Fachbeiträge & Kommentare zu Elektronische Signatur

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitszeugnis: Anspruch un... / 1.1 Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlage für die Erteilung des Arbeitszeugnisses stellen § 630 BGB, § 109 GewO und § 16 BBiG dar. Nach § 630 BGB können auch Mitarbeiter, die nicht als Arbeitnehmer beschäftigt werden, bei der Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern. Das Zeugnis ist auf Verlangen auf die Leistungen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsschutz und elektronis... / 1. Nutzung von beSt bzw. beA bei Einreichung von elektronischen Dokumenten mit einfacher Signatur

Am 8.4.2025 hat der VII. Senat des BFH entschieden, dass ein elektronisches Dokument, das aus einem beSt versandt wird und nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, nur dann wirksam auf einem sicheren Übermittlungsweg bei Gericht eingereicht ist, wenn die das Dokument signierende (und damit verantwortliche) Person mit dem tatsächlichen Versender üb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einleitung

Rz. 1 In der 9. Aufl. waren folgende Änderungen zu berücksichtigen: Änderung des GmbHG in der veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch das Gesetz v. 22.2.2023 (BGBl. I 2023 Nr. 51). DiRUG – Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie – DiRUG v. 5. Juli 2021 (BGBl. Teil I vom 13.8.2021, 3338 (Art. 20 – Änderungen: Anlage 1, § 2 Abs. 1a (Videokommunik...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsschutz und elektronis... / 4. Strenges Prozessrecht

Allerdings setzt diese Ansicht voraus, dass es auch im Prozessrecht ausreichen darf, ein elektronisches Dokument ohne qualifizierte Signatur durch einen Vertreter einreichen zu lassen. Dies erscheint angesichts der früheren Änderungen (auch) der FGO im Zusammenhang mit elektronischen Schriftsätzen vom Gesetzgeber nicht gewollt zu sein. Er verlangt mehr als noch zur Zeit des ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsschutz und elektronis... / 2. Formvorschrift des § 52a FGO nach Ansicht der höchstrichterlichen Rechtsprechung

Nach § 52a Abs. 3 S. 1 FGO stehen zur rechtswirksamen Übermittlung elektronischer Dokumente zwei Wege zur Verfügung. Das Dokument muss entweder mit einer qualifizierten Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Dabei geht die höchstrichterliche Rechtsprechung nicht n...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsschutz und elektronis... / 3. Kritik

Dem Wortlaut des § 52a Abs. 3 S. 1 Alt. 2 FGO sind diese verschärften Anforderungen nicht zu entnehmen. Dort ist lediglich davon die Rede, dass das von der verantworteten Person einfach signierte elektronische Dokument auf einem sicheren Übermittlungsweg (vgl. dazu § 52a Abs. 4 FGO) übermittelt wird. Folglich könnte es ausreichen, wenn eine autorisierte Übermittlung, etwa du...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Auskunftspflichten / 1.1 Angaben zur Durchführung des Melde- und Beitragsverfahrens

Beschäftigte müssen dem Arbeitgeber alle zur Durchführung des Meldeverfahrens und der Beitragszahlung erforderlichen Angaben machen. Sie haben ihrem Arbeitgeber zusätzlich anzugeben, ob sie neben dem Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung weitere beitragspflichtige Einnahmen erhalten. Die Art und die Höhe der Einnahmen muss nicht angegeben werden. Beschäftigte haben ggf. auch U...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Zur neuen E-Rechnung seit dem 1.1.2025 (zu § 14 UStG)

Kommentar Zum 1.1.2025 ist die Regelung zur verpflichtenden E-Rechnung in Kraft getreten. Unter Berücksichtigung der Übergangsregelungen besteht seitdem bei steuerbaren Leistungen zwischen inländischen Unternehmern, die auch nicht nach § 4 Nr. 8 ff. UStG steuerfrei sind, die Verpflichtung, mit einer Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format abzurechnen (E-Rechnu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wiedereinsetzung in den vor... / 4.12 Elektronische Übermittlung

Ein Steuerpflichtiger, der im ElsterOnline-Portal einen Einspruch formuliert, diesen aber nicht mit dem Befehl "Senden" an das FA verschickt, sondern stattdessen den Befehlt "Speichern und Verlassen" verwendet, hat damit (noch) keinen wirksamen Einspruch eingelegt. Bei irriger Annahme des Steuerpflichtigen besteht nach Ablauf der Einspruchsfrist kein Anspruch auf Wiedereinse...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.1.3 Zeitpunkt und Art der Anzeige

Rz. 23 Grds. ist die Anzeige innerhalb eines Monats seit Bekanntwerden des Todesfalles des Kunden zu erstatten (§ 33 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 ErbStG). Unabhängig davon bleibt die Anzeigepflicht des Erwerbers bestehen, aufgrund der steuerlichen Relevanz längstens bis zum Eintritt der Festsetzungsfrist des § 169 Abs. 2 Satz 2 AO bei hinterzogenen Steuern. War der EL zur Zeit seines...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4 Zuständiges Finanzamt, Kenntnis und Schriftform der Anzeige

Rz. 31 Die Anzeige ist beim zuständigen Erbschaft- und Schenkungsteuer-FA einzureichen. Für eine Übersicht der entsprechenden Ämter s. § 35 Rn. 35. Rz. 32 Von Bedeutung ist neben der Schriftform der Hinweis auf das zuständige FA, da ansonsten nicht immer die gewünschten Rechtsfolgen eintreten (s. Rn. 88 ff.). Dabei ist die organisatorisch zuständige Erbschaft- oder Schenkungs...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3f USA / 1.2.4. Testamentarische Erbfolge

Rz. 15 Das US-amerikanische Recht kennt keinen Erbvertrag. Gemeinschaftliche Testamente werden in allen Bundesstaaten mit Ausnahme Louisianas, das französisch-rechtlichen Grundsätzen folgt, anerkannt. Diese sind dabei grds. frei widerruflich und besitzen damit keine Bindungswirkung, es sei denn, es wird auf den Widerruf des Testaments verzichtet. Zuwendungen unter Lebenden a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fristen und Termine / 1.4 Wahrung von Fristen

Für den Zugang eines Schriftstücks gelten die bürgerlich-rechtlichen Regelungen über den Zugang empfangsbedürftiger Willenserklärungen entsprechend. Danach ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung in dem Zeitpunkt zugegangen, in dem die zuständige Finanzbehörde zu den behördenüblichen Zeiten die Möglichkeit der Kenntnisnahme vom Inhalt des Schriftstücks erhalten konnte. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerbescheid / 1 Steuererklärung

Die gesetzliche Pflicht [1] zur Abgabe einer Steuererklärung ergibt sich aus § 149 AO i. V. m. dem jeweiligen Einzelsteuergesetz. Die daraus resultierende Abgabepflicht wird vom Verhalten der Finanzbehörde nicht beeinflusst.[2] In bestimmten Fällen wird das Finanzamt allerdings nur auf Antrag tätig. Dazu gehört insbesondere die Arbeitnehmerveranlagung, soweit nicht nach § 46 A...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Datenschutz und neue Medien... / 1.1.4 Das geschriebene Wort – Anforderungen an E-Mails

Auch das geschriebene Wort ist durch das Gesetz in einem gewissen Umfang geschützt. Bei Arbeitnehmern wird hier ein besonderes Augenmerk auf die Unterscheidung zwischen privater und geschäftlicher Nutzung gelegt werden müssen.[1] Der Schutz des Briefgeheimnisses in § 202 StGB ist nicht auf E-Mails und Faxe anwendbar, weil die bei beiden Medien verwendeten Daten nicht als "ver...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Personalakten richtig führen / 5 Die digitale Personalakte

Die Umstellung auf digitale (auch: elektronische) Personalakten ist im Rahmen des Art. 6 DSGVO zulässig und bedarf nicht der Zustimmung der Arbeitnehmer. Jedoch kann nach Maßgabe des § 34 BDSG i. V. m. Art. 15 DSGVO der Arbeitnehmer Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten verlangen. Ob bei Einführung und Anwendung digitaler Personalakten das Mitbestimmungsrecht...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.2.2.4 Elektronisches Dokument

Rz. 87 Durch das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10.11.2013[1] wurde § 46c ArbGG mit Wirkung zum 1.1.2018 geändert. Nach der Neufassung des § 46c Abs. 3 ArbGG muss das elektronische Dokument von der verantwortenden Person elektronisch signiert sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf sicherem Übermittlungswege ein...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Rz. 20 Der bisherige Wortlaut, dass der Jahresabschluss vom Kfm. "zu unterzeichnen" ist, wird durch den Wortlaut "schriftlich aufzustellen" ersetzt. Damit wird klargestellt, dass § 126 Abs. 1 BGB auf § 245 HGB Anwendung findet und eine Ersetzung der eigenhändigen Untersc...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Offenlegung von Änderungen (Abs. 1b Satz 1)

Rz. 106 Erfolgt eine nachträgliche Änderung von bereits offengelegten bzw. hinterlegten Unterlagen, ist dies offenzulegen bzw. eine erneute Hinterlegung vorzunehmen. Hierbei stellt der Wortlaut auf "die Änderung" ab. Hieraus ist jedoch nicht zu folgern, dass nur die Änderung als solche an die das Unternehmensregister führende Stelle zu übermitteln ist. Vielmehr muss sich die...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.2 Schriftform (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 125 Die Anzeige ist eine einseitige empfangsbedürftige Wissenserklärung[1] und eine geschäftsähnliche Handlung, auf welche die Vorschriften über Willenserklärungen grundsätzlich entsprechend anwendbar sind[2]. § 17 Abs. 3 Satz 2 KSchG sieht ein gesetzliches Schriftformerfordernis i. S. d. § 126 BGB vor. Daher muss der Arbeitgeber oder dessen gesetzlicher oder rechtsgesch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Qualifizierte elektronische Signatur.

Rn 5 Ein einfaches elektronisches Dokument bzw die einfache Signatur, etwa iSd § 130a II 1 Alt 2 ZPO, bezeichnet die einfache Wiedergabe des Namens am Ende des Textes, bspw bestehend aus einem maschinenschriftlichen Namenszug unter dem Schriftsatz oder einer eingescannten Unterschrift (BGH NJW 22, 3512). Sie genügt nicht den gesetzlichen Formerfordernissen aus § 126a, weil s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Vereinbarte elektronische Form.

Rn 5 Im Zweifel ist nach § 127 III 1 eine qeS nach Art 3 Nr 12 eIDAS-Verordnung nicht erforderlich. Auch einfache oder fortgeschrittene elektronische Signaturen iSd Art 3 Nr 10, 11 eIDAS-Verordnung sind danach formwirksam (BeckOK/Wendtland § 127 Rz 5). Für einen Vertragsschluss genügt angelehnt an § 127 II 1 und abw von § 126a II ein Austausch der jeweils mit einer Signatur ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die elektronische Form wurde als Substitut der gesetzlichen Schriftform geschaffen, also nicht als eigenständige Form (BTDrs 14/4987, 12). Das immer differenziertere normative Gerüst entkoppelt aber die elektronische Form langsam von dieser Anbindung. Die §§ 126 III, 126a, 127 III haben ursprünglich die Signatur-RL 1999/93/EG (s.a. E-Commerce-RL 2000/31/EG) umgesetzt. Z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Vorschriften des § 126, des § 126a oder des § 126b gelten im Zweifel auch für die durch Rechtsgeschäft bestimmte Form. (2) 1Zur Wahrung der durch Rechtsgeschäft bestimmten schriftlichen Form genügt, soweit nicht ein anderer Wille anzunehmen ist, die telekommunikative Übermittlung und bei einem Vertrag der Briefwechsel. 2Wird eine solche Form gewählt, so kann nachträg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Soll die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Form durch die elektronische Form ersetzt werden, so muss der Aussteller der Erklärung dieser seinen Namen hinzufügen und das elektronische Dokument mit seiner qualifizierten elektronischen Signatur versehen. (2) Bei einem Vertrag müssen die Parteien jeweils ein gleich lautendes Dokument in der in Absatz 1 bezeichneten Wei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Formarten.

Rn 7 Die gesetzlichen Formen sind im AT in den §§ 126–126b, 127a–129 geregelt. Modifiziert werden sie etwa durch das Erfordernis der eigenhändigen Schriftform beim Testament nach § 2247. Rechtsgeschäftlich vereinbarte Formen sind nicht an die gesetzlich fixierten Anforderungen gebunden, wobei die Auslegungsregel des § 127 Erleichterungen bei der Schriftform und elektronische...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die auch auf Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge (§ 491 III), eingeräumte (§ 504), nicht bloß geduldete (§ 505 IV) Überziehungen, Finanzierungshilfen (§ 506 I) u Änderungen solcher Verträge (BGHZ 165, 213 Rz 12f) anwendbare halbzwingende (§ 512 1) Vorschrift, soweit nicht § 491 IV eingreift, hat durch das G zur Umsetzung der VerbrRRL mit Wirkung zum 13.6.14 infolge ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Vergütungsvereinbarungen / III. Form

Rz. 17 Nach § 3a Abs. 1 RVG bedarf eine Vergütungsvereinbarung der Textform (§ 126b BGB),[21] muss als "Vergütungsvereinbarung" oder in vergleichbarer Weise bezeichnet werden, von anderen Vereinbarungen – mit Ausnahme der Auftragserteilung – deutlich abgesetzt sein und darf nicht in der Vollmacht enthalten sein. Zweck der formellen Erfordernisse sind Schutz und Warnung des M...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Q

Qualifikation Art 3 EGBGB 10, 34, 60; Art 4 EGBGB 5; Art 6 EGBGB 4; Art 10 EGBGB 3; Vor ROM I 17 als unerlaubte Handlung Art 40 EGBGB 2 Qualifikations(rück)verweisung Art 4 EGBGB 6; Art 6 EGBGB 4 Qualifizierte elektronische Signatur § 125 BGB 9; § 126a BGB 1, 5 Qualifizierte Nachfolgeklausel § 711 BGB 8; § 2032 BGB 18 Qualifizierter Mietspiegel Anpassung/Neuerstellung § 558d BGB 5...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ist für eine Erklärung durch Gesetz öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben, so muss die Erklärung 2In dem Gesetz kann vorgesehen wer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.1.3 Sonstige Arten des Auflösungsvertrags

Rz. 35 Ein Vorvertrag, in dem sich die Arbeitsvertragsparteien zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags verpflichten (z. B. im Rahmen eines Programms zum freiwilligen Ausscheiden von Arbeitnehmern), bedarf ebenso wie der Aufhebungsvertrag selbst zu seiner Wirksamkeit der Schriftform nach § 623 BGB.[1] Ein unter das Schriftformerfordernis fallender Aufhebungsvertrag liegt auch ...mehr

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Wiedereinsetzungsantrag: Fr... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es im Kern um die Frage, ob ein Rechtsanwalt einen Schriftsatz, den er unterzeichnet hat, von einem anderen Rechtsanwalt übermitteln lassen kann. Übermittlung eines Dokuments aus einem fremden beA Soweit Schriftsätze als elektronische Dokumente nach § 130a Abs. 1 ZPO eingereicht werden müssen, stellt § 130a Abs. 3 Satz 1 ZPO zwei Wege zur Verfügung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ELSTER-Zwang für die elektr... / 3. Schriftlichkeit und elektronische Kommunikation

Generalnorm § 87a AO: In der Abgabenordnung ist weder für Anträge des Steuerpflichtigen noch für Verwaltungsakte der Finanzbehörden ein generelles Schrifterfordernis kodifiziert. Insb. dem Grundsatz der Formfreiheit bei Erlass eines Verwaltungsakts (§ 119 Abs. 2 S. 1 AO) kommt jedoch in praxi geringe Bedeutung zu, da nur die Schriftlichkeit für Dokumentationszwecke tatsächli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ELSTER-Zwang für die elektr... / dd) Die Neuregelung und ihre Schwachstellen: Ein kritischer Blick auf offene Fragen

Neben den vorstehenden Implikationen führt die Neuregelung ebenso zu Fragestellungen, die – zumindest gegenwärtig – nicht eindeutig beantwortet werden können. Nach dem noch eindeutigen Wortlaut von § 87a Abs. 1 S. 2 AO sind nur Gerichte und Staatsanwaltschaften ausgenommen sowie die Fälle, in denen die Übermittlung an Finanzbehörden mit einer qualifizierten elektronischen Si...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ELSTER-Zwang für die elektr... / bb) Fortschrittsbremse ELSTER: Die Kehrseite des Online-Finanzamts

Technische Limitierungen von ELSTER: Die starre Vorgabe, ausschließlich über ELSTER zu kommunizieren, führt zu einer zusätzlichen Belastung der Rechtsanwälte und Notare. Insb. bei komplexen Fällen, in denen umfangreiche Dokumente zu übermitteln sind, wird der Arbeitsaufwand durch die Notwendigkeit mehrerer Übermittlungen erheblich erhöht. Dies kann nicht nur zu den sogleich ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ELSTER-Zwang für die elektr... / a) Das Jahressteuergesetz 2024: Die umstrittene Priorisierung von ELSTER

Einseitige Fokussierung auf ELSTER: Die Einfügung des neuen Satzes 2 in § 87a Abs. 1 AO durch das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024 v. 5.12.2024, BGBl. 2024 I Nr. 387) markiert einen einschneidenden Schritt in der fortschreitenden Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens. Der Gesetzgeber signalisiert damit eine klare Bevorzugung des ELSTER-Verfahrens als nahezu exklusiven...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung / 3.2 Form der Kündigungserklärung

Nach § 623 BGB bedarf die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses der Schriftform. Dieses Schriftformerfordernis ist nur gewahrt, wenn das Kündigungsschreiben vom Kündigenden oder seinem Vertreter eigenhändig unterzeichnet ist. Unterzeichnet ein Vertreter die Erklärung, muss das Vertretungsverhältnis in der Urkunde deutlich zum Ausdruck kommen. Dies kann besonders durch einen en...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Zeugnis / 10 Formales bei der Zeugniserstellung

Das Zeugnis ist die Visitenkarte des Unternehmens. Allein schon deshalb ist ein einwandfreies äußeres Erscheinungsbild geboten. Bei Übersendung per Post ist allerdings eine Faltung zulässig. Nach Möglichkeit sollte es jedoch in einem Umschlag übersandt werden, der nicht gefaltet und mit einem verstärkten Boden versehen ist.[1] Das Arbeitszeugnis darf keine Geheimzeichen oder ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Qualifizierte elektronische Signatur.

Rn 10 Weist das öffentliche elektronische Dokument eine qualifizierte elektronische Signatur auf (§ 371a III 2) oder ist das Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur des von der Behörden beauftragten akkreditierten Diensteanbieters (§ 5 V DeMailG) versehen (§ 371a III 3), so gilt das Dokument als echt, sofern nicht die fremde Urheberschaft, also das Gegentei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Entbehrlichkeit der Signatur.

Rn 8 Öffentliche elektronische Dokumente bedürfen keiner Signatur, um den in § 371a III genannten Beweiswert auszulösen. Sind also die dort genannten, öffentlich-rechtlich definierten Voraussetzungen eingehalten (zB §§ 3a, 33 V, 37 II VwVfG bzw die inhaltlich gleich lautenden landesrechtlichen Bestimmungen), so haben die Dokumente den Beweiswert öffentlicher Urkunden (§ 415,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Elektronische Dokumente (Nr 3).

Rn 11 Außerdem muss der Gläubiger eine Ausfertigung oder eine Abschrift des Vollstreckungsbescheids nebst Zustellungsnachweis als elektronisches Dokument beifügen. Der Zustellungsnachweis kann, wie zumeist, auf dem Vollstreckungsbescheid erfolgen oder in einem gesonderten elektronischen Dokument vorgelegt werden. Der Begriff des elektronischen Dokuments folgt aus § 130a. All...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Elektronische Form (Abs 5 S 2).

Rn 7 Mit Rücksicht auf die Bedürfnisse des modernen Verkehrs, insb elektronischer Kommunikationsmittel, hat die Rspr für die Klageschrift (und andere bestimmende Schriftsätze) ein Telegramm, Fernschreiben oder Telefax genügen lassen (BGHZ 167, 214). Wurde zunächst beim Telefax noch gefordert, dass das Ursprungsdokument mit einer Unterschrift versehen war, so reicht nunmehr e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Elektronische Dokumente der Beteiligten und Dritter (Abs 2).

Rn 6 Seit dem 1.1.18 ist die Einreichung elektronischer Dokumente möglich (§ 14 Abs 2, 4 iVm § 130a ZPO). Die Umsetzung hängt von einer einheitlichen Entschließung aller Landesregierungen ab. Solange diese nicht erfolgt ist, bleibt es bei der bisherigen Rechtslage, nach der ein Schriftstück erst dann eingegangen ist, wenn bei dem jeweiligen Gericht ein Ausdruck gefertigt wir...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sicherung des Dokuments (Abs 3).

Rn 6 Zur Sicherung des elektronischen Dokuments sieht das Gesetz in Abs 3 zwei Wege vor. Entweder enthält das Dokument eine qualifizierte elektronische Signatur oder es wird auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht (dazu Abs 4). Die qualifizierte elektronische Signatur tritt an die Stelle des Unterschriftserfordernisses, die Signatur dient insofern der Authentifizieru...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Einsicht in die elektronische Akte (Abs 3).

Rn 10 Wie in die papierene Prozessakte besteht ein Recht auf Akteneinsicht in die elektronisch geführte (§ 298a); es gelten Abs 1 und 2. Erfasst sind auch papierene Dokumente, die nach § 298a II 5 aufbewahrt werden, nicht aber Ausdrucke des Gerichts aus der Akte allein für sich. Über die Art der Einsicht entscheidet die Geschäftsstelle (III 1; aA Wieczorek/Schütze/Assmann Rz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Signaturerfordernis.

Rn 4 § 416a setzt (wie § 371a III 1) nicht bereits begrifflich voraus, dass das elektronische öffentliche Dokument mit einer ›qualifizierten elektronischen Signatur‹ versehen sein muss. In der Literatur ist das Erfordernis umstritten. Während ein Teil der Literatur davon ausgeht, dass nur signierte öffentliche elektronische Dokumente in eine beglaubigte Abschrift transferier...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Auf private elektronische Dokumente, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind, finden die Vorschriften über die Beweiskraft privater Urkunden entsprechende Anwendung. 2Der Anschein der Echtheit einer in elektronischer Form vorliegenden Erklärung, der sich auf Grund der Prüfung der qualifizierten elektronischen Signatur nach Artikel 32 der Vero...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck/Grundlagen.

Rn 1 Justiz und Kommunikationspartner erstellen Schreiben seit langem in digitaler Form, meist unter Nutzung von Fachanwendungen. Bisher erfolgte jedoch meist ein Medienbruch. Es wurden die Schreiben nicht in der digitalen Form an den Empfänger übertragen, sondern ausgedruckt und per Post verschickt. Durch Rechtsverordnungen (vgl eAktVO) ist zunehmend geregelt, dass die Akte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 13. Das besondere elektronische Anwaltspostfach.

Rn 65 Die anwaltlichen Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Übermittlung von fristgebundenen Schriftsätzen im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs über das beA entsprechen denen bei Übersendung von Schriftsätzen per Telefax (BGH MDR 25, 125 [BGH 23.10.2024 - XII ZB 576/23] Rz 11; NJW 23, 425 Rz 14; 23, 2433 Rz 19; NJW-RR 22, 1069 [BGH 24.05.2022 - XI ZB 18/21] Rz 10;...mehr