mietspiegel, dessen aktuelle Fassung im März 2023 vorgestellt wurde.
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