Zusammenfassung

 
Überblick

Die Förderungen des Landes Schleswig-Holstein erfolgen über die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Die einzelnen Förderprogramme können auf der Webseite der IB.SH unter folgender Anschrift eingesehen werden: www.ib-sh.de. Hier finden Sie neben den Programmen auch Formulare und Merkblätter.

Das Land Schleswig-Holstein orientiert sich bei der energetischen Sanierung an den vorhandenen KfW-Programmen. Anders als bei einigen anderen Bundesländern werden diese aber nicht zinsverbilligt angeboten. Die Förderung des Landes besteht im Wesentlichen aus den unten genannten Programmen. Ausgenommen hiervon sind die sogenannten Stadtentwicklungskonzepte.

1 Förderprogramme

Das Land Schleswig-Holstein will seine energetischen Ziele insbesondere mit folgenden Programmen erreichen:

 
Förderprogramm Antragsberechtigte Förderart
IB.Immobiliencheck Eigentümer von Mehrfamilienhäusern Beratung
Modernisierungszuschuss für Selbstnutzer Privatpersonen Zuschuss
Modernisierungszuschuss für private Vermieter Private Vermieter Zuschuss
IB.SH WEGfinanz Privatpersonen Zuschuss
Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen Privatpersonen mit mind. 1 Kind oder 1 schwerbehinderten Person Darlehen
IB.SH Immofix Privatpersonen Darlehen
IB.SH Immokonstant 24 Privatpersonen Darlehen
IB.SH Immo Effizienzhaus Privatpersonen Darlehen
Förderrichtlinie Energetische Stadtsanierung (KfW 432): Ko-Förderung kleine Gemeinden 2018 bis 2020 Kommunale Gebietskörperschaften und deren unselbstständige Eigenbetriebe Zuschuss
Soziale Wohnraumförderung Schleswig-Holstein Eigentümer von vermieteten Wohnungen Darlehen und Zuschuss

2 IB.Immobiliencheck

Mit diesem Programm sollen Planungen von Sanierungen und Modernisierungen von Mehrfamilienhäusern unterstützt werden.

2.1 Wer wird beraten?

Das Beratungsangebot steht Eigentümern von Mehrfamilienhäusern zur Verfügung.

2.2 Gegenstand der Beratung

Beratung

Um die Bereitwilligkeit zur Modernisierung zu fördern, bietet die IB.SH den sogenannten "IB.ImmoblilienCheck" an. Hierbei handelt es sich um eine durchaus lohnende Beratung im Zusammenhang mit den Modernisierungsüberlegungen. Folgende Leistungen werden dabei angeboten:

  • Objektbegehung
  • Analyse des Gebäudezustands
  • Erstellung eines energetischen Optimierungskonzepts
  • Berücksichtigung notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen, Erweiterungen oder Umbauten
  • Finanzierungsberatungen
  • Fördermittelprüfung
  • Erstellen von Kostenplänen, Liquiditätsplänen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen
  • Beantragung von Fördermitteln (KfW und Land)
  • Erstellung energetischer Nachweise für Fördermittel
  • Erstellung Energieausweis.

Die jeweiligen regionalen Ansprechpartner findet man auf der Webseite der IB.SH.

2.3 Kosten der Beratung

Die Beratung ist nicht ganz kostenlos. Was eine Beratung kostet, hängt vom Leistungsumfang der Beratung ab.

3 Modernisierungszuschuss für Selbstnutzer

Dieses Programm soll Eigentümer von selbstgenutzten Wohnungen dazu motivieren, ihre Wohnungen energetisch zu sanieren, Barrieren zu reduzieren oder Maßnahmen zum Einbruchschutz durchzuführen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss.

3.1 Für wen sind die Förderungen gedacht?

Selbstnutzer

Das Programm ist für private Eigentümer von Häusern und Wohnungen gedacht, die das Objekt zu eigenen Wohnzwecken nutzen.

3.2 Was wird gefördert?

Energetische Sanierung

Gefördert werden Maßnahmen, die zu einer energetischen Sanierung oder zum Abbau von Barrieren führen. Die energetischen Maßnahmen müssen nach ihrer Beendigung zu einer CO2-Einsparung von mindestens 20 % führen. Wer energetische Maßnahmen durchführen will, der muss seine Wohnung von einem Sachverständigen bewerten lassen. Sachverständige im Sinne des Programmes sind

  • die Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e. V.
  • Sachverständige, die zur Ausstellung von Energieausweisen nach § 21 EnEV berechtigt sind.

Barrierereduzierung

Gefördert werden auch Maßnahmen, die eine Reduzierung von bestehenden Barrieren an und in der selbstgenutzten Wohnung zum Ziel haben. Solche Maßnahmen können insbesondere sein:

  • Verbesserungen an der Außenanlage
  • Änderungen an der Treppenanlage
  • Herstellen von Rampen
  • Zuwegung zu Stellplätzen
  • Veränderungen von Raumzuschnitten
  • Verbreiterung von Türen
  • Verbesserung der Sanitäranlagen.

Bei der Planung von barrierereduzierenden Maßnahmen ist die ARGE für zeitgemäßes Bauen e. V. zu beteiligen. Die IB.SH verlangt bei der Antragstellung eine entsprechende Stellungnahme der ARGE.

Einbruchschutz

Neben den vorgenannten Maßnahmen werden über dieses Programm auch Maßnahmen zum Einbruchschutz gefördert. Welche Maßnahmen gefördert werden, ergibt sich aus dem KfW-Programm (455) (www.kfw.de). Grundsätzlich wird für die geplante Sicherheitstechnik ein Zertifikat verlangt. Ist dieses nicht vorhanden, muss der Antragsteller nachweisen, dass die Sicherheitstechnik den geforderten technischen Mindestanforderungen entspricht. Bei Antragstellung ist ein entsprechender Kostenvoranschlag vorzulegen.

Nicht gefördert werden Maßnahmen an Ferienwohnungen und Zweitwohnungen.

 
Praxis-Tipp

Anbieter von Beratungsgesprächen

Beratungsgespräche werden von der IB.SH, aber auch durch die Ortsvereine von Haus & Grund vorgenommen.

3.3 Konditionen

Zuschuss 2.000 EUR

Gefördert wird, wenn die Investition mindestens 12.000 EUR beträgt. Der Zuschuss b...

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