Die Ankündigung eines Antrags auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist enthält weder unmittelbar noch konkludent den angekündigten Antrag auf Fristverlängerung.mehr
Zur Organisationspflicht eines Steuerberaters gehört auch die Einrichtung einer effektiven Ausgangskontrolle zur Gewährleistung der fristgerechten Fertigung und tatsächlichen Versendung fristwahrender Schreiben. Diese muss so organisiert sein, dass sie einen gestuften Schutz gegen Fristversäumnisse bietet, entschied das FG Köln.mehr
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Ein Anwalt darf die Angaben seines Mandanten zum Zeitpunkt der Zustellung eines Widerspruchsbescheids nicht ungeprüft übernehmen, sondern muss den Zeitpunkt der Zustellung selbst eigenverantwortlich überprüfen.mehr
Die Kenntnis der grundlegenden Entscheidungen der Obergerichte sowie des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Abwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten über das beA dürfte zur Vermeidung von Haftungsfällen für jeden Rechtsanwalt von Nutzen sein.mehr
Rechtsanwälte, die ihre Kanzleiangestellten mit der Versendung von Schriftsätzen per beA betrauen, müssen diese schulen. Dies betrifft u. a. die Überprüfung des Versandvorgangs sowie die Kontrolle des Eingangs bei Gericht.mehr
Setzt ein Steuerpflichtiger eine Hilfsperson ein, so ist deren Verschulden hinsichtlich der Versäumung der Einspruchsfrist nicht dem Steuerpflichtigen zuzurechnen. Das gilt auch, falls die Hilfsperson eine E-Mail-Adresse fehlerhaft überträgt und der Einspruch deshalb nicht rechtzeitig ankommt. So entschied das FG Hamburg.mehr
Der BGH sieht Rechtsanwälte in der Pflicht, bei der Versendung von Schriftsätzen per beA die erfolgreiche Übermittlung jedes einzelnen Anhangs zu prüfen. Andernfalls geht eine Fristversäumnis zu seinen Lastenmehr
Der rechtzeitige Eingang eines fristgebundenen Schriftsatzes bei Gericht scheitert nicht daran, dass die rechtzeitig über das beA übersandte elektronische Nachricht vom Gerichtsrechner wegen eines im Dokument enthaltenen Umlauts nicht von der virtuellen Poststelle des Gerichts abgeholt werden kann.mehr
Jeder Anwalt muss im Rahmen der Kanzleiorganisation Sicherungsmechanismen für eine effektive Fristenkontrolle schaffen. Dies beinhaltet auch organisatorische Maßnahmen, damit mündliche Einzelanweisungen nicht in Vergessenheit geraten.mehr
Eine in einem Zivilrechtsstreit nach Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens durch einen Rechtsanwalt per Fax bei Gericht eingereichte Verteidigungsanzeige ist seit dem 1.1.2022 unbeachtlich und steht einem Versäumnisurteil nicht entgegen.mehr
Am 1.1.2022 ist mit dem Eintritt der aktiven Nutzungspflicht des besonderem elektronischen Anwaltspostfachs (beA) der wichtigste Meilenstein in der Digitalisierung der Justizkommunikation erreicht: Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Behörden dürfen nicht mehr konventionell – per Brief und Telefax – mit der Justiz kommunizieren, sondern nur noch digital, insbesondere mittels beA und besonderem elektronischen Behördenpostfach (beBPo).mehr
Das FG Düsseldorf gewährt keine Wiedereinsetzung gemäß § 56 FGO trotz pandemiebedingter Gründe bei Organisationsverschulden in der Kanzlei.mehr
Eine wirksame Fristenkontrolle erfordert exakte Anweisungen des Rechtsanwalts an das Kanzleipersonal zur Versendung fristgebundener Schriftsätze. Dazu gehört bei einem Faxversand der Abgleich der Empfängerrufnummer mit einer zuverlässigen Quelle. Doch was ist eine zuverlässige Quelle?mehr
Überlässt ein Rechtsanwalt einer Mitarbeiterin die Prüfung des Vorhandenseins einer gültigen qualifizierten elektronischen Signatur auf fristgebundenen Schriftsätzen, bedarf es detaillierter, eindeutiger Anweisungen. Grund: Kontrolle einer elektronischen Signatur ist ungleich anspruchsvoller als der Blick auf einen analogen Schriftsatz.mehr
Entscheidungen, die Anwälten*innen die Wiedereinsetzung verweigerten, weil sie bei Fax-Defekten für fristgebundene Schriftsätze nicht das beA aktiv genutzt haben, sind nach einer Grundsatzentscheidung des BGH weitgehend überholt. Nutzung des beA nach gescheiterter Fax-Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes ist nicht zumutbar.mehr
Bei einer Abtretung sämtlicher Ansprüche aus einer Kapitallebensversicherung an ein Finanzierungsinstitut zur Sicherung einer fremden Kreditverbindlichkeit ist die Leistung bereits im Zeitpunkt der Abtretung im Sinne des § 134 Abs. 1 InsO erbracht worden.mehr
Krankheit ist nur dann ein Wiedereinsetzungsgrund, wenn dem Kranken wegen seines Zustandes nicht zuzumuten war, die Frist durch eigenes oder fremdes Handeln zu wahren. Die Krankheit muss daher plötzlich und in einer Schwere auftreten, die es dem Steuerpflichtigen auch nicht mehr zumutbar ermöglicht, einen Dritten mit der Interessenwahrnehmung zu beauftragen.mehr
Bestreitet der Steuerpflichtige nicht den Zugang eines schriftlichen Verwaltungsakts überhaupt, sondern nur den Erhalt innerhalb des Drei-Tages-Zeitraums des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO, so hat er sein Vorbringen im Rahmen des Möglichen zu substantiieren, um Zweifel an der Drei-Tages-Vermutung zu begründen. mehr
Ein Rechtsanwalt ist nicht verpflichtet, gegenüber einer erprobten, stets zuverlässigen Mitarbeiterin durch Stichproben die Einhaltung seiner Allgemeinanweisung zur Ausgangskontrolle von Schriftsätzen auf das Vorhandensein einer ordnungsgemäßen Unterschrift zu überwachen.mehr
Viele Kanzleien beschäftigen sich mit der Prozessautomatisierung durch neue Technologien, bekannt als „Legal Tech“. Wie der BGH nun bestätigt hat, gelten auch für die automatisierte Prozessführung von Massenverfahren keine anderen Organisationsregeln als für herkömmliche Verfahren.mehr
Eine wirksame Fristenkontrolle in der Anwaltskanzlei erfordert nach einer Grundsatzentscheidung des BGH neben exakten Anweisungen zur Ausfertigung und Versendung fristgebundener Schriftsätze an das Kanzleipersonal in der zweiten Stufe eine sorgfältige allabendliche Ausgangskontrolle.mehr
Scheitert die rechtzeitig eingeleitete Telefaxübertragung einer Berufungsbegründungsschrift an technisch bedingten Übertragungsproblemen, trifft den Patentanwalt an einer Fristversäumnis i.d.R. kein Verschulden. Das beA eines Kanzleikollegen muss er zwecks Rettung der Frist nicht benutzen.mehr
Um Fristversäumnisse zu vermeiden, hat ein Rechtsanwalt die Kontrolle der Ausgangspost so zu organisieren, dass sie einen mehrstufigen Schutz bietet. Dazu gehört, neben der Streichung der Frist erst nach vollständiger Erledigung der fristwahrenden Maßnahme, auch die allabendliche Kontrolle anhand des Fristenkalenders.mehr
Die Ausschlussfrist für die Anwendung des Teileinkünfteverfahrens bei Kapitaleinkünften aus einer unternehmerischen Beteiligung gilt auch, wenn verdeckte Gewinnausschüttungen erst durch eine Außenprüfung festgestellt werden.mehr
Das Verspätungsgeld für vom Versorgungsträger nicht fristgerecht übermittelte Rentenbezugsmitteilungen ist verfassungsgemäß und verstößt nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.mehr
Es liegt im Verantwortungsbereich des Steuerpflichtigen, eine E-Mail auch an die richtige E-Mail-Adresse der Behörde zu versenden und die Adressierung frei von Schreibfehlern vorzunehmen. Das Risiko einer fehlgeschlagenen Übermittlung trägt der Absender.mehr
Der BGH zeigt gelegentlich deutlich Härte gegenüber Rechtsanwälten in Sachen Fristversäumnis: Weil die Unterschrift unter dem Schriftsatz zur Begründung der Berufung dermaßen bleich war, dass sie auf der Telefaxkopie nicht erkennbar war, galt die Frist als versäumt. Es half auch nicht, dass das nach Fristablauf eingehende Original eine Unterschrift trug.mehr
Mandanten haften für ihre Anwälte. Das bekam eine Frau in einer familienrechtlichen Sache zu spüren, deren Anwältin bzw. deren Büropersonal gleich mehrere Formfehler bei einer Berufungsbegründungs-Fristverlängerung unterliefen. Die Anwältin hatte den Antrag während ihres Urlaubs ihrer Kanzleiangestellten zur Unterschrift überlassen. Diese steuerte weitere Fehler bei. mehr
Behörden können bei der Zustellung eines Verwaltungsaktes laut Gesetz davon ausgehen, dass er dem Empfänger innerhalb von drei Tagen zugeht. Danach beginnt die Frist für den Widerspruch zu laufen. Bedient sich die Behörde eines privaten Postdienstleisters, der ggf. auch noch einen Subunternehmer einsetzt, verliert diese Fiktion an Bedeutung. Es bedarf im Einzelfall weiterer Nachprüfungen zum Zugangszeitpunkt des VA.mehr
Die Beauftragung eines privaten Postdienstleisters unter Einschaltung eines Subunternehmers kann wegen eines möglicherweise längeren Postlaufs für die Zugangsvermutung innerhalb der Dreitagefrist von Bedeutung sein.mehr
Stellt ein Rechtsanwalt einen Antrag auf erstmalige Verlängerung der einmonatigen Berufungsbegründungsfrist, so darf er auf die Stattgabe des Verlängerungsersuchens vertrauen, sofern er erhebliche Gründe für seinen Antrag vorgebracht hat. Anderenfalls sieht der BGH grundlegende Verfahrensrechte verletzt.mehr
Wird eine Rechtsmittelschrift versehentlich an die in einer Nebenstelle ansässige Justizkasse gefaxt, befindet sich der Schriftsatz auch dann nicht in der Verfügungsgewalt des Gerichts, wenn die Justizkasse eine Organisationseinheit des Rechtsmittelgerichts bildet. Außerdem gilt: Die Richtigkeit der Faxnummer ist aktuell zu überprüfen.mehr
Manche Verfahren erfordern einen Anwalt. Doch das muss im Ernstfall auch deutlich werden. Legt eine anwaltlich nicht vertretene Partei Berufung ein und verwirft das Berufungsgericht die Berufung mangels Anwalt als unzulässig, ist die Entscheidung mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen. Das verlangt der Bundesgerichtshof.mehr
Wird ein fristgebundener Schriftsatz per Telefax übermittelt, genügt es für die Ausgangskontrolle, dass ein vom Faxgerät des Absenders ausgedrucktes Sendeprotokoll die ordnungsmäße Übermittlung an den Adressaten belegt und dieses vor Fristablauf zur Kenntnis genommen wird. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.mehr
Besteht die allgemeine Kanzleianweisung an die Büroangestellten, nach der Übermittlung eines Schriftsatzes per Telefax anhand des Sendeprotokolls zu prüfen, ob die Übermittlung vollständig und an den richtigen Empfänger erfolgt ist, und die Frist im Fristenkalender erst anschließend zu streichen, hat der Anwalt alles richtig gemacht.mehr
Ein Empfangsbekenntnis über fristauslösende gerichtliche Entscheidungen darf erst unterzeichnet und an das Gericht zurückgesandt werden, wenn in den Handakten des Prozessbevollmächtigten die Frist festgehalten wurde und dort vermerkt ist, dass die Frist im Fristenkalender notiert worden ist. So will es das OVG Bautzen.mehr
Das Anwaltsleben kann bisweilen hart sein und neue technische Errungenschaften, die die Arbeit erleichtern sollen, sind nicht immer eine echte Hilfe. Der BGH zeigte trotzdem kein Mitleid mit einer Anwältin, deren Spracherkennungssoftware gesponnen hatte und die deshalb einen fristwahrenden Schriftsatz erst um fünf vor Zwölf faxen konnte. Der schlug an einem besetztes Faxgerät auf und ging letztlich ins Leere.mehr
Ist ein Gerichtsfax während der Nachmittagsstunden dauernd besetzt, dürfen Anwalt und ReNo nicht gleich aufgeben und die Berufungsbegründung nach den Büroöffnungszeiten per E-Mail an das Gericht senden. Laut BGH muss die Kanzlei die Übermittlung per Fax in den Abendstunden zwischen 20 und 24 Uhr wiederholen, um die Frist zu wahren.mehr
Beanstandet ein Betriebsrentner die Anpassung seiner Altersversorgung, muss die Rüge fristgerecht dem Arbeitgeber zugehen. Eine Klage rechtzeitig bei Gericht einzureichen genügt dafür nicht: § 167 ZPO ist nicht anzuwenden, entschied der dritte Senat des BAG – und könnte damit Unklarheit fördern.mehr
Hat der Anwalt eine Frist versäumt, geht dies zu Lasten des vertretenen Mandanten. Der Anwalt kann aber bei Gericht im Namen seines Klienten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verlangen. Dafür braucht es aber gute Gründe und muss insbesondere eine gute Fristenorganisation in seiner Kanzlei nachweisen können.mehr
In den meisten Anwaltskanzleien erfolgt der Versand von Schriftsätze doppelt – postalisch und „vorab per Telefax“. Der Grund: Anwälte befürchten, dass die Post zu spät ankommt. Müssen sie aber nach einer neuen Entscheidung des BGH nicht.mehr
Gehört ein Telefaxgerät zu einer gemeinsamen Post- und Faxannahmestelle, die als Geschäftsstelle sämtlicher angeschlossener Gerichte und Behörden gilt, ist ein per Telefax übermittelter Schriftsatz auch in die Verfügungsgewalt des Gerichts gelangt, wenn für die Übermittlung versehentlich die Faxnummer einer anderen in den Behörden- und Gerichtsverbund einbezogenen Stelle gewählt worden ist.mehr
Nach dem Arbeitsgerichtsgesetz gibt es im Unterschied zum Zivilprozess für Anwälte nur einmal die Möglichkeit, die Berufungsbegründungsfrist zu verlängern. Da hilft auch das Einverständnis des Gegners nichts. Die Erkrankung des Anwalts kann die Fristversäumnis allerdings ausnahmsweise ungeschehen machen.mehr
Der BGH hat praxisnah entschieden, dass Anwälte Schriftstücke nicht selber faxen müssen, sondern insoweit ihrem Büropersonal vertrauen dürfen. Ist es geschult und zuverlässig, muss der Anwalt den Ausgang selbst fristgebundener Schriftsätze auch nicht überwachen.mehr
Weil eine Anwältin einen Schriftsatz schlampig korrigierte und vorschnell unterzeichnete, ging die Berufungsfrist baden. Auch der Bundesgerichtshof konnte ihr da nicht mehr helfen.mehr
Mein Fax ist rechtzeitig eingegangen, behauptet der Anwalt. Nein, sagt das Gericht und legt einen Statusbericht des Faxgerätes vor. Danach ist die Berufungsbegründung 1 Minute und 14 Sekunden verspätet eingegangen.mehr
Die Gerichte verlangen von Anwälten, dass sie auch in hektischen Phasen im Büro kühlen Kopf bewahren. Das ist oft einfacher gesagt als getan, wie eine neue Entscheidung des BGH zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand belegt.mehr
Weil angeblich die Berufungssumme nicht erreicht war, hat ein Anwalt für seinen Mandanten die Anhörungsrüge gegen ein klagabweisendes Urteil beantragt statt Berufung. Die hätte er er nach Meinung des BGH ebenfalls einlegen müssen.mehr
Faxen kann eigentlich jeder, sollte man meinen. Doch Fax-Nummern sind schnell vertauscht und schon ist ein Schriftsatz beim falschen Gericht. Wie der Wiedereinsetzungsantrag dann begründet sein muss, damit der Mandant nicht leer ausgeht, beschreibt der BGH in einem neuen Beschluss.mehr
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Erteilt ein Anwalt seinem Personal eine schriftliche Einzelanweisung, eine bestimmte Frist zu notieren, muss er sich anschließend nicht mehr vergewissern, ob die Frist notiert wurde. Anders ist es dagegen nach einer neuen Entscheidung des BGH, wenn der Anwalt die Weisung nur mündlich erteilt hat.mehr