Fachbeiträge & Kommentare zu Elektronische Signatur

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.6 Elektronische Rechnungen

Rz. 95 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Rechnung gilt auch eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung, sofern der Empfänger zustimmt. Voraussetzung ist, dass die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung folgenderweise gewährleistet sind: durch ein innerbetriebliches Kontrollverfahren; mit qualifizierter elektronischer Signatur; m...mehr

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FoVo 04/2024, Einfache Sign... / 2 II. Die Entscheidung zusammengefasst

Entgegen der Ansicht des LG bedurfte der über das besondere Behördenpostfach elektronisch übermittelte Antrag des Hauptzollamts auf Zulassung des Beitritts zu dem Zwangsversteigerungsverfahren (§§ 15, 27 ZVG) weder einer qualifizierten Signatur noch eines Dienstsiegels. Verwaltungsvollstreckung über die AO nach ZPO und ZVG Die Finanzbehörden können Verwaltungsakte, mit denen e...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.5 Elektronische Rechnungsstellung

Rz. 57 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich gilt eine Gleichstellung digitaler Rechnungen mit Papierrechnungen, und es gibt keine besonderen Anforderungen wie z. B. Signaturen oder Formatvorgaben. Seit dem 01.04.2019 ist bei Rechnungen an den öffentlichen Sektor (B2G) über netto 100.000 NOK grundsätzlich eine digitale Rechnungstellung nach dem Elektronisk Handelsformat (E...mehr

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FoVo 04/2024, Einfache Sign... / 1 Der Fall

Auf Antrag der Beteiligten zu 1 hat das AG die Zwangsversteigerung des Grundbesitzes des Schuldners angeordnet und den Beitritt der Beteiligten zu 2 zugelassen. Die Beteiligte zu 3, die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Hauptzollamt (nachfolgend: Hauptzollamt), hat dann über das besondere elektronische Behördenpostfach (eBO) einen Antrag nach § 322 Abs. 3 AO au...mehr

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AGS 04/2024, Vorlage der Vo... / III. Vorlage der Vollmacht

Nach Ansicht des KG ist aber der Kostenfestsetzungsantrag des Antragstellers zu Recht zurückgewiesen worden, weil der Rechtsanwalt seine wirksame Bevollmächtigung nicht in der hierfür erforderlichen Form nachgewiesen habe. 1. Entsprechende Anwendung der ZPO Zu den nach § 464b S. 3 StPO im Kostenfestsetzungsverfahren entsprechend anzuwendenden Vorschriften der ZPO gehören – so ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.1 Inhaltliche Anforderungen

Rz. 86 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Rechnungen müssen grundsätzlich die folgenden Rechnungsangaben enthalten: fortlaufende Rechnungsnummer, Besteuerungszeitpunkt, Rechnungsdatum, Name, Anschrift und USt-IdNr. des liefernden bzw. leistenden Unternehmers, Name und Anschrift des Empfängers, eine hinreichende Beschreibung der gelieferten Gegenstände oder Leistungen, Menge bzw. Umfang, Ums...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.2.7.3 Vergütungszeitraum

Rz. 126 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Vergütungszeitraum muss mindestens drei aufeinander folgende Kalendermonate in einem Kj. umfassen. Es müssen nicht in jedem Kalendermonat Vorsteuerbeträge angefallen sein. Für den restlichen Zeitraum eines Kj. können die Monate November und Dezember oder es kann auch nur der Monat Dezember Vergütungszeitraum sein. Wegen der Auswirkungen ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.5.5 Weitere Hinweise zur Ordnungsmäßigkeit einer Rechnung im Zusammenhang mit dem Vorsteuerabzugsrecht

Rz. 93 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Geht das Original der Rechnung verloren, kann der Unternehmer mit allen verfahrensrechtlich zulässigen Beweismitteln nachweisen, dass zum Zeitpunkt der Entstehung des Rechts auf Vorsteuerabzug eine ordnungsgemäße Rechnung vorgelegen hat (vgl. BFH vom 16.04.1997, BStBl II 1997, 582). Die Vorlage einer Kopie kann ausreichend sein (vgl. BFH vom ...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / I. Schriftform

Rz. 8 Die Befristung eines Arbeitsvertrags bedarf der Schriftform, § 14 Abs. 4 TzBfG. Das Schriftformerfordernis gilt für jede Befristungsabrede einschließlich der Vereinbarung über eine Verlängerung [9] oder eine nachträgliche Verkürzung der Befristungsdauer.[10] Nicht dem Schriftformerfordernis unterliegt die Befristung einzelner Arbeitsbedingungen im Rahmen eines unbefrist...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 13.1 Erklärungspflichten (§§ 16ff. dUStG)

Rz. 131 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die im Inland ansässigen registrierten Steuerpflichtigen sind verpflichtet, für jeden Veranlagungszeitraum eine Erklärung bis zum 25. des folgenden Kalendermonats an das FA abzugeben. Als Veranlagungszeitraum gilt grundsätzlich ein Kalendermonat. Der registrierte Steuerpflichtige kann für einen Besteuerungszeitraum von einem Kalenderquartal ...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2024 / 2.3.1 Abziehbare Vorsteuerbeträge

Die Zeilen 37–41 erfassen die abziehbaren Vorsteuern, ausgenommen Vorsteuerbeträge, die nach § 24 UStG im Rahmen der Durchschnittssatzbesteuerung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe[1] pauschaliert sind. Abziehbar in der Umsatzsteuer-Voranmeldung sind nur die nach dem deutschen UStG geschuldeten Steuerbeträge. In Deutschland ansässige Unternehmer, die mit ausländischen...mehr

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AGS 03/2024, Entwurf eines ... / III. Die Begründung des Entwurfs

Zur Begründung führt der Entwurf an: Zitat Der Regelungsvorschlag trägt dem Wunsch der anwaltlichen Praxis Rechnung, die elektronische Übermittlung von Vergütungsberechnungen zu erleichtern. Derzeit erfordert dies den Einsatz einer qualifizierten elektronischen Signatur, was vielfach als nicht praxistauglich angesehen wird. Daher soll für die Berechnung künftig die Textform ge...mehr

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Leitfaden 2023 - Vordruck G... / 23 Schlusserklärung

Vor Zeile 200 Der Text vor den folgenden Zeilen enthält die üblichen Datenschutzhinweise. Zeilen 148–199 Diese Zeilen sind frei. Zeilen 200–208 In Zeile 200 ist durch eine Schlüsselzahl anzugeben, ob die Steuererklärung von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe oder einer entsprechenden Vereinigung angefertigt wurde. Die Zeilen 201–208 nehmen Angaben zu diesem steuerlich...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 8.2.2 Übermittlung von Rechnungen mittels einer elektronischen Signatur

Rz. 84 Nach § 14 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt eine elektronisch übermittelte Rechnung die gesetzlichen Anforderungen, wenn sie neben den weiteren Vorgaben des § 14 Abs. 4 UStG mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, § 2 Nr. 3 Signaturgesetz (SigG), oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur mit Anbieter-Akkreditierung, § 2 Nr. 15 SigG, versehen wird. Rz. 85...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechnungen: Ausstellung und... / 8.4 Erstellung und elektronische Übermittlung von Rechnungen durch Dritte

Rz. 101 Eine Rechnung kann im Namen und für Rechnung des Unternehmers oder eines in § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG bezeichneten Leistungsempfängers von einem Dritten, z. B. einem Serviceunternehmen, ausgestellt werden, § 14 Abs. 2 Satz 4 UStG. Verwendet der Dritte bei der Übermittlung der elektronischen Rechnung keine elektronische Signatur und erfolgt die Übermittlung auch nicht p...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechnungen: Ausstellung und... / 8.2 Anforderungen an die elektronische Übermittlung von Rechnungen

Rz. 78 Wie für die Papierrechnung gilt auch für die elektronische Rechnung, dass die Echtheit der Herkunft (Authentizität) der Rechnung, die Unversehrtheit ihres Inhalts (Integrität) und ihre Lesbarkeit gewährleistet werden müssen. Die Echtheit der Herkunft einer Rechnung ist gewährleistet, wenn die Identität des Rechnungsausstellers sichergestellt ist. Die Unversehrtheit de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 157 Fo... / 2.2 Form des Steuerbescheids (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 6 § 157 Abs. 1 S. 1 AO bestimmt, dass Steuerbescheide schriftlich oder elektronisch zu erteilen sind. Eine andere als die schriftliche oder elektronische Form ist nur zulässig, soweit dies durch Gesetz i. S. d. § 4 AO bestimmt ist.[1] Ist ausnahmsweise der Erlass eines mündlichen Steuerbescheids zulässig, ist er nach § 119 Abs. 2 S. 2 AO schriftlich zu bestätigen, wenn h...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechnungen: Ausstellung und... / 8.3 Prüfung elektronischer Rechnungen

Rz. 100 Der Aufbau und der Ablauf des bei der elektronischen Übermittlung einer Rechnung angewandten Verfahrens müssen für die Finanzbehörden innerhalb angemessener Frist nachvollziehbar und nachprüfbar sein, § 145 AO. Um die Überprüfbarkeit elektronischer Abrechnungen zu gewährleisten, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:[1] Eingehende elektronische Rechnungen müssen in d...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zulässigkeit eines über das besondere elektronische Anwaltspostfach an das besondere elektronische Behördenpostfach der Familienkasse übermittelten Kindergeldantrags

Leitsatz 1. § 67 Satz 1 Halbsatz 2 des Einkommensteuergesetzes (i.d.F. des Gesetzes zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen) begründet keine Sperrwirkung dahingehend, dass ein elektronischer Kindergeldantrag nur noch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich vorgeschriebene Schnittstelle zulässig ist. 2. Hat die Fam...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 5. Einspruch gegen Strafbefehl (§ 410 StPO)

Der Einspruch gegen einen Strafbefehl ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen (§ 410 Abs. 1 S. 1 StPO). Die schlichte Übersendung eines abgelichteten und unterschriebenen Schreibens als Anhang einer E-Mail genügt nicht dem Erfordernis der Schriftlichkeit (gl.A. Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl. 2023, § 147 Rz. 1; Momsen in Satzger/Schl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Änderungen im Umsa... / h) Weitere Änderungen des § 14 UStG

Neben der Einführung der E-Rechnung sollen die Ausführungen zur Echtheit der Herkunft der Rechnung, zur Unversehrtheit ihres Inhalts und ihrer Lesbarkeit von § 14 Abs. 1 Satz 2 ff. UStG in § 14 Abs. 3 UStG-E überführt werden. Für eine E-Rechnung sollen wie bisher insbesondere eine qualifizierte elektronische Signatur und das EDI-Verfahren die Echtheit der Herkunft und die Un...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Elektronische Unterschrift/digitale bzw. elektronische Signatur in der Theorie

I. Ausgangssituation Rz. 6 Elektronische Dokumente sind ihrem Wesen nach flüchtig, manipulierbar und nicht aus sich selbst heraus individualisierbar. Infolge der zunehmenden Ersetzung traditionell mündlicher oder gewillkürt schriftlicher Erklärungen im Rechtsverkehr wurden die Gefahren wie die Gefährdung des ungesicherten elektronischen Dokuments offenbar. Rz. 7 In den 1970er ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / L. Elektronische Gerichtsakte; gerichtliches elektronisches Dokument; Abs. 2 S. 2 i.V.m. § 14 Abs. 1 bis 3, Abs. 5 FamFG

Rz. 35 Außer in Papierform können die Gerichtsakten des Beschwerdeverfahrens auch elektronisch geführt werden (§ 73 Abs. 2 S. 2 GBO i.V.m. § 14 Abs. 1 Abs. 1 FamFG), sofern diese Möglichkeit eröffnet worden ist. Die entsprechende Verordnungsermächtigung über die Einführung und Ausgestaltung ist in § 81 Abs. 4 GBO geregelt, wobei weder § 73 Abs. 2 S. 2 GBO noch § 81 Abs. 4 GB...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Elektronische Form, Abs. 3 i.V.m. § 73 Abs. 2 S. 2 GBO

Rz. 30 Für die Einlegung der Rechtsbeschwerde genügt die Aufzeichnung und Übertragung der Rechtsbeschwerdeschrift als elektronisches Dokument. Insoweit verweist Abs. 3 auf die Form für die Einlegung der Beschwerde nach § 73 Abs. 2 S. 2 GBO (s. dazu § 73 GBO Rdn 14). Erforderlich ist allerdings die qualifizierte elektronische Signatur eines beim BGH zugelassenen Rechtsanwalts...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Elektronische Archivurkunden in der elektronischen Grundakte

Rz. 18 Eine wichtige Auswirkung dieser hohen Anforderungen an die Qualität der elektronischen Register- und inzwischen auch Aktenführung sei hier bereits erwähnt, auch wenn sie sich erst mit der elektronischen Grundakte entfaltet hat.[17] Sie hat aber hier, in der Qualität der elektronischen Sicherung ihren Ursprung. Während das Urkundenarchiv der Bundesnotarkammer erst die ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Elektronische Übermittlung

Rz. 6 § 78 Abs. 1 S. 2 GBV gestattet die elektronische Übermittlung mittels aller dem Grundbuchamt zur Verfügung stehenden Techniken, etwa per Fax, E-Mail[6] o.Ä., jedoch nur beim einfachen Ausdruck. Für amtliche Ausdrucke schließt § 78 Abs. 2 S. 3 GBV diese Übermittlungsform ausdrücklich aus, um den Anforderungen an Sicherheit und Zuverlässigkeit der öffentlichen Urkunde un...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Begriffsbestimmung

Rz. 8 In der technischen Fachwelt hat sich hierfür der Begriff der digitalen Signatur herausgebildet. Juristen haben diese Überlegungen fortgesetzt und in der Diskussion über eine Eignung solcher Sicherungsmechanismen als Unterschriftsersatz dafür den Begriff der elektronischen Unterschrift geprägt. § 75 GBV greift dieses Verständnis auf. Die Signatur ist mit Inkrafttreten d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Wesen und Funktionen der eigenhändigen Unterschrift

Rz. 1 In der herkömmlichen, vom Papier geprägten Rechtswelt spielt die eigenhändige Unterschrift eine überragende Rolle. Das Gesetz definiert sie nicht, sondern setzt sie in § 126 BGB als einen in seinen rechtlichen und soziokulturellen Wirkungen im Bewusstsein der Bevölkerung verwurzelten Begriff voraus.[1] Rz. 2 Die Attraktivität des Schriftdokuments mit Unterschrift folgt ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Übermittlung von Entscheidungen, Verfügungen, Mitteilungen

Rz. 3 Die den Beteiligten bekannt zu gebenden Beschlüsse und Zwischenverfügungen liegen dem Grundbuchamt regelmäßig als elektronische Dokumente vor.[6] Diese und, wo der ERV zunächst in Etappen umgesetzt wurde wie etwa in Sachsen, insbesondere die Mitteilungen über Grundbucheintragungen nach § 55 GBO,[7] können nach Abs. 2 S. 1 in elektronischer Form übermittelt werden. Besc...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Aufnahme elektronischer Dokumente in die elektronische Grundakte

Rz. 3 Die Anforderungen des § 96 Abs. 2 S. 1 GBV gelten nicht für Dokumente des GBA selbst, da die geltenden Verfahrensregelungen Integrität und Authentizität dieser Dokumente sicherstellen.[3] Für alle anderen elektronischen Dokumente sind die Bestimmungen von § 96 Abs. 2 S. 1 Nr. 1–5 zu beachten und es ist ein Protokoll zu fertigen. Rz. 4 Das Prüfprotokoll ist danach bei de...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Funktionsweise

Rz. 9 Zum Verständnis der ablaufenden Vorgänge muss man sich von dem Vergleich mit der eigenhändigen Unterschrift lösen. Die digitale Signatur ist ihrem Urheber nur indirekt zuzuordnen, umfasst aber im Gegensatz zu der stets nur angefügten manuellen Unterschrift den signierten Text mit. Diese Zusammenhänge meint auch § 75 S. 2 GBV, wenn von einer textabhängigen und unterzeic...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Die digital signierte Erklärung in der GBV

Rz. 13 Zum Zeitpunkt des Erlasses des RegVBG befand sich die Diskussion über ein Signaturgesetz in ihren Anfangsgründen.[13] Die Aufnahme einer Vorschrift wie § 75 GBV in die Grundbuchordnung stellte seinerzeit eine Pioniertat dar, die hoch einzuschätzen ist. Da eine Verweisungsmöglichkeit damals nicht bestand, musste die GBV den Einsatz der digitalen Signatur im Zusammenhan...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Rechtslage nach dem Signaturgesetz

Rz. 11 Das Signaturgesetz und die daran anschließenden Ausführungsbestimmungen der Signaturverordnung sowie die von §§ 12 Abs. 2, 16 Abs. 6 SigV vorgesehenen Maßnahmenkataloge greifen das Anliegen der asymmetrischen Kryptoverfahren auf, elektronische Dokumente gegen Manipulationen zu schützen und sie auf einen Urheber zurückzuführen. Sie schaffen den für den Praxiseinsatz in...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Ist eine zur Eintragung erforderliche Erklärung oder eine andere Voraussetzung der Eintragung durch eine öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde nachzuweisen, so kann diese als ein mit einem einfachen elektronischen Zeugnis nach § 39a des Beurkundungsgesetzes versehenes elektronisches Dokument übermittelt werden. Der Nachweis kann auch durch die Übermittlung ein...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Ausgangssituation

Rz. 6 Elektronische Dokumente sind ihrem Wesen nach flüchtig, manipulierbar und nicht aus sich selbst heraus individualisierbar. Infolge der zunehmenden Ersetzung traditionell mündlicher oder gewillkürt schriftlicher Erklärungen im Rechtsverkehr wurden die Gefahren wie die Gefährdung des ungesicherten elektronischen Dokuments offenbar. Rz. 7 In den 1970er Jahren wurden jedoch...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Die Grundakte kann vollständig oder teilweise elektronisch geführt werden. Bei teilweiser elektronischer Führung sind in die beiden Teile der Grundakte Hinweise auf den jeweils anderen Teil aufzunehmen. (2) Mit dem elektronischen Dokument ist in die Grundakte ein Protokoll darüber aufzunehmen,mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Grundsatz

Rz. 11 § 71 GBO setzt eine Entscheidung des Grundbuchamts voraus. Der Begriff der Entscheidung ist so zu verstehen wie derjenige in dem früheren § 19 FGG; das FamFG hat diesen Begriff für Grundbuchsachen unberührt gelassen. Entsprechend fallen darunter alle vom Grundbuchamt in der Sache selbst erlassenen endgültigen Beschlüsse (vgl. § 38 FamFG) oder Zwischenverfügungen (vgl....mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Einlegung in elektronischer Form, Abs. 2 S. 2 i.V.m. § 14 Abs. 2 FamFG

Rz. 14 Seit dem 1.1.2018 kann gem. § 73 Abs. 2 S. 2 GBO i.V.m. § 14 Abs. 2 FamFG die Beschwerde auch als elektronisches Dokument entsprechend §§ 130a, 298 ZPO eingelegt werden. Nach § 130a Abs. 1 ZPO können vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen, für Anträge und Erklärungen der Beteiligten sowie für Auskünfte, Aussagen, Gutachten und Erklärungen Dritter als elektronisc...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Manipulationsschutz

Rz. 9 Mit der "elektronischen Unterschrift" die in § 75 GBV näher definiert wird, wurde ein Verfahren zum Schutz vor unbemerkten Datenmanipulationen eingeführt, das nicht mit der handschriftlichen Unterschrift verwechselt werden darf. Es handelt sich nicht um das digitalisierte Abbild der Unterschrift des Rechtspflegers, sondern um einen Rechenprozess, der aus dem elektronis...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Dokumente in öffentlichen oder öffentlich beglaubigten Urkunden

Rz. 6 Hat der Nachweis von Eintragungsbewilligungen oder sonstigen erforderlichen Erklärungen in der Form des § 29 Abs. 1 GBO zu erfolgen, ist für die Übermittlung an das Grundbuchamt ein Transformationsprozess erforderlich, um die elektronische Form des § 39a BeurkG zu erreichen. Zentrales Anliegen ist auch im Bereich des Grundbuchwesens die Sicherheit und das Vertrauen in ...mehr

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Vorbemerkung zu § 126 GBO / Literaturtipps

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / F. Dokumente, die keiner Form bedürfen

Rz. 11 Entsprechend der Regelung in § 13 Abs. 2 S. 1 GBO wonach ein Antrag, wenn er nicht zu Protokoll erklärt wird, in einem Schriftstück niedergelegt sein muss und es genügt, wenn die Person des Antragstellers zweifelsfrei erkennbar ist, sieht Abs. 4 S. 1 vor, dass die Beantragung einer Grundbucheintragung mittels eines elektronischen Dokuments lediglich voraussetzt, dass ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Wird die Grundakte vollständig oder teilweise elektronisch geführt, können Entscheidungen und Verfügungen in elektronischer Form erlassen werden. Sie sind von der ausstellenden Person mit ihrem Namen zu versehen, Beschlüsse und Zwischenverfügungen zusätzlich mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Ein mittels Datenfernübertragung als elektronisches Dokument übermittelter Eintragungsantrag ist beim Grundbuchamt eingegangen, sobald ihn die für den Empfang bestimmte Einrichtung nach § 135 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 aufgezeichnet hat. Der genaue Zeitpunkt soll mittels eines elektronischen Zeitstempels bei dem Antrag vermerkt werden. § 13 Absatz 2 und 3 ist nicht anzuwe...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Überprüfungen

Rz. 5 Die Überprüfung der Urheberschaft von Verfügung und Eintragung ist beim Papiergrundbuch durch Vergleich der Eintragung und der bei den Grundakten aufbewahrten Eintragungsverfügung leicht möglich. Die Unterschriften der die Eintragung veranlassenden Person und des vollziehenden Urkundsbeamten sind Wirksamkeitserfordernis nach § 44 S. 2 Hs. 2 GBO. Auch in den Fällen von ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Übermittlung mittels Datenfernübertragung und Eingang

Rz. 3 Die Regelung des Abs. 1 S. 1, nach der ein elektronisch übermitteltes Dokument beim Grundbuchamt eingegangen ist, sobald ihn die für den Empfang bestimmte Einrichtung nach § 135 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 GBO des Grundbuchamtes aufgezeichnet hat, dient der Rechtssicherheit und vermeidet Haftungsgefahren für den Einreicher. Allerdings bedarf der genaue Zeitpunkt einer weiteren K...mehr

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KEHE Grundbuchrecht / 1. Entgegennahme und Behandlung von Anträgen

a) Bei elektronisch eingegangenen Eintragungsanträgen wird der Eingangszeitpunkt automatisiert vermerkt. b) schriftliche Eintragungsanträge aa) Bei schriftlichen Eintragungsanträgen hat die für die Entgegennahme eines Eintragungsantrags zuständige Person, der der Antrag zuerst zugeht, das Schriftstück mit dem Eingangsvermerk zu versehen. Im Vermerk ist der Zeitpunkt des Eingan...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Schriftstücke in Papierform

Rz. 3 § 97 Abs. 1 GBV regelt allgemein den Transfer bei Schriftstücken, die in Papierform vorliegen.[5] Für Urkunden, auf die in einer Grundbucheintragung Bezug genommen wird, gelten die weitergehenden Vorschriften in § 97 Abs. 2 GBV (vgl. § 97 GBV Rdn 7 ff.). Selbstverständlich ist es zulässig, auch Schriftstücke dem Transferverfahren nach § 97 Abs. 2 GBV zu unterziehen. Rz...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Vermerke

Rz. 9 Nach § 30 Abs. 1 lit. h Nr. 1 und 2 GBV und § 68 Abs. 2 GBV sind die dort vorgesehenen Umschreibungsvermerke erforderlich. Die in § 30 GBV angeordnete Unterschrift kommt beim maschinellen Grundbuch nicht in Betracht. Die elektronische Unterschrift nach § 75 GBV[3] kann im Wege der ergänzenden Auslegung als Ersatz herangezogen werden, obwohl sie aufgrund ihrer systemati...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / f) Beschlüsse außerhalb der Versammlung

Rz. 726 Außerhalb einer Gesellschafterversammlung können Beschlüsse gefasst werden, wenn alle Gesellschafter hiermit und mit der Art der Abstimmung einverstanden sind. Als Abstimmungsart kommt schriftliche, telefonische, telegrafische, elektronische Abstimmung oder Abstimmung in Textform in Betracht. Schriftlich bedeutet, dass jeder Gesellschafter seine Abstimmungserklärung ...mehr