- Pflichtangaben in einer Rechnung
- Rechnungen erstellen in Sonderfällen
- Fehlerhafte Rechnungen korrigieren
- Checkliste Überprüfung einer Eingangsrechnung

Bild: Haufe Online Redaktion
Checkliste zur Überprüfung einer Eingangsrechnung.
Die Checkliste gibt Ihnen einen kompakten Überblick über wesentliche Punkte, die beim Erhalt einer Eingangsrechnung geprüft werden sollten.
Die Checkliste gibt Ihnen einen kompakten Überblick über wesentliche Punkte, die beim Erhalt einer Eingangsrechnung geprüft werden sollten.
Kontrolle von Eingangsrechnungen
- Wurde die abgerechnete Lieferung oder Leistung tatsächlich erbracht?
- Stimmen Rechnungsaussteller und Zahlungsempfänger überein?
- Ist die vom Rechnungssteller angegebene Kontoverbindung korrekt?
- Stimmen Lieferschein und Rechnung überein?
- Stimmen die Steuersätze (steuerfrei (mit Hinweis) /7 %/19 %)?
- Wurden steuerfreie Umsätze umsatzversteuert?
- Ist die Betriebsstätte, von der/an die geliefert wurde, richtig bezeichnet (Inland/Ausland)?
- Gibt es ein Rechnungsdatum?
- Gibt es eine Rechnungsnummer?
- Sind diverse Teilrechnungen (einzelne Dokumente) in einem Sammeldokument zusammengefasst?
- Ist die ausgeführte Leistung zutreffend bezeichnet?
- Ist die Umsatzsteuer zu hoch ausgewiesen (20 %, nur 19 % sind abzugsfähig)?
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es muss zwischen Steuerrecht und Handelsrecht unterschieden werden (§ 14 Abs. 4 UStG).
Steuerrechtlich ist die Angabe der Handelsregisternummer nicht erforderlich. Der Name und die Anschrift des Leistenden und dessen Steuernummer bzw. USt-ID-Nummer sind insoweit ausreichend.
Handelsrechtlich ist bei einer Firma die Nummer des Handelsregistereintrags zu vermerken, das ist in § 37 a HGB (Geschäftsbriefe) festgelegt.
Entsprechendes gilt im Aktienrecht (§ 80 AktG) oder dem GmbH-Recht (35a GmbHG) bzw bei Personengesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter (§ 125a HGB).
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