Bereits 2013 wurde das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs verabschiedet und die Digitalisierung der Justiz eingeleitet. Von Schwierigkeiten begleitet – siehe beA - ist die volle Digitalisierung bisher nicht erreicht. Nun soll mit dem „elektronischen Bürger- und Organisationen-Postfach“ (eBO) ein weiterer Schritt die elektronische Kommunikation mit der Justiz ausbauen.mehr
Entscheidungen, die Anwälten*innen die Wiedereinsetzung verweigerten, weil sie bei Fax-Defekten für fristgebundene Schriftsätze nicht das beA aktiv genutzt haben, sind nach einer Grundsatzentscheidung des BGH weitgehend überholt. Nutzung des beA nach gescheiterter Fax-Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes ist nicht zumutbar.mehr
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In Schleswig-Holstein können Rechtsanwälte und Behörden seit dem 1.1.2020 Schriftsätze nur noch per elektronischem Rechtsverkehr bei den Arbeitsgerichten einreichen. Beiordnung als Rechtsanwalt im Rahmen der Prozesskostenhilfe ist daher nicht möglich, wenn der Anwalt nicht in der Lage ist, Schriftsätze über das beA einzureichen und ein elektronisches Empfangsbekenntnis abzugeben, so das LAG Schleswig-Holstein.mehr
Fehler beim Übermitteln von Schriftsätzen im elektronischen Rechtsverkehr können auch noch nach 8 Monaten geheilt werden, wenn der Anwalt nach entsprechendem Hinweis, zu dem das Gericht verpflichtet ist, zügig handelt. Hier enthielt die Kündigungsschutzklage keine zur unmittelbaren Bearbeitung durch das Gericht geeigneten Schriftsätze.mehr
Elektronische Schriftsätze über das EGVP müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein – eine Container-Signatur ist seit 2018 nicht mehr ausreichend. Das gilt auch, wenn lediglich ein Dokument via Container übermittelt wurde. Aus dem Rechtsstaatsprinzip und der prozessuale Fürsorgepflicht folgt aber eine Hinweispflicht des Gerichtes bei einem entsprechenden Schriftsatzeingang.mehr
Das besondere elektronische Anwaltspostfach starttete am 3. September 2018 erneut. Es besteht eine passive Nutzungspflicht (§ 31a Abs. 6 BRAO), denn die seit 1.1.2018 gesetzlich bestehende, aber wegen Unmöglichkeit durch eine baA-Pause entfallene Nutzungspflicht, lebt durch den Neustart wieder auf. Auf freiwilliger Basis kann das beA auch zum Senden verwendet werden (vgl. § 130d ZPO). . Der Allgemeine Start für die aktive beA-Nutzungspflicht ist der 1.1.2020, kann aber von den Ländern vorgezogen werden. mehr
Bereits seit dem 1.1.2018 ist im elektronischen Rechtsverkehr die Containersignatur unzulässig. Die Rechtsänderung durch die Verordnung zum Elektronischer Rechtsverkehr (ERVV), die das BSG nun bestätigt hat, wurde in der Praxis bisher nicht hinreichend wahrgenommen. Sie kann leicht zum Versäumen von Fristen führen. Einen Ausweg bietet dann nur noch die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.mehr
Die BRAK-Aufforderung zur sofortigen Deinstallation der Cloud-Software bedeutet einen massiven Rückschlag für den Elektronischen Rechtsverkehr. Das besondere elektronische Anwaltspostfach als Cloud-Software der BRAK sollte sicher und leicht sein. Jetzt empfiehlt die BRAK, die beA-Software sofort zu deinstallieren. Was bedeutet es für den ERV und wie kann die Zukunft des Postfachs aussehen, in einer Zeit, wo die DSGVO höchste Datenschutz und IT-Sicherheit vorgibt?mehr
Verstößt die Verpflichtung aller Anwälte zur Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) zum 1.1.2018 gegen die Verfassung? Ein Rechtsanwalt berief sich auf seine Berufsfreiheit aus Art. 12 GG Grundgesetz, scheiterte aber bei den Karlsruher Verfassungsrichtern schon mit der Zulässigkeit seiner Verfassungsbeschwerde.mehr
Das beA stand - mal wieder - vor der Tür. Doch im letzten Augenblick wurde es wegen Sicherheitsmängeln, die ausgerechnet ein Hacker herausfand und meldete, vom Netz genommen. Anwälte können es also, anders als gesetzlich ab 1.1.2018 vorgesehen, nicht nutzen.mehr
Rechtsanwälte und Notare müssen ab dem 1.1.2018 ein besonderes elektronisches Postfach einrichten. Ab diesem Tag haben weitere genannte Personenkreise und Institutionen einen sicheren Übermittlungsweg für die Zustellung elektronischer Dokumente zu eröffnen. Für Steuerberater hat die Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt die Rechtslage beurteilt.mehr
Der Countdown für den Elektronischer Rechtsverkehr läuft: Eine bei einem Gericht von einem Rechtsanwalt eingereichte Klage wird ab dem 1.1.2022 formunwirksam sein, wenn sie wie bisher in Papierform daherkommt. Wirksamkeit erlangt eine Klage künftig nur noch, wenn sie digital zu Gericht übertragen wird.mehr
Die Nutzungspflicht läuft zur Zeit ins Leere: 9 Tage vor dem 1.1.2018, dem lange angedrohten Beginn der Nutzungspflicht für die Rechtsanwälte, nahm die BRAK das Postfach wegen Hackergefahr durch Sicherheitsmängel vom Netz und befindet sich nun im Krisenmodus.mehr
Die Post- und Telekommunikationspauschale nach RVG wird auch ausgelöst, wenn der Rechtsanwalt mit elektronischen Medien kommuniziert hat, hier durch ein E-Mail an seinen Mandanten. Das gilt auch, wenn er einen Flatrate-Vertrag hat, der seine Kosten für die Kommunikation per Handy, Telefon oder auch via Internet und E-Mail deckelt.mehr
Nicht nur beA, auch der Elektronische Rechtsverkehr bei Gericht nimmt Fahrt auf: Was die Wirtschaft mit der Digitalen Transformation und dem Internet der Dinge längst vorgemacht und umgesetzt hat, findet auch in der Justiz zunehmend praktische Anwendung: Die Digitalisierung und Vernetzung der Geschäfts- bzw. Justizprozesse nimmt zu.mehr
Das Warten bzw. Verdrängen hat ein Ende. Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ist gestartet. Nachdem Ihre beA-Karte erfolgreich importiert wurde, geht es weiter mit der Registrierung Ihres persönlichen Postfachs.mehr
Das Warten bzw. Verdrängen hat ein Ende. Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ist gestartet und ab 2018 ist seine Nutzung auch Pflicht. Höchste Zeit, sich mit der Materie vertraut zu machen. Hier werden Sie Schritt für Schritt eingewiesen.mehr
Die Bundesrechtsanwaltskammer darf das Anwaltspostfach nur mit ausdrücklicher Zustimmung des jeweiligen Anwalts freischalten. Mit der Verordnung über die Rechtsanwaltsverzeichnisse und die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer (RAVPV), die der Bundesrat am 23.9. beschlossen hat, ist die Kontroverse um die Postfachnutzung bis zum 1.1.2018 rechtzeitig beendet, wenn das Anwaltspostfach zum 29. September 2016 startet.mehr
Der deutsche Verbraucherschutz wird nach EU-Vorgaben umfassend geändert und international angepasst. Die Neuregelungen treten am 13.6.2014 in Kraft und sind ab dann ohne Übergangszeit sofort im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern und Verbrauchern zu beachten. Unternehmer müssen jetzt die Änderungen vorbereiten, damit sie rechtzeitig „up to date“ sind, wenn im Juni dieses Jahres vieles anders wird. mehr
Kehrtwendung in Sachen Rechtsbehelf: Das BSG hat entschieden, dass Rechtsbehelfsbelehrungen ohne Hinweise auf die Möglichkeit zur elektronischen Eingabe erfolgen sollten.mehr
Der elektronische Rechtsverkehr mit den Gerichten nimmt Fahrt auf. Am 13. Juni hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung angenommen.mehr
Prozesse vor deutschen Gerichten leiden daran, dass sie im Regelfall viel Zeit benötigen. Nicht alles daran ist zu ändern, aber einiges lässt sich beschleunigen. Die Deutsche Rentenversicherung startet ein Pilotverfahren.mehr
Hessen bietet nach Angaben des Justizministeriums als erstes Bundesland die Möglichkeit, Klagen online einzureichen.mehr
Die Justiz soll modernisiert werden. Der Bundesrat beschloss einen Gesetzesantrag zum elektronischen Rechtsverkehr.mehr