Berliner Mietspiegel 2017 vom Landgericht gestärkt
Hintergrund: Mieterhöhung für Wohnung in Berlin
Die Vermieterin einer Wohnung in Berlin verlangt vom Mieter, einer Mieterhöhung zuzustimmen. Gemäß ihrem Mieterhöhungsverlangen soll die Miete für die 94 Quadratmeter große Wohnung von 657 Euro um 45 Euro auf 702 Euro steigen.
Zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete berief sich die Vermieterin auf diverse Wohnungsmieten aus ihrem Bestand beziehungsweise auf ein vom Gericht einzuholendes Sachverständigengutachten.
Entscheidung: Mietspiegel 2017 reicht als Schätzgrundlage
Das Mieterhöhungsverlangen ist nur in Höhe von 16 Euro monatlich begründet. Eines Sachverständigengutachtens bedarf es für die Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete nicht, weil das Gericht diese anhand des Berliner Mietspiegels 2017 schätzen kann.
Die Daten aus dem Mietspiegel können als verlässliche Grundlage für eine Schätzung verwendet werden. Für das im Fall maßgebliche Mietspiegelfeld L 2 sind die Daten von knapp 13.200 Wohnungen zugrunde gelegt worden. Das ist ein Vielfaches der mindestens zu fordernden Vergleichswohnungsmieten. Außerdem sind in einem angemessenen Verhältnis die Daten von privaten Vermietern und städtischen Wohnungsbaugesellschaften in den Mietspiegel eingeflossen.
(LG Berlin, Urteil v. 14.2.2018, 64 S 74/17)
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
1.087
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
829
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
800
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige Klauseln im Mietvertrag
497
-
Balkonkraftwerke: Das gilt für WEG & Vermieter
433
-
Betriebskostenvorauszahlung: Das gilt bei Anpassungen
394
-
Balkonsanierung: Pflichten, Rechte und Kostenverteilung
356
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
344
-
Wertsicherungsklausel im Gewerbemietvertrag
337
-
Blumenkästen am Balkon: Das gilt für Mieter und WEGs
313
-
Indexmiete – die wichtigsten Urteile im Überblick
19.05.2026
-
Hausverwaltung: 5 Tipps für die Digitalisierung
12.05.2026
-
Zehn Wärmetechnologien im Vergleich: Vor -und Nachteile
29.04.2026
-
Förderprogramme für die Digitalisierung kaum genutzt
28.04.2026
-
GdWE ist immer für Balkonsanierung zuständig
24.04.2026
-
AGB-Verstoß kippt Wertsicherungsklausel von Anfang an
22.04.2026
-
WEG- und Mietverwaltung: Preise und Vergütung
22.04.2026
-
Die häufigsten Fehler bei der Nebenkostenabrechnung
21.04.2026
-
E-Autos in Mehrfamilienhäusern: Förderung ab sofort
15.04.2026
-
Untervermietung nach Auszug eines Mitmieters
15.04.2026