Fachbeiträge & Kommentare zu Elektronische Signatur

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Unterschrift.

Rn 22 § 699 enthält nicht die Bestimmung wie § 692 II für den MB, dass an Stelle handschriftlicher Unterzeichnung ein entspr Stempelabdruck oder eine elektronische Signatur genügt. Da aber sämtliche Mahngerichte automatisiert sind, gilt für ihre VB § 703b, wonach Beschlüsse, Verfügungen und Ausfertigungen (lediglich) mit dem Gerichtssiegel versehen werden und es einer Unters...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Beweisführung mit privaten elektronischen Dokumenten.

Rn 9 § 416a betrifft nur öffentliche elektronische Dokumente, nicht aber private öffentliche Dokumente. In der Literatur wird tw vorgeschlagen, § 416a analog anzuwenden, wenn ein Verfahren in Papierform geführt wird, das Original aber nicht in Papierform, sondern in elektronischer Form vorliegt (St/J/Berger § 416a Rz 15). In der Tat erscheint es sachgerecht, auch für private...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Rechtsmittel

a) Allgemeines Rz. 770 [Autor/Stand] Wer eine richterliche Entscheidung mit den Rechtsmitteln der Beschwerde, Berufung oder Revision anfechten will, muss vorab Folgendes klären: Wer kann das Rechtsmittel einlegen?; s. Rz. 771; Ist der Beschwerdeführer durch die Entscheidung "beschwert"?; s. Rz. 773; Welche Fristen und Formen sind zu beachten?; s. Rz. 774 ff.; Welche Konsequenzen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beweiskraft.

Rn 2 Voraussetzung für die Beweiskraft privater elektronischer Dokumente ist gem § 371a I 1, dass sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) versehen sind. Das hierzu erlassene SigG ist mit Wirkung vom 29.07.17 aufgehoben worden (Art. 12 I 2 des Gesetzes vom 18.7.17, BGBl. 2017 I, 2745). Das Vorliegen der Voraussetzungen des § 371a richtet sich nunmehr nach d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Errichtung des Verzeichnisses (S 1).

Rn 12 Die zentrale Verwaltung des Vermögensverzeichnisses benötigt das Verzeichnis in der dort gebotenen elektronischen Form. Die Formulierung stellt klar, dass der Gerichtsvollzieher das Vermögensverzeichnis aufgrund der mündlichen Angaben des Schuldners im Termin direkt als elektronisches Dokument errichten muss (S 1), (BTDrs 18/7560, 37; Wasserl DGVZ 16, 139, 145). Vom Sc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Gemäß § 371 I 2 unterliegen elektronische Dokumente nicht, wie eigentlich nahe liegend, den Regeln über den Urkundsbeweis, sondern dem Augenscheinsbeweis. Durch § 371a I 1 gelten aber hinsichtlich der Beweiskraft derartiger Dokumente doch die Urkundsregeln, nämlich grds diejenigen für private Urkunden. Hinsichtlich behördlicher Dokumente wird in Abs 3 auf die Regeln übe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Erfasster Personenkreis.

Rn 3 § 173 gilt neben den aufgeführten Personengruppen, Vereinigungen und Organisationen insb für: Rentenberater; Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfergesellschaften; Rentenversicherungsträger; Lohnsteuerhilfevereine; Vereinigungen von Arbeitnehmern mit sozial- oder berufspolitischer Zwecksetzung; Bauernver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beschwerdeschrift (Abs 2).

Rn 6 Die Beschwerde wird regelmäßig durch Einreichung einer Beschwerdeschrift eingelegt (II 1). Die Vorschrift des S 2 über den Mindestinhalt einer Beschwerdeschrift ist durch das ZPO-Reformgesetz neu geschaffen worden. Ebenso wie § 519 II für die Berufungsschrift (vgl BTDrs 14/4722, 112) verlangt sie die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die (unbedingte) Erkl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Unterschrift.

Rn 7 Die Regelung in Abs 4 verleitet zu der Annahme, dass es sich bei der Berufungsschrift um einen vorbereitenden Schriftsatz iSd §§ 129 ff handelt. Das ist jedoch nicht richtig. Da sie nicht lediglich ein künftiges Vorbringen der Partei ankündigt, sondern eine Prozesserklärung mit unmittelbarer Verfahrenswirkung enthält, ist die Berufungsschrift ein sog bestimmender Schrif...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen, schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen der Parteien sowie schriftlich einzureichende Auskünfte, Aussagen, Gutachten, Übersetzungen, Anträge und Erklärungen Dritter können nach Maßgabe der folgenden Absätze als elektronische Dokumente bei Gericht eingereicht werden. (2) 1Das elektronische Dokument muss für die Bear...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Information von Gläubiger und Schuldner (Abs 3).

Rn 16 Der Gläubiger ist unverzüglich zu informieren, allerdings nur über die zu Vollstreckungszwecken benötigten Daten. Der Verweis auf § 802d I 3 führt dazu, dass der Gläubiger die erlangten Daten nur zu Vollstreckungszwecken nutzen und die Daten nach Zweckerreichung zu löschen hat; hierauf ist er vom Gerichtsvollzieher hinzuweisen. Der Gläubiger darf die Daten nicht für an...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Abschriften und Anlagen.

Rn 5 Mit der Klageschrift sollen sonstige Anträge und Erklärungen einer Partei, die zugestellt werden sollen, dem Gericht schriftlich unter Beifügung der für ihre Zustellung oder Mitteilung erforderlichen Anzahl von Abschriften eingereicht werden (§ 253 V 1). Bei elektronischer Einreichung sind keine Abschriften beizufügen (§ 253 V 2). Fehlende Abschriften können vom Gericht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Der Begriff des elektronischen Dokuments.

Rn 2 Der Begriff des elektronischen Dokuments ist nirgends gesetzlich definiert. Der Begriff ›Dokument‹ ist an die Stelle des ›Schriftstücks‹ getreten (BRDrs 609/04, S 56). Gemeint ist eine Erklärung, die in digitaler Form zugeht und deshalb nur maschinell erfassbar ist. Bei einem solchen elektronischen Dokument kann es sich auch um Grafik-, Audio- oder Videodateien handeln ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Elektronischer Rechtsverkehr.

Rn 6 Abs 3 ermöglicht die maschinelle Beglaubigung einer in Papierform vorliegenden Abschrift, zwingt aber nicht dazu (›kann‹). Diese bedarf keiner Unterschrift, erfordert aber das Gerichtssiegel (vgl auch § 703b I). Dies gilt auch für die Zustellung der Abschrift per Telekopie, vulgo Fax (§ 174 II), nicht aber für Ausfertigungen (BGH NJW 17, 1951 [BGH 14.12.2016 - V ZB 88/1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren.

Rn 4 Die äußerliche Verbindung steht im Ermessen des Rechtspflegers (Zö/Herget § 105 Rz 2). Urt und Kfb werden zusammen ausgefertigt, § 317 III, IV. Der festgesetzte Betrag wird beiden Parteien formlos mitgeteilt. Der Gegner erhält gleichzeitig die Kostenrechnung mit dem Hinweis, dass die Kosten nach der beigefügten Berechnung festgesetzt wurden (Abs. 2 S. 2). Ein entspr Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Finance Office Professional
Digital statt doppelt: So g... / 3 Freigabeprozess digital vereinfachen

Auch der Freigabeprozess lässt sich mit einfachen Mitteln digitalisieren, ganz ohne komplexe Workflow-Software oder teure Lösungen. Entscheidend ist, dass die Freigabe eindeutig, nachvollziehbar und revisionssicher erfolgt. Die Freigabe kann z. B. erfolgen durch: eine E-Mail-Antwort, in der die Freigabe schriftlich bestätigt wird ("Freigegeben durch NN am 2025-06-01"), einen Zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Gesetzliche Beweisregeln (§ 286 II).

Rn 18 Die freie Beweiswürdigung wird ausgeschlossen durch die von § 286 II ausnw zugelassenen Beweisregeln. Abweichend vom Wortlaut der Vorschrift sollten mit ihr nur die in den bei Inkrafttreten der ZPO noch geltenden landesrechtlichen Beweisregeln aufgehoben werden, nicht aber die Beweisregeln, die außerhalb der ZPO in anderen Reichs- und Bundesgesetzen enthalten sind (MüK...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Medientransfer öffentlicher Dokumente.

Rn 6 Von jedem öffentlichen elektronischen Dokument, das von einer öffentlichen Behörde innerhalb der Grenzen ihrer Amtsbefugnisse oder von einer mit öffentlichem Glauben versehenen Person innerhalb des ihr zugewiesenen Geschäftskreises in der vorgeschriebenen Form errichtet wurde, kann ein beglaubigter Ausdruck erstellt werden. § 416a enthält keine Regelung über die Zuständ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 7 EuBVO – Übermittlung von Ersuchen und sonstigen Mitteilungen.

Gesetzestext (1) Ersuchen und Mitteilungen nach dieser Verordnung werden über ein sicheres und zuverlässiges dezentrales IT-System unter angemessener Achtung der Grundrechte und Grundfreiheiten übermittelt. Dieses dezentrale IT-System beruht auf einer interoperablen Lösung wie beispielsweise e-CODEX. (2) Für Ersuchen und Mitteilungen, die über das dezentrale IT-System übermi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 5 EuZVO – Von den Übermittlungs- und Empfangsstellen sowie den Zentralstellen zu verwendende Kommunikationsmittel.

Gesetzestext (1) Zuzustellende Schriftstücke, Ersuchen, Bestätigungen, Empfangsbestätigungen, Bescheinigungen und Mitteilungen, die unter Verwendung der Formblätter in Anhang I erstellt wurden, werden zwischen den Übermittlungs- und Empfangsstellen, zwischen diesen Stellen und den Zentralstellen oder zwischen den Zentralstellen der verschiedenen Mitgliedstaaten über ein sic...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1 Form

Rz. 19 § 12 KSchG schreibt für die Erklärung des Arbeitnehmers, das alte Arbeitsverhältnis trotz Obsiegens im Kündigungsschutzprozess nicht fortsetzen zu wollen, keine bestimmte Form vor. Da die Nichtfortsetzungserklärung aber als Ausübung eines gesetzlichen Sonderkündigungsrechts anzusehen ist (Rz. 1), bedarf sie nach § 623 BGB der Schriftform.[1] Hinweis Eine Übermittlung d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Anforderungen an die Aufbewahrung (§ 14b Abs. 1 S. 2 UStG)

Rz. 17 Nach § 14b Abs. 1 S. 2 UStG müssen die aufzubewahrenden Rechnungen für den gesamten Aufbewahrungszeitraum die Anforderungen des § 14 Abs. 3 S. 1 UStG erfüllen.[1] D.h. sowohl der Rechnungsaussteller als auch der Rechnungsempfänger müssen während der gesamten Aufbewahrungsfrist i. S. d. § 14b Abs. 1 S. 1 und S. 3 UStG die Echtheit der Herkunft der Rechnung, die Unverse...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Kroatien / 8 Elektronische Rechnungsstellung

Rechnungen können vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers elektronisch übermittelt werden. Die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung müssen gewährleistet sein. Dies durch Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur, durch Übermittlung der Rechnung per elektronischen Datenaustausch (EDI) oder durch ein innerbetri...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Aufzeichnungspflichten im B... / 10.3 Elektronische Rechnungen: Eventuell Formatvorgaben zu beachten

Durch das sog. Wachstumschancengesetz[1] wurde die elektronische Rechnung für Umsätze zwischen im Inland ansässigen Unternehmern, wenn der Leistungsempfänger die Leistung für sein Unternehmen empfängt, zwingend eingeführt.[2] Im Zuge der Neuregelung durch das Wachstumschancengesetz wurde auch der Begriff "elektronische Rechnung" gesetzlich definiert. Eine solche liegt nur vo...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.3 Pflichten des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis

Rz. 251 Ein Arbeitnehmer muss die Arbeitsleistung im Zweifel in Person erbringen, er kann sich keines Ersatzmannes bedienen. Durch das Weisungsrecht des Arbeitgebers werden der Ort, die Art und die Zeit der Arbeitsleistung konkretisiert. Der Arbeitgeber hat sein Weisungsrecht nach billigem Ermessen auszuüben. Eine Verletzung der Arbeitspflicht durch den Arbeitnehmer wird dur...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 7.1 Form

Die Schriftform ist bei der Kündigung von Wohnraummietverhältnissen gemäß §§ 568 Abs. 1, 126 BGB eine Wirksamkeitsvoraussetzung. Zwar würde die elektronische Form des § 126a BGB ausreichen. Diese spielt in der Praxis allerdings keine Rolle, weil die elektronische Form nur bei Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz gewahrt ist. Das Kün...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Anpassung der GoBD aufgrund gesetzlicher Änderungen

Kommentar Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) wurden aufgrund verschiedener gesetzlicher Änderungen angepasst. GoBD zum zweiten Mal geändert Für die Praxis ergab sich seit dem 1.1.2025 Änderungsbedarf, insbesondere durch die Einführung der obligatorischen ele...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Form und Platzierung der Unterzeichnung

Rz. 483 [Autor/Zitation] Nach § 322 Abs. 1 Satz 1 gilt für den Bestätigungs- oder Versagungsvermerk die Schriftform, dh. die Unterzeichnung mit Namensunterschrift (§ 126 Abs. 1 BGB). Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum AReG (vgl. Rz. 95) vertrat der Gesetzgeber die Auffassung "durch das ergänzende Schriftformerfordernis wird klargestellt, dass die Unterzeichnung eigenhä...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Angabe von Ort der Niederlassung und Tag der Unterzeichnung sowie weitere Angaben (Abs. 7 Satz 1 Halbs. 1)

Rz. 486 [Autor/Zitation] Bei der Unterzeichnung des Bestätigungs- oder Versagungsvermerks müssen Abschlussprüfer den Ort ihrer Niederlassung und den Tag der Unterzeichnung angeben (§ 322 Abs. 7 Satz 1). Die Angabe von Ort und Tag der Unterzeichnung war bereits in § 167 Abs. 3 Satz 1 bzw. § 336 Abs. 6 Satz 4 AktG 1965 normiert. Nunmehr stützt sich die Vorschrift auf Art. 28 Ab...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Zwangsvollstreckung aus arb... / 4.1 Einreichung des Antrags als elektronisches Dokument

Anträge auf eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme können von Personen und Gesellschaften des Privatrechts grundsätzlich per Post beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden, wenn die vorgeschriebenen Formulare verwendet und die entsprechenden Unterlagen (Vollstreckungstitel, Forderungsaufstellung usw.) eingereicht werden. Nach § 130a ZPO besteht die Möglichkeit, entsprechende...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 7. Unterzeichnung des Bestätigungsvermerks (Abs. 7)

Rz. 686 [Autor/Zitation] Aufgrund pandemie- oder kriegsbedingter Auswirkungen kann es vorkommen, dass Abschlussprüfer mit ihrer Tätigkeit an das "Homeoffice" gebunden sind. Dann kann der Fall eintreten, dass die zumeist übliche Unterzeichnung des Bestätigungs- oder Versagungsvermerks bei Berufsgesellschaften durch zwei berufsangehörige Personen organisatorisch nicht (rechtzei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Berichtspflicht gegenüber dem neuen Abschlussprüfer (Abs. 4)

Rz. 101 [Autor/Zitation] § 320 Abs. 4 verpflichtet den bisherigen Abschlussprüfer, auf (schriftliche) Anfrage des neuen Abschlussprüfers über das Ergebnis der bisherigen Prüfung bzw. der Vorjahresprüfung zu berichten. Es handelt sich um ein unmittelbares Informationsrecht des Abschlussprüfers gegenüber dem bisherigen Abschlussprüfer (vgl. Schorse/Morfeld in BeckOK HGB45, § 32...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 3.1 Besonderheiten des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags

Soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, ist der Verleiher an den Leiharbeitnehmer vorleistungspflichtig. Die Annahme der Arbeitsleistung stellt hingegen keine Hauptleistungspflicht des Entleihers dar. Die Pflicht zur Zahlung der Überlassungsvergütung besteht also unabhängig davon, ob der Entleiher den ordnungsgemäß angebotenen Arbeitnehmer einsetzt oder n...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnungen im Umsatzsteue... / III. Pflicht zur Wahl eines elektronischen Übermittlungswegs

Möglichkeiten der elektronischen Übermittlung: Die erforderliche elektronische Übermittlung einer E-Rechnung kann beispielsweise per E-Mail, elektronischer Schnittstelle, gemeinsamem Zugriff auf einen zentralen Speicherort innerhalb eines Konzernverbundes oder per Download über ein Internetportal erfolgen. Externe Dienstleister dürfen genutzt werden, wenn die formalen Anforderung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vertragsrecht und Steuern: ... / 1 Einführung

Die Auswirkungen zivilrechtlicher Gestaltungen auf das Steuerrecht verdeutlicht beispielsweise die Frage, ob ein steuerbarer Umsatz vorliegt oder nicht. Die Beantwortung ist abhängig von den schuldrechtlichen Regelungen. Praxis-Beispiel Gegenleistung beim Darlehen Bei einem Darlehen zählen zum Entgelt im Sinne der Umsatzsteuer die Zinszahlungen, während die Rückzahlung der Dar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Änderungen im GNotKG (A... / II. Wegfall der eigenhändigen Unterschrift oder elektronischen Signatur

Rz. 3 Die neue Regelung in § 19 Abs. 1 Satz 1 GNotKG soll die elektronische Übermittlung von notariellen Kostenberechnungen erleichtern. Bislang war eine Übersendung der notariellen Rechnung entweder im Original mit eigenhändiger Unterschrift erforderlich oder eine qualifizierte elektronische Signatur. Jetzt genügt die Textform. Der Gesetzgeber vollzieht damit die für die anw...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Schriftliche Erklärung

Rz. 282 [Autor/Zitation] Die nach Abs. 2 Satz 3 abzugebende Erklärung muss schriftlich iSd. § 126 BGB erfolgen. Eine Ersetzung durch eine qualifizierte elektronische Signatur ist möglich (Kliem/Rimmelspacher in Beck BilKomm.14, § 264 HGB Rz. 92; Fehrenbacher in BeckOGK HGB, § 264 Rz. 92 [9/2023]). Rz. 283 [Autor/Zitation] Ausweislich des Wortlauts von Abs. 2 Satz 3 ("dem Jahres...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Steuerrecht

Rn. 58 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 § 147 Abs. 1 Nr. 2f. AO erfasst neben den Handelsbriefen der Kaufleute auch Geschäftsbriefe. Danach sind auch der Schriftverkehr unter Kaufleuten, der keine Handelsgeschäfte betrifft, sowie die Korrespondenz unter Nichtkaufleuten aufzubewahren, die steuerlich aber ebenfalls der Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht unterliegen. Für Zwecke de...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Mahnung und Mahnverfahren / 2.2 Inhalte der Rechnung

Auch bei der Rechnungsstellung müssen inhaltliche und formale Fehler vermieden werden. § 14 Abs. 4 UStG muss pedantisch beachtet werden, weil anderenfalls die Gefahr besteht, dass sich der Kunde u. U. darauf beruft, dass die zivilrechtliche Fälligkeit der Forderung nicht besteht. Die Kunden werden immer spitzfindiger, wenn es darum geht, Gründe zu finden, Forderungen nicht s...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterhaftung und Ve... / 3.3 Organisation der Kanzlei

Der Steuerberater kann mit einer guten Organisation seiner Kanzlei (vgl. § 4 Abs. 1 BOStB) und entsprechend zuverlässigem Personal die Haftungsrisiken minimieren. Zur ordnungsgemäßen Organisation gehört es, Vorsorgemaßnahmen für den Fall der Verhinderung des Steuerberaters zu treffen, v. a. wenn er "Einzelkämpfer" ist. Die dauerhafte wechselseitige Zusammenarbeit für solche ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterhaftung und Ve... / 7.2 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Kenntnisse über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnissen sind erforderlich. Die Wiedereinsetzung ist keine Fristverlängerung, sondern der Steuerpflichtige wird nur so behandelt, als habe er die Frist eingehalten. Diese Möglichkeit besteht sowohl nach der Abgabenordnung (§ 110 AO)[1] als auch nach der Finanzgerichtsordnung (§ 56 FGO). Die Gewährung der ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Textform statt Schriftform (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 4 Seit dem 1.1.2025 gilt in § 578 Abs. 1 Satz 2, dass § 550 mit der Maßgabe anzuwenden ist, dass bei einer Laufzeit von über einem Jahr nicht mehr Schriftform (§ 126), sondern Textform (§ 126b) vorgeschrieben ist. Somit bleibt ein Mietvertrag, der nicht in (elektronisch oder papierhaft festgehaltener) Textform geschlossen wurde, für unbestimmte Zeit gültig. Damit gilt für...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung – Form und Inhalt / 1 Schriftform der Kündigung

Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum bedarf sowohl die ordentliche als auch die außerordentliche Kündigung der schriftlichen Form (§ 568 Abs. 1 BGB), unabhängig davon, ob sie durch den Mieter oder den Vermieter erfolgt. Abweichende vertragliche Vereinbarungen über die gesetzliche Schriftform sind unwirksam. Elektronische Form Die schriftliche Form kann durch die elektronisch...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung – Form und Inhalt / 9 Zugang der Kündigung

Die Kündigung stellt eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung dar und wird daher erst in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie dem Kündigungsempfänger zugeht (§ 130 Abs. 1 BGB). Dies gilt auch für die elektronische Form einer Willenserklärung. Auch bei der elektronischen Form ist nicht ausreichend, dass die Willenserklärung formgerecht abgegeben wurde; diese muss ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verwaltungsakt / 2. Form des Verwaltungsakts

Ein Verwaltungsakt kann schriftlich, elektronisch, mündlich oder in anderer Weise erlassen werden.[1] Grundsätzlich ergehen Verwaltungsakte schriftlich oder elektronisch. Eine Stundung beispielsweise kann auch mündlich ausgesprochen oder abgelehnt werden. In der Praxis werden Stundungsbescheide oder Ablehnungen von Stundungsanträgen jedoch aus Beweisgründen grundsätzlich sch...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Elektronische Übermittlung von Schriftsätzen aus dem beBPo

Leitsatz 1. Bei der elektronischen Übermittlung eines Schriftsatzes aus dem besonderen elektronischen Behördenpostfach (beBPo) durch die Behörde an ein Gericht muss die das Dokument einfach signierende Person nicht mit der des Versenders übereinstimmen, weil es sich bei der Nutzung des beBPo um einen nicht-personengebundenen sicheren Übermittlungsweg handelt. 2. Ein nur mittelbarer Zusammenhang einer Stromentnahme zur Stromerzeugung reicht für eine Steuerbefreiung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 des Stromsteuergesetzesmehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.4 Abschluss einer Dienstvereinbarung

Das Zustandekommen einer Dienstvereinbarung ist in § 63 Abs. 2 BPersVG geregelt. Hiernach werden Dienstvereinbarungen durch die Dienststelle und den Personalrat gemeinsam vereinbart, sind in schriftlicher oder elektronischer Form abzuschließen und in geeigneter Weise bekanntzumachen. Parteien der Dienstvereinbarung sind die Dienststelle, die durch den Dienststellenleiter repr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2025, Berechnung der... / bb) Rechtslage bis zum 16.7.2024

Die Berechnung bedurfte der Schriftform nach § 126 BGB und musste vom Rechtsanwalt eigenhändig unterzeichnet werden.[32] Ein Faksimilestempel genügte ebenso wenig wie eine eingescannte Unterschrift.[33] Die handschriftliche Unterschrift konnte nur durch elektronische Formen gem. §§ 126 Abs. 3 und 126a BGB ersetzt werden.[34] Die Rechnung musste nicht auf einem gesonderten Bl...mehr