Elektronische Rechnung

Rechnungen sind grundsätzlich schriftlich, d.h. auf Papier, zu erteilen. Stimmt der Leistungsempfänger zu, kann die Rechnung auch elektronisch übermittelt werden. Auch elektronische Rechnungen müssen alle notwendigen Rechnungsangaben enthalten.
Für den elektronischen Versand ist kein besonderes Verfahren vorgeschrieben. Grundsätzlich werden Rechnungen in Papierform folgendermaßen von elektronischen Rechnungen unterschieden:
- Rechnungen in Papierform - Rechnungen auf Papier, Rechnungen aus Standard-Fax
- Elektronische Rechnungen - Rechnungen über Datenaustausch (EDI), E-Mails, als E-Mail-Anhang übersandte PDF- oder Textdateien, Rechnungen aus Computer-Fax bzw. Fax-Server
Grundsatz der Unveränderbarkeit gilt auch für elektronische Rechnungen
Die vorliegende Rechnung darf nicht verändert werden, d.h. Veränderungen des Rechnungsausstellers, Datums, der Leistungsbezeichnung, des Empfängers, usw. sind nicht zulässig. Durch sinnvolle Kontrollsysteme im Unternehmen, kann „die Echtheit der Herkunft der Rechnung und die Unversehrtheit ihres Inhalts und ihre Lesbarkeit gewährleistet werden“.