Die Kenntnis der grundlegenden Entscheidungen der Obergerichte sowie des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Abwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten über das beA dürfte zur Vermeidung von Haftungsfällen für jeden Rechtsanwalt von Nutzen sein.mehr
Bereits seit Anfang des vergangenen Jahres sind ergänzende Unterlagen zu den Entgeltunterlagen in elektronischer Form zu führen. Diese Regelung steht in einem engen Zusammenhang mit der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung. Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst.mehr
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Ab dem 1. August 2022 gelten die neuen Regelungen des Nachweisgesetzes. Müssen Arbeitsvertrag, Kündigung oder Befristungsabreden damit immer schriftlich abgefasst sein? Was ändert sich? Wann ist die Schriftform vorgeschrieben und welche Auswirkungen hat es, wenn diese nicht eingehalten wird?mehr
Digitaler Aufbruch? Nicht, wenn es um Arbeitsverträge geht, beobachtet Transformationsexperte Johannes Brinkkötter. Er hat sich das Thema elektronische Signatur und rechtliche Hürden genauer angesehen.mehr
Papierverträge kosten Zeit und machen die Vermietung ineffizient. Mit der E-Signatur lassen sich Mietverträge digital abwickeln und Medienbrüche vermeiden. Es winken Kostensenkungen, weniger Leerstand und zeitgemäße Prozesse. Doch ist die digitale Unterschrift auch rechtsgültig? Wir klären auf.mehr
Die Unterzeichnung als Vertreter kann auch mit dem Zusatz „i. A.“ kenntlich gemacht werden, insbesondere wenn dies im Zusammenhang mit einem Firmenstempel des Vertretenen erfolgt.mehr
Elektronische Schriftsätze über das EGVP müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein – eine Container-Signatur ist seit 2018 nicht mehr ausreichend. Das gilt auch, wenn lediglich ein Dokument via Container übermittelt wurde. Aus dem Rechtsstaatsprinzip und der prozessuale Fürsorgepflicht folgt aber eine Hinweispflicht des Gerichtes bei einem entsprechenden Schriftsatzeingang.mehr
Bereits seit dem 1.1.2018 ist im elektronischen Rechtsverkehr die Containersignatur unzulässig. Die Rechtsänderung durch die Verordnung zum Elektronischer Rechtsverkehr (ERVV), die das BSG nun bestätigt hat, wurde in der Praxis bisher nicht hinreichend wahrgenommen. Sie kann leicht zum Versäumen von Fristen führen. Einen Ausweg bietet dann nur noch die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.mehr
Berufsgeheimnisträger wie Anwälte, Steuerberater oder Ärzte müssen berufliche E-Mails mit sensiblen Daten in jedem Fall verschlüsseln. Wer das unterlässt, handelt nicht nur datenschutzwidrig, es kann sich laut Ansage des Sächsischen Datenschutzbeauftragten auch um eine Straftat gemäß § 203 StGB handeln.mehr
E-Commerce und E-Government gewinnen immer mehr an Bedeutung, doch gibt es immer noch Probleme, wenn es um Vorgänge geht, bei denen die gesetzliche Schriftform vorgeschrieben ist. Zwar gibt es seit Jahren die qualifizierte elektronische Signatur, die das Pendant zur handschriftlichen Unterschrift darstellt. Doch in der Praxis konnte sie sich nicht wirklich durchsetzen. Da soll das Vertrauensdienstegesetz ändern.mehr
Ein Einspruch kann mit einfacher E-Mail - ohne qualifizierte elektronische Signatur - eingelegt werden.mehr
Der BFH hat entschieden, dass auch nach der bis zum 31.7.2013 geltenden Rechtslage ein Einspruch mit einfacher E-Mail, d. h. ohne eine qualifizierte elektronische Signatur, eingelegt werden konnte, wenn die Finanzbehörde einen Zugang für die Übermittlung elektronischer Dokumente eröffnet hat.mehr
Ein Arbeitgeber kann von seinem Arbeitnehmer die Beantragung einer qualifizierten elektronischen Signatur und die Nutzung einer elektronischen Signaturkarte verlangen, wenn dies für die Erbringung der Arbeitsleistung erforderlich und dem Arbeitnehmer zumutbar ist, so das Bundesarbeitsgericht.mehr
In Nr. 1 Satz 2 AEAO zu § 357 ist geregelt, dass ein Einspruch unter der Voraussetzung der Zugangseröffnung auch elektronisch eingelegt werden kann, ohne dass es einer qualifizierten elektronischen Signatur bedarf (in Hamburg ist der Zugang eröffnet).mehr
Das Versenden einer einfachen E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur genügt nicht den Anforderungen einer „schriftlichen Mängelrüge“ nach der VOB/B und kann deshalb auch die Verjährungsfrist für Baumängel nicht wirksam verlängern. Dies bestätigte kürzlich das OLG Frankfurt am Main in einem Hinweisbeschluss.mehr