Elektronische Signatur









E-Mail-Symbol mit Computer-Netzwerk
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Container-Signatur reicht nicht

Schriftsätze über EGVP sind nur mit qualifizierter elektronischer Signatur fristwahrend

Elektronische Schriftsätze über das EGVP müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein – eine Container-Signatur ist seit 2018 nicht mehr ausreichend. Das gilt auch, wenn lediglich ein Dokument via Container übermittelt wurde. Aus dem Rechtsstaatsprinzip und der prozessuale Fürsorgepflicht folgt aber eine Hinweispflicht des Gerichtes bei einem entsprechenden Schriftsatzeingang.