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Anhang 3f USA / 1.2.4. Testamentarische Erbfolge

Martina Weisheit, Allina Wihsmann
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Rz. 15

Das US-amerikanische Recht kennt keinen Erbvertrag. Gemeinschaftliche Testamente werden in allen Bundesstaaten mit Ausnahme Louisianas, das französisch-rechtlichen Grundsätzen folgt, anerkannt. Diese sind dabei grds. frei widerruflich und besitzen damit keine Bindungswirkung, es sei denn, es wird auf den Widerruf des Testaments verzichtet. Zuwendungen unter Lebenden auf den Todesfall können durch eine Verpflichtung zur Leistung auf den Todesfall, Lebensversicherungsverträge zugunsten Dritter, Eingehung einer joint tenancy (d. h. die Einräumung des Rechts am gesamten Anteil des anderen auf den Todesfall) und durch Eingehung eines partnership agreement oder die Errichtung eines Trusts erfolgen. Gerade die letzte Alternative ist in den USA sehr beliebt, bereitet aber in der steuerlichen Handhabung bei Begünstigung von Personen, die im Inland steuerpflichtig sind, Schwierigkeiten. Durch die Übertragung von Vermögensgegenständen an dem Nachlass vorbei ist eine Übertragung von Vermögen ohne probate Verfahren möglich.

 

Rz. 16

In formeller Hinsicht sehen alle Bundesstaaten das Zeugentestament (attested will) vor, wobei Unterschiede in der Anzahl der notwendigen Zeugen bestehen. Hier sollte darauf geachtet werden, dass die Formvorschriften des strengsten Rechts eines beteiligten Bundesstaates gewahrt sind, um zu vermeiden, dass die Formwirksamkeit des Testamentes angezweifelt wird. Einige Bundesstaaten erkennen neben dem Zeugentestament auch das eigenhändige Testament (holographic will) an. Das "klassische" notarielle Testament ist in den USA als Testamentsform eher unbeliebt, aber dennoch in Colorado oder North Dakota möglich. Seit 2022 ist auch in einigen Bundesstaaten die Errichtung eines elektronischen Testaments möglich. Sowohl nach einzelstaatlichen Vorschriften als a...

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