Schleswig-Holstein senkt Kappungsgrenze wieder

Schleswig-Holstein macht von der Möglichkeit Gebrauch, in Gebieten mit Wohnraumknappheit die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von 20 auf 15 Prozent in drei Jahren abzusenken. Hierzu hat die Landesregierung eine Rechtsverordnung beschlossen, die am 1.5.2024 in Kraft tritt und für fünf Jahre gilt.
Die Absenkung der Kappungsgrenze gilt für diese Kommunen in Schleswig-Holstein:
- Ahrensburg
- Ammersbek
- Aumühle
- Bad Schwartau
- Bad Segeberg
- Bargfeld-Stegen
- Bargteheide
- Barsbüttel
- Bönningstedt
- Börnsen
- Büsum
- Dahme
- Elmshorn
- Fehmarn
- Flensburg
- Geesthacht
- Glinde
- Grömitz
- Groß Grönau
- Großenbrode
- Halstenbek
- Hasloh
- Heikendorf
- Heiligenhafen
- Helgoland
- Henstedt-Ulzburg
- Hohwacht (Ostsee)
- Hörnum (Sylt)
- Kaltenkirchen
- Kampen (Sylt)
- Kellenhusen (Ostsee)
- Kiel
- Laboe
- List auf Sylt
- Lübeck
- Neustadt in Holstein
- Norderstedt
- Oststeinbek
- Pinneberg
- Quickborn (Kreis Pinneberg)
- Ratekau
- Reinbek
- Reinfeld (Holstein)
- Rellingen
- Scharbeutz
- Schenefeld (Kreis Pinneberg)
- Schönberg (Holstein)
- Siek
- Sierksdorf
- Stockelsdorf
- Sylt
- Timmendorfer Strand
- Trappenkamp
- Trittau
- Uetersen
- Wedel
- Wenningstedt-Braderup (Sylt)
- Wentorf bei Hamburg
- Wittdün auf Amrum
- Wohltorf
- Wrixum
- Wyk auf Föhr
Kappungsgrenze in Schleswig-Holstein war schon einmal abgesenkt
Die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen war in Schleswig-Holstein bereits von Dezember 2014 bis November 2019 abgesenkt, allerdings nur in 15 beziehungsweise seit März 2018 in 16 Kommunen. Die seinerzeitige Verordnung wurde nach fünfjähriger Laufzeit allerdings nicht verlängert. Eine erneute Absenkung der Kappungsgrenze hatten CDU und Bündnis 90/Die Grünen im Juni 2022 in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart.
Regelungen der Bundesländer zur Kappungsgrenze
Die Möglichkeit, die Kappungsgrenze zu reduzieren, wurde durch die Mietrechtsänderung 2013 eingeführt. Eine Übersicht über die Regelungen der einzelnen Bundesländer zur Kappungsgrenze finden Sie im Top-Thema „Mietpreisdeckel: Regelungen der Bundesländer zur Kappungsgrenze“.
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