Zugferd 2.2: XRechnung als einheitlicher Standard

National und international werden bereits viele Formate für elektronische Rechnungen genutzt. Deutschland und Frankreich haben seit März 2020  einen gemeinsamen E-Rechnungsstandard.

Das führt in den Betrieben immer wieder zu Fragen und Unsicherheiten.

Standard XRechnung: Impulsgeber ZUGFeRD

ZUGFeRD 2.0 bzw. die aktuelle Version 2.2 erfüllt alle Anforderungen der EU-Richtlinie an die XRechnung und kann für die Rechnungsstellung mit Behörden, national und international, genutzt werden.

Das Forum elektronische Rechnung Deutschland hat unter dem Namen ZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland) zusammen mit z. B. Verbänden, Unternehmen und Behörden ein einheitliches Rechnungsdatenformat für den elektronischen Rechnungsaustausch entwickelt. 

ZUGFeRD 2.2 entspricht EU-Vorgaben

Das ursprüngliche deutsche E-Rechnungsformat ZUGFeRD 1.0 wurde zur Version ZUGFeRD 2.2 weiterentwickelt und entspricht der europäischen Norm EN16931 zur elektronischen Rechnungsstellung. Damit erfüllt ZUGFeRD 2.2 alle Anforderungen der EU-Richtlinie 2014/55/EU an die XRechnung und kann für die Rechnungsstellung mit Behörden, national und international, genutzt werden. Auch ZUGFeRD nutzt das PDF-Format, allerdings basiert es auf PDF/A-3 und bietet die Möglichkeit, eine XRechnung in PDF einzubetten. Damit werden sowohl strukturierte Datensätze (X- bzw. XML-Format) als auch das Rechnungsbild (PDF) gleichzeitig per Mail übermittelt. Optisch ist die Rechnung mit eingebundenen Datensätzen nicht von einer normalen PDF-Rechnung zu unterscheiden. PDF/A ist seit 2005 als ISO-Norm veröffentlicht, ist herstellerunabhängig und wurde vor allem im Hinblick auf die Möglichkeiten der Langzeitspeicherung (u. a. Archivierungserfordernisse von 10 und ggf. mehr Jahren) entwickelt.

XRechnung vs ZUGFeRD: Verschiedene Begriffe, gleiche Bedeutung

International sind die Begriffe ZUGFeRD bzw. XRechnung eher wenig bekannt, hier wird meist der Begriff "Factur X" verwendet. Es kann daher sein, dass sich diese Bezeichnung auch in Deutschland etablieren wird.

Laufende Weiterentwicklung des Standards für die XRechnung unerlässlich

Da sich die Bedingungen in Technik, Wirtschaft und Gesellschaft ständig verändern, ist es zudem erforderlich, auch die Standards für die XRechnung weiterzuentwickeln. In Deutschland ist hierfür die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) zuständig. Die KoSIT soll u. a. sicherstellen, dass die XRechnung in der jeweils gültigen Fassung der europäischen Norm entspricht.


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Schlagworte zum Thema:  Elektronische Rechnung, ZUGFeRD