ZUGFeRD

ZUGFeRD erleichtert als Grundlage für ein papierloses Büro öffentlichen Verwaltungen und Unternehmen das Dokumentenmanagement im Bereich elektronische Rechnung. Partner müssen beim Versand einer E-Rechnung keine Absprachen mehr über das Datei-Format treffen. Das ZUGFeRD-Format funktioniert dabei als Container für eine PDF-Datei und eine XML-Datei.

Nach der EU-Richtlinie 2014/55/EU müssen die EU Staaten sicherstellen, dass öffentliche Auftraggeber der Norm entsprechende elektronische Rechnungen bis zum 27.05.2017 ausstellen können.


Top-Thema 19.12.2022 XRechnung: Standard in Europa

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Advertorial 05.12.2022 Rechnungsportale statt Papierpost

ZUGFeRD sichert strukturierten Datenaustausch

Um den reibungslosen Austausch einer elektronischen Rechnung zu gewährleisten, ist ein einheitliches Datenformat bei Sender und Empfänger notwendig. Dafür hat das Forum elektronische Rechnung Deutschland (FerD) das ZUGFeRD-Format entwickelt. ZUGFeRD erfüllt alle Anforderungen an die jetzt von der EU-Richtlinie geforderte europäische Norm für elektronische Rechnungen.

FeRD bietet kostenlosen Download an

ZUGFeRD löst die etablierten EDI- und Branchenstandards nicht ab, sondern ergänzt diese um eine einfache und kostengünstige Lösung für den strukturierten Datenaustausch. Das ZUGFeRD-Format ist einschließlich einer umfangreichen Spezifikation kostenfrei auf der Website von FeRD (www.ferd-net.de) verfügbar.

News 02.11.2022 Checkliste

Die elektronische Rechnung wird immer mehr genutzt, aber gerade in kleinen Betrieben gibt es noch viele Vorbehalte bzw. sind die Vorteile noch nicht wirklich bekannt. Bei der Einführung sollten verschiedene Aspekte berücksichtigt werden. Welche das sind, zeigt diese Checkliste.mehr

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News 26.05.2014 BMWi

Das ZUGFeRD-Rechnungsformat optimiert Geschäftsabläufe und hilft gerade bei kleinen- und mittleren Unternehmen Kosten zu sparen. Das Forum elektronische Rechnung Deutschland ("FeRD") bietet jetzt allen Interessenten den ZUGFeRD Release Candidate "Extended" in einer sechswöchigen Review-Phase zur Überprüfung an.mehr

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