Fachbeiträge & Kommentare zu Elektronische Signatur

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Gesetzesradar öffentlicher ... / 3.6 Bürokratieentlastung

Gesetzestitel: Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Erleichterung des Schriftformerfordernisses: für den Nachweis über die wesentlichen ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Belgien / 8 Elektronische Rechnungsstellung

Rechnungen können nach den Bedingungen des belgischen Rechts elektronisch übermittelt werden. Dies setzt u. a. voraus, dass die Rechnungen unveränderlich sind und ihr Inhalt erhalten bleibt. Die Rechnungen müssen mit einer elektronischen Signatur versehen sein. Eine fortgeschrittene elektronische Signatur beruhend auf einem qualifizierten Zertifikat ist nicht erforderlich. S...mehr

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Umsatzsteuer in Belgien / 9 Elektronische Übermittlung der Umsatzsteuererklärung

Unternehmen, die nur eine Umsatzsteuererklärung monatlich oder jedes Quartal abgeben, können dies auf elektronischem Weg über das INTERVAT-System erledigen. Unternehmen, die öfter Erklärungen abgeben, wie z.B. Steuerberater für ihre Mandanten, können dies über das EDIVAT-System abwickeln. Unternehmer, die das INTERVAT-System nutzen, müssen über Folgendes verfügen: Internet-Ansc...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Bürokratieabbau

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Korrespondenz zwischen HR u... / 2 Regeln für die Korrespondenz

Schreiben an Mitarbeiter sind ein Teil der Geschäftskorrespondenz. Deshalb gelten für den formalen Aufbau und die äußere Form die gleichen Regeln wie für die gesamte Geschäftskorrespondenz. Im Regelfall werden die üblichen Geschäftsbriefbogen verwendet. Neben dem klassischen Geschäftsbriefbogen sind heute E-Mail, HR-Portale und elektronische Signaturen die gängigen Kommunika...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.88 Prüfung des Jahresabschlusses

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§ 87a AO n.F. und der Einsp... / III. Beschränkung des Zugangs im Fall der elektronischen Kommunikation mit dem FA

Im Fall der elektronischen Kommunikation mit den Finanzbehörden ergänzt § 87a AO seit langem die Art und Weise, ob und wie dies möglich ist. Insoweit stellt § 87a Abs. 1 S. 1 AO klar, dass ein Zugang zur Übermittlung elektronischer Dokumente eröffnet sein muss. Einen solchen Zugang eröffnet derjenige, der eine geeignete technische Einrichtung, also insbesondere einen "elektr...mehr

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§ 87a AO n.F. und der Einsp... / 2. Änderung des § 87a Abs. 1 S. 2 AO

Bereits in seinem Urt. v. 13.5.2015 – III R 26/14, BStBl. II 2015, 790, Rz. 11, ging der BFH davon aus, dass eine elektronische Einreichung eines Einspruchs voraussetzt, dass das FA einen Zugang eröffnet. Insoweit verweist er ausdrücklich auf § 87a Abs. 1 S. 1 AO in der im Streitjahr 2013 geltenden Fassung. Diese Vorschrift gilt unverändert fort. Neu ist in der seit dem 1.1....mehr

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§ 87a AO n.F. und der Einsp... / 1. Bisherige Rechtsansicht zur Formwirksamkeit

§ 357 Abs. 1 S. 1 AO schreibt (weiterhin) vor, dass ein Einspruch schriftlich oder elektronisch einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären ist. Satz 2 in § 357 Abs. 1 AO stellt klar, dass es genügt, wenn aus dem Einspruch hervorgeht, wer ihn eingelegt hat. Und nach § 357 Abs. 1 S. 3 AO schadet die unrichtige Bezeichnung des Einspruchs nicht. All dies deutet darauf hin, d...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2.6 Kündigungserklärung

Rz. 59 Hinweis Kündigung durch Vermieter Die Kündigung des Wohnraummietverhältnisses kann nur von dem Vermieter ausgesprochen werden. Das ist grds. derjenige, der in dem Mietvertrag als Vermieter bezeichnet worden ist und den Mietvertrag unterschrieben hat (KG, Urteil v. 4.2.2019, 8 U 109/17, GE 2019, 384). Handelt es sich um mehrere natürlichen Personen, kommt es darauf an, o...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.7.4 Unterlassungsklagen

Rz. 238 Sowohl der Vermieter als auch der Mieter können ihren jeweiligen Vertragspartner auf Unterlassung von Vertragsverstößen in Anspruch nehmen. Ein Unterlassungsantrag muss so deutlich gefasst sein, dass er den Gegenstand des Verfahrens und damit den Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 ZPO) so genau bestimmt, dass sich der Gegner erschöpfend verteidigen ...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.5 Räumungsklage

Rz. 146 Der Vermieter hat nach Beendigung des Mietverhältnisses gegen den Mieter einen Anspruch auf Rückgabe der Mietsache (§ 546 Abs. 1). Aus einer dreiseitigen Vereinbarung zwischen Vermieter, Altmieter und Neumieter, nach welcher der Neumieter mit Wirkung für die Zukunft anstelle des Altmieters in den Mietvertrag mit dem Vermieter eintritt, erwächst regelmäßig kein unmitt...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.7 Elektronische Rechnungen (§ 26 Abs. 3 MWStG)

Rz. 91 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Steuerbeleg kann mit der Zustimmung der Person, für die die Leistung erbracht wird, auch in elektronischer Form ausgestellt werden. Dabei gilt als ein Beleg in elektronischer Form jeder Beleg, der elektronisch erstellt und empfangen wird und nicht mehr nur solche, die mit einer garantierten, auf qualifiziertem Zertifikat basierenden elekt...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.7 Elektronische Rechnungen

Rz. 88 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Elektronische Rechnungen sind seit 1. Januar 2013 Papierrechnungen gleichgestellt. Es ist zulässig, dass Rechnungen vom Leistenden in beliebigem Dateiformat (z. B. pdf, doc, xls, xml) ausgestellt und in beliebiger elektronischer Form (z. B. per E-Mail oder als Anhang hierzu, Web-Download) an den Leistungsempfänger übermittelt werden. Rz. 89 St...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.3 Elektronische Rechnungen

Rz. 76 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Als Rechnung gilt auch eine auf elektronischem Weg ausgestellte und übermittelte Rechnung, wobei eine schriftliche Zustimmung des Rechnungsempfängers über eine solche Übermittlungsart bestehen muss. Rz. 77 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Rechnungsaussteller muss die Echtheit der Herkunft, die Lesbarkeit und Vollständigkeit des Inhalts gewährleis...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.6 Elektronische Rechnungsstellung

Rz. 60 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Mit Wirkung zum 01.01.2013 wurde das Umsatzsteuergesetz geändert, um nach den Vorgaben der Europäischen Union die digitale Rechnungstellung zu erleichtern. Aus portugiesischer Sicht gelten nicht strukturierte Rechnungen (z. B. Scans, Word- oder PDF-Dokumente) nicht als elektronische Rechnungen. Grundsätzlich dürfen nur Rechnungsstellungsprogra...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.5 Elektronische Rechnungsstellung

Rz. 59 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Griechenland hat die Regelungen der Europäischen Union für digitale Rechnungstellung grundsätzlich umgesetzt. Dennoch erwarten die Behörden bei digitalen Rechnungen, dass zusätzliche Maßnahmen für die Sicherung der Echtheit der Herkunft und Unversehrtheit des Inhalts getroffen werden. Dazu kann ein EDI-Verfahren oder eine fortgeschrittene ele...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.6 Elektronische Rechnungen

Rz. 95 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Als Rechnung gilt auch eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung, sofern der Empfänger zustimmt. Voraussetzung ist, dass die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung folgenderweise gewährleistet sind: durch ein innerbetriebliches Kontrollverfahren; mit qualifizierter elektronischer Signatur; m...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.5 Elektronische Rechnungsstellung

Rz. 57 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich gilt eine Gleichstellung digitaler Rechnungen mit Papierrechnungen, und es gibt keine besonderen Anforderungen wie z. B. Signaturen oder Formatvorgaben. Seit dem 01.04.2019 ist bei Rechnungen an den öffentlichen Sektor (B2G) über netto 100.000 NOK grundsätzlich eine digitale Rechnungstellung nach dem Elektronisk Handelsformat (E...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Alvermann/Wollweber, Der Anspruch auf Erteilung einer USt-Identifikationsnummer, UStB 2009, 261. Bachstein, Die EU-konforme Rechnung?, IWB 2013, 144. Becker, Stellungnahme zu den Schlussanträgen des Generalanwalts in den Rechtssachen "Geissel" und "Butin", MwStR 2017, 610 ff. Becker, Hat die Rechnung als Voraussetzung des Vorsteuerabzugs ausgedient? Auswirkungen der EuGH-Urteil...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.1.1 Allgemeines

Rz. 53 Stand: 6/01 – 02/2025 Bis zum 31.12.2024 waren Rechnungen nach § 14 Abs. 1 S. 2 UStG a. F. auf Papier oder vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers auf elektronischem Wege zu übermitteln. Mit der Neufassung des § 14 Abs. 1 S. 2 UStG zum 01.01.2025 kann eine Rechnung als elektronische Rechnung oder als sonstige Rechnung übermittelt werden. Die Ausstellung von sonstig...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.2.2 Definition der elektronischen Rechnung

Rz. 62 Stand: 6/01 – 02/2025 Zwar war schon bisher in § 14 Abs. 3 UStG von der elektronischen Rechnung die Rede, eine entsprechende ausdrückliche Definition enthielt das Gesetz jedoch nicht. Dieser Mangel wird durch § 14 Abs. 1 S. 8 UStG behoben. Demnach ist eine elektronische Rechnung eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird. Darunter ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2 Lesbarkeit

Rz. 13 Stand: 6/01 – 02/2025 Die Rechnungen müssen für den gesamten Zeitraum der Aufbewahrung lesbar sein (§ 14b Abs. 1 S. 2 UStG). Durch das StVereinfG 2011 wurde § 14b Abs. 1 S. 2 UStG neu formuliert und verweist auf § 14 Abs. 3 S. 1 UStG (bis 31.12.2024 § 14 Abs. 1 S. 2 UStG). Erforderlich ist daher, dass die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Le...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.3.2 Änderungen des § 14 UStG im Wortlaut

Rz. 74c Stand: 6/01 – 02/2025 Mit dem Wachstumschancengesetz wurde § 14 UStG wie folgt geändert: Neufassung des Absatz 1 Satz 2 bis 8: „Eine Rechnung kann als elektronische Rechnung oder vorbehaltlich des Absatzes 2 als sonstige Rechnung übermittelt werden. Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Stand: 6/01 – 02/2025 Die heutige Fassung der §§ 14–14c UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung/Neustrukturierung der Vorschrift durch Art. 5 des Zweiten Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften (StÄndG 2003; Gesetz vom 15.12.2003, BGBl I 2003, 2645), die nach Art. 25 Abs. 4 StÄndG 2003 am 01.01.2004 in Kraft getreten ist (vgl. Rz. 1 ff.). Rz. 5 Stand: 6/01...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.1 Inhaltliche Anforderungen

Rz. 86 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Rechnungen müssen grundsätzlich die folgenden Rechnungsangaben enthalten: fortlaufende Rechnungsnummer, Besteuerungszeitpunkt, Rechnungsdatum, Name, Anschrift und USt-IdNr. des liefernden bzw. leistenden Unternehmers, Name und Anschrift des Empfängers, eine hinreichende Beschreibung der gelieferten Gegenstände oder Leistungen, Menge bzw. Umfang, Ums...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Die umsatzsteuerliche Neuregelung

Rz. 10 Stand: 06/03 – 07/2025 Durch das Wachstumschancengesetz wird § 14 Abs. 1–3 UStG wie folgt neu gefasst: Gesetz § 14 Ausstellung von Rechnungen (1) 1Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird.2Eine Rechnung kann als elektronische Rechnung oder vorbeh...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.2.7.3 Vergütungszeitraum

Rz. 126 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Vergütungszeitraum muss mindestens drei aufeinander folgende Kalendermonate in einem Kj. umfassen. Es müssen nicht in jedem Kalendermonat Vorsteuerbeträge angefallen sein. Für den restlichen Zeitraum eines Kj. können die Monate November und Dezember oder es kann auch nur der Monat Dezember Vergütungszeitraum sein. Wegen der Auswirkungen ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.5.5 Weitere Hinweise zur Ordnungsmäßigkeit einer Rechnung im Zusammenhang mit dem Vorsteuerabzugsrecht

Rz. 93 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Geht das Original der Rechnung verloren, kann der Unternehmer mit allen verfahrensrechtlich zulässigen Beweismitteln nachweisen, dass zum Zeitpunkt der Entstehung des Rechts auf Vorsteuerabzug eine ordnungsgemäße Rechnung vorgelegen hat (vgl. BFH vom 16.04.1997, BStBl II 1997, 582). Die Vorlage einer Kopie kann ausreichend sein (vgl. BFH vom ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 13.1 Erklärungspflichten (§§ 16ff. dUStG)

Rz. 131 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die im Inland ansässigen registrierten Steuerpflichtigen sind verpflichtet, für jeden Veranlagungszeitraum eine Erklärung bis zum 25. des folgenden Kalendermonats an das FA abzugeben. Als Veranlagungszeitraum gilt grundsätzlich ein Kalendermonat. Der registrierte Steuerpflichtige kann für einen Besteuerungszeitraum von einem Kalenderquartal ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7.5 Zeitliche Wirkung einer Rechnungsberichtigung

Rz. 162 Stand: 6/01 – 02/2025 Umstritten war lange Zeit der Zeitpunkt, auf den eine Rechnungsberichtigung wirkt. Nach § 15 Abs. 1. S. 1 Nr. 1 S. 2 UStG setzt der Vorsteuerabzug voraus, dass der Unternehmer im Besitz einer Rechnung ist, die den Vorgaben der §§ 14, 14a UStG entspricht. Enthält eine Rechnung Fehler, ist diese Voraussetzung unzweifelhaft nicht erfüllt, ein Vorste...mehr

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 109 Adamy, Die Achillesferse der Arbeitsmarktpolitik ist und bleibt die Spaltung in zwei Rechtskreise, SoSich 2016, 284. Axer, Der verfassungsrechtliche Schutz der Sozialversicherung in Organisation und Finanzen, SGb 2022, 453. Bernau, Die Rechtsprechung des BGH zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, NJW 2017, 2001. Brussig/Kirsch/Schilling, Der Einsatz von Maßnahmen zu...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / D. Qualifizierte elektronische Signatur (Abs. 3)

Rz. 10 Im Präsenzverfahren ist eine als körperliche Urkunde erstellte Niederschrift gemäß § 13 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 BeurkG von den Beteiligten und gemäß § 13 Abs. 3 S. 1 BeurkG von dem Notar zu unterzeichnen. Weitere Unterschriftspflichten ergeben sich aus § 16 Abs. 3 S. 5 ("Dolmetscher"), § 22 Abs. 2 ("Zeuge oder zweiter Notar"), § 24 Abs. 1 S. 4 ("zugezogene Person") und aus ...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / II. Funktion und Funktionsweise einer Signatur

Rz. 8 § 39a Abs. 1 S. 2 BeurkG verlangt für einfache elektronische Zeugnisse eine sog. qualifizierte elektronische Signatur. Die EU-eIDAS-VO unterscheidet zwischen einfacher, fortgeschrittener und qualifizierter elektronischer Signatur.[14] Wo die elektronische der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt wurde,[15] verlangt das Gesetz in der Regel eine qualifizierte elektr...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / III. Die Erzeugung der elektronischen Signatur als Amtshandlung des Notars

Rz. 28 Bei der Erstellung eines Vermerks in Papierform kann zwischen der Unterschrift, die als solche eigenhändig geleistet werden muss, und dem (delegierbaren) Aufdrücken des Siegels unterschieden werden. Bei der Abschriftsbeglaubigung ist zwar umstritten, ob die Beglaubigung ein Zeugnis des Notars darstellt oder nicht vielmehr eine Bescheinigung darüber, dass angesichts de...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / IV. Elektronische Signaturbeglaubigung

Rz. 47 Bisher weitestgehend ohne praktischen Anwendungsbereich war die elektronische Signaturbeglaubigung. Sie ist gewissermaßen das Gegenstück zur Unterschrifts- und Handzeichenbeglaubigung in der Papierwelt.[63] Sie kommt nur bei Signaturen in Betracht, denen "Schriftformqualität" beigemessen werden kann, also nur bei qualifizierten elektronischen Signaturen.[64] Sie war f...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Elektronische Abschriftsbeglaubigung von Papierdokumenten

Rz. 34 Hauptanwendungsfall der Vorschrift ist die elektronische Abschriftsbeglaubigung. Bei dieser beglaubigt der Notar – im Grundsatz nicht anders als bei der Abschriftsbeglaubigung nach § 42 BeurkG – die inhaltlich übereinstimmende Wiedergabe eines Dokuments mit der "Abschrift". Dabei spielt es vom Grundsatz her keine Rolle, ob sich bei dem wiedergegebenen Dokument um ein ...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüster/Prof. Dr. Christian Gomille/Prof. Dr. Nicola Preuß/Jan-Herbert Wentzel, BeurkG mit NotAktVV und DONot, DONot § 14a Elektronische Urkunden

Gesetzestext Auf elektronischen Urkunden kann eine grafische Wiedergabe des Amtssiegels abgebildet werden. In diesem Fall ist bei der grafischen Wiedergabe des Amtssiegels darauf hinzuweisen, dass allein die qualifizierte elektronische Signatur der Notarin oder des Notars maßgeblich ist.mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / II. Elektronische Abschriftsbeglaubigung von elektronischen Ausgangsdokumenten

Rz. 40 Auch die Erstellung elektronisch beglaubigter Abschriften von elektronischen Ausgangsdokumenten ist nach § 39a BeurkG möglich. Ausdrücklich normiert in Abs. 3 ist nur der Fall, dass das zu beglaubigende elektronische Dokument seinerseits bereits mit einer qualifizierten elektronischen Signatur signiert war. Es ist jedoch kein Grund erkennbar, warum beurkundungsrechtli...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 2. Elektronische Niederschrift, §§ 8 Abs. 2, 16b, 36 Abs. 2, BeurkG

Rz. 18 Die zum 1.8.2022 in Kraft getretene Änderung mit der weiteren Ergänzung im Jahr 2025[20] in Abs. 3 S. 3 stellt fest, dass die Angabe der UVZ-Nummer auf der nunmehr möglichen rein elektronischen "Urschrift", die erstmals in § 16b BeurkG für die Videokommunikationsverfahren als elektronische Niederschrift bezeichnet wird, nicht erforderlich ist, ebenso wenig bei den jet...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / III. Elektronische Unterschriftsbeglaubigung

Rz. 43 Durch die zuletzt[58] erfolgte Änderung des Abs. 1 S. 1 zweiter Halbsatz wurde klargestellt, dass der Anwendungsbereich der elektronischen Vermerkurkunden neben der Beglaubigung qualifizierter elektronischer Signaturen auch die Beglaubigung elektronischer Unterschriften und Handzeichen erfasst. Damit bedarf es zur Beglaubigung elektronischer Unterschriften und Handzei...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 7. Elektronische Verfahren der Identifizierung

Rz. 25 Für die Feststellung der Beteiligten bei Online-Beurkundungen und -Beglaubigungen über das von der Bundesnotarkammer betriebene Videokommunikationssystem sieht § 16c BeurkG spezielle Anforderungen vor. Der Notar ist auch im Online-Verfahren Herr des Verfahrens, dem die Ausgestaltung des Identifizierungsverfahrens obliegt. Während für das Präsenzverfahren § 10 Abs. 1 B...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 4. Elektronische Vermerke im Sinne des § 39a BeurkG

Rz. 25 Abs. 1 Nr. 4 greift gegenüber den in Abs. 1 Nr. 3 geregelten Eintragungstatbeständen namentlich dann ein, wenn keine papierförmige Ausgangsurkunde existiert, sondern der jeweilige Vermerk originär elektronisch erstellt wird.[59] Wie schon § 8 Abs. 1 Nr. 4a, Nr. 5a DONot enthält damit auch Abs. 1 Nr. 4 im Ergebnis lediglich die Klarstellung, dass dieselben Arten von Ze...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 2. Zu ersetzende elektronische Fassung der Urschrift und der elektronischen Urschrift

Rz. 6 Abs. 2 regelt die Ersetzung der elektronischen Fassung der Urschrift, falls diese ganz oder teilweise zerstört worden sein sollte. Die Regelung bezieht sich auf die nach § 56 BeurkG erstellten elektronischen Fassungen der Urschrift. Da der Notar gem. § 55 Abs. 3 BeurkG die im Urkundenverzeichnis registrierten Urkunden auch in einer elektronischen Urkundensammlung verwa...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / E. Sonstige Anforderungen an die qualifizierten elektronischen Signaturen (Abs. 4)

Rz. 14 Abs. 4 fasst schließlich die Anforderungen zusammen, die an die qualifizierten elektronischen Signaturen der Beteiligten gestellt werden. Hierbei wurden wesentliche der bislang in § 16b Abs. 4 BeurkG nur für die Aufnahme einer elektronischen Niederschrift bei der Beurkundung mittels Videokommunikation geregelten Vorgaben übernommen. Nach S. 1 sollen die qualifizierten...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / G. Exkurs: Siegeln im Rahmen der Elektronischen Urkundensammlung

Rz. 26 Zur Einstellung von Schriftstücken, die in Papierform vorliegen, in die elektronische Urkundensammlung verlangt § 56 Abs. 1 S. 1 BeurkG, dass die zu erstellenden elektronischen Dokumente mit den in Papierform vorhandenen Schriftstücken inhaltlich und bildlich übereinstimmen. Ein automatischer Stapeleinzug beim Scannen hat erhebliche praktische Vorteile gegenüber einem...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / B. Die Übertragung von der Papierform in die elektronische Form (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 definiert die Anforderungen, die an das Ergebnis des Medientransfers zu stellen sind. Nach S. 1 soll der Prozess der Übertragung technisch so gestaltet werden, dass die Darstellung des elektronischen Dokuments auf dem Wiedergabemedium inhaltlich und bildlich mit dem die Grundlage des Medientransfers bildenden und in Papierform vorhandenen Dokument übereinstimmt....mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / E. Notarvertreter und elektronische Urkunden (Abs. 4)

Rz. 6 Das Beurkundungsrecht sieht die Möglichkeit vor, elektronische Urkunden zu errichten. Es handelt sich um die einfachen elektronischen Zeugnisse nach § 39a BeurkG und die originär elektronischen Urkunden nach § 16b BeurkG, die infolge einer Beurkundung im notariellen Online-Verfahren entstehen. Anders als analoge Urkunden können elektronische Urkunden nicht mittels Heft...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Nachprüfbares Zertifikat

Rz. 20 Gemäß § 39a Abs. 1 S. 4 BeurkG i.V.m. § 13a Abs. 4 S. 1 und 2 BeurkG soll die Signatur "auf einem Zertifikat beruhen, das auf Dauer prüfbar ist". Bereits aus der Ausgestaltung der Norm als Soll-Vorschrift ergibt sich, dass die dauerhafte Prüfbarkeit keine Wirksamkeitsvoraussetzung für einfache elektronische Zeugnisse i.S.d. § 39a BeurkG ist.[24] Welche Anforderungen h...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Christian Armbrüster/Prof. Dr. Christian Gomille/Prof. Dr. Nicola Preuß/Jan-Herbert Wentzel, BeurkG mit NotAktVV und DONot, BeurkG § 13b Technische Rahmenbedingungen für elektronische Niederschriften

Gesetzestext (1) Elektronische Niederschriften sollen mittels eines Signatursystems signiert werden, das durch oder im Auftrag einer staatlichen Stelle oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts bereitgestellt wird. (2) 1Die in Absatz 1 genannte Stelle oder Person hat die Vertraulichkeit der durch das Signatursystem verarbeiteten elektronischen Niederschrift zu g...mehr