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Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, ... / 11.5 Elektronische Rechnungsstellung

Robert C. Prätzler
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Rz. 59

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Griechenland hat die Regelungen der Europäischen Union für digitale Rechnungstellung grundsätzlich umgesetzt. Dennoch erwarten die Behörden bei digitalen Rechnungen, dass zusätzliche Maßnahmen für die Sicherung der Echtheit der Herkunft und Unversehrtheit des Inhalts getroffen werden. Dazu kann ein EDI-Verfahren oder eine fortgeschrittene elektronische Signatur (vgl. Präsidentenerlass 150/2001) gehören, aber auch die Nutzung spezieller Geräte ("Black Box") im B2C-Geschäft oder die Zahlungsabwicklung über einen von der Zentralbank überwachten Provider (vgl. Gesetz 3862/2010).

Bei Leistungen an die öffentliche Hand sind digitale Rechnungen verpflichtend.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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