Digital Omnibus

EU plant Bürokratieabbau und Rechtsklarheit beim Datenschutz


EU plant Bürokratieabbau und Rechtsklarheit beim Datenschutz

Die Europäische Kommission hat Ent­wür­fe für Än­de­run­gen am Da­ten­schutz­recht vor­ge­legt. Die Immobilienwirtschaft sieht in den vorgeschlagenen Anpassungen Erleichterungen für Unternehmen im täglichen Umgang mit digitalen Regulierungen.

Die EU-Kommission hat am 19.11.2025 einen Gesetzesvorschlag für die Überarbeitung von digitalen Regularien vorgestellt. Auch Anpassungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wurden vorgeschlagen.

Im Mittelpunkt des Digital Simplification Package steht die Konsolidierung des europäischen Datenregulatorik, die bisher über mehrere Verordnungen verteilt ist. Unter anderem sollen DSGVO und KI-Verordnung besser abgestimmt werden. Das ist geplant.

Verzahnung von DSGVO und KI-Regulierung

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) begrüßt den Entwurf, den die Kommission Digital Omnibus getauft hat. Das Anpassungspaket adressiere Praxisprobleme, die Unternehmen im täglichen Umgang mit digitalen Regulierungen erleben – von KI-Entwicklung über IoT-Anwendungen bis Datenschutz und Cybersicherheit. Die Immobilienwirtschaft sieht darin einen wichtigen Schritt, um die Rechtssicherheit zu erhöhen und bürokratische Belastungen spürbar zu reduzieren.

"Die Harmonisierung und Straffung der EU-Digitalgesetzgebung ist überfällig. Wir brauchen einen modernen europäischen Rechtsrahmen mit weniger Komplexität und mehr Verlässlichkeit – gerade für Unternehmen, die vielfältigen digitalen Pflichten unterliegen", heißt es in einer Mitteilung des ZIA. Der Digital Omnibus schaffe für die DSGVO in wichtigen Punkten Klarheit: Insbesondere würden die Definition personenbezogener Daten und deren Pseudonymisierung definiert, bei Betroffenenrechten, etwa beim Auskunftsrecht, wenn Informationen bereits vorliegen, realitätsnah entlastet und Regeln bei Datenpannenmeldungen (Meldepflicht nur bei hohem Risiko und innerhalb einer 96-Stunden-Frist, zukünftig auf Basis einer EU-weit einheitliche Meldeformulare) angepasst.

"Die Immobilienwirtschaft ist auf verlässliche und praktikable Datenschutzregeln angewiesen – von Smart-Building-Technologien über IoT bis zu KI-Anwendungen. Der Ansatz der Kommission geht hier in die richtige Richtung", so der ZIA. Die EU-Kommission adressiere außerdem zentrale Praxisprobleme des KI-Gesetzes, beispielsweise eine vereinfachte Dokumentation für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Small Mid-Caps sowie die Reduktion der Registrierungspflichten für Systeme, die zwar in Hochrisikobereichen genutzt werden, aber nur unterstützende Funktionen erfüllen.

Digital Omnibus: Hintergrund und Fahrplan

Das Digitalpaket ist der siebte Omnibus-Vorschlag der Kommission, um die Weichen für eine Vereinfachung der EU-Vorschriften zu stellen und die Wirtschaft im Euroraum wettbewerbsfähiger zu machen, indem sie die Unternehmen durch Bürokratieabbau entlastet. Bis Ende 2029 soll der Verwaltungsaufwand für alle um mindestens 25 Prozent und für KMU um mindestens 35 Prozent verringert werden.

Die Legislativvorschläge für den Digital Omnibus werden nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Annahme vorgelegt.

Digital Omnibus proposal der EU-Kommission (Download)

Mieterdaten sichern: Leitfaden zur DSGVO

Das Institut für Corporate Governance in der deutschen Immobilienwirtschaft (ICG) hat in Zusammenarbeit mit den Datenschutzexperten von Freshfields Bruckhaus Deringer und dem Praxiswissen der ICG-Mitglieder einen kostenlosen Leitfaden zum sicheren Umgang mit Daten und einer zusammenfassenden Information über die DSGVO entwickelt.

Der Leitfaden zeigt Risiken bei der Datenverarbeitung und erklärt, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden können. Ein Auszug aus dem Praxisbeispiel Mietvertrag:

Risiken:

  • Datenschutzrechtliche Risiken drohen etwa bei fehlenden oder widerrufenen Einwilligungen sowie bei fehlenden Informationen zur oder einem (drohenden) Widerspruch gegen die Datenverarbeitung, insbesondere aufgrund eines
  • berechtigten Interesses (Art. 13 Abs. 1 lit. d, Art. 21 Abs. 1 DSGVO).
  • Fehlende Aktualisierungen der Datenschutzinformationen bei Änderungen.

Best Practice:

Der Vermieter sollte ein Formblatt "Datenschutzinformationen für Mieter" erstellen und spätestens bei Vertragsschluss aushändigen, um seiner Informationspflicht nach Art. 13 DSGVO nachzukommen. Ändern sich Umstände oder Prozesse beim Vermieter, müssen die Mieter neue oder entsprechend aktualisierte Datenschutzinformationen erhalten. Zwingend enthalten sein müssen die Pflichtinformationen gemäß Art. 13 DSGVO, die unter anderem Folgendes beinhalten:

  • Informationen zur möglichen Weitergabe der Daten an Handwerker;
  • Informationen zum Einsatz von Wärmedienstleistern sowie
  • sonstige Informationen zur Weitergabe der Daten.
  • Der Mieter sollte im Idealfall bestätigen, dass er die Datenschutzinformationen erhalten hat. Eine Einwilligung wird jedoch nicht abgefragt.
  • Für die Weitergabe der Daten an den Grundversorger ist eine gesonderte Einwilligung der betroffenen Person einzuholen, die der Mieter auch verweigern können muss, ohne etwaige Nachteile zu erleiden. Vor der entsprechenden Datenweitergabe ist der Mieter gemäß Art. 13 DSGVO zu informieren.
  • Die Weitergabe der Daten an Dritte erfordert eine Einzelfallbetrachtung. Die betroffene Person ist vorher ebenfalls nach
  • Art. 13 DSGVO zu informieren.
  • Auch während des Mietverhältnisses gilt, dass personenbezogene Daten zu löschen sind, die für keine Zwecke mehr benötigt werden, sofern keine (gesetzliche) Aufbewahrungspflicht besteht.

Der Leitfaden soll regelmäßig evaluiert und aktualisiert werden, um Neuerungen (insbesondere auf europäischer Ebene) berücksichtigen zu können.

ICG Leitfaden zum sicheren Umgang mit Daten in der Immobilienbranche (Download)


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