Gerichte sollen papierlos werden
Der Rechtsverkehr soll künftig elektronisch stattfinden. Über den von 6 Bundesländern eingebrachten Entwurf eines "Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz" beschloss der Bundesrat am 12.10.2012. Nun muss der Bundestag entscheiden.
Kommunikation im Justizalltag vereinfachen
Ein weiterer Diskussionsentwurf kam aus dem Bundesjustizministerium. Künftig sollen elektronische Akten die Urteile und den Schriftverkehr in Papierform ersetzen. Der elektronische Rechtsverkehr soll mehr Qualität bringen und gleichzeitig Zeit und Kosten reduzieren.
Die Inhalte im Einzelnen:
- Rechtsanwälte sollen nur noch in elektronischer Form über ein elektronisches Postfach mit Gerichten kommunizieren.
- Akten können auf elektronischem Weg eingesehen werden.
- Gerichtliche Bekanntmachungen und Veröffentlichungen sollen online erfolgen.
Die flächendeckende Einführung soll stufenweise erfolgen. Alle Gerichtszweige sollen einbezogen werden. Eine Übergangszeit von 5 bzw. 10 Jahren nach Verkündung des Gesetzes ist vorgesehen.
Der elektronische Rechtsverkehr soll jedoch nur für Anwälte zwingend werden. Personen, die sich vor Gericht selbst vertreten sind davon nicht betroffen.
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